Deutschland hielt im Streit mit Katalonien still, Spanien revanchierte sich dafür mit einer entschieden flüchtlingsfreundlichen Haltung, die der Bundesregierung im Kampf um eine humanitäre europäische Lösung der Migrationsfrage zumindest einen Verbündeten in der EU bescherte. Angela Merkel lobte den ohne reguläre Neuwahlen ins Amt gekommenen spanischen Regierungschef Pedro Sanchez, der wiederum lobte Angela Merkel - gemeinsam, so schien es, würden die beiden prograssiven Politiker dem beständig wachsenden Druck "von rechts" (SZ) nicht nur widerstehen, sondern die teilweise doch widerborstigen anderen Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft wieder zu einer vernünftigen und gänzlich aletrnativlosen Politik der Vernunft bewegen können.
Doch sie tanzen nur eine Woche, plötzlich reißt ein Graben zwischen Deutschland und dem Nachbarn von der iberischen Halbinsel auf, der droht, die gemeinsamen Flitterwochen samt Refugee-Rücknahmeabkommen und symbolischer Aufnahme von Bootsflüchtlingen schon wieder zu beenden. Grund ist das überaus harte Vorgehen der spanischen Behörden gegen eine Handvoll afrikanischer Flüchtlinge, denen es zuvor gelungen war, die unmenschlichen Grenzbefestigungen zur im 15. Jahrhundert widerrechtliche von europäischen Truppen besetzten sogenannten Enklave Ceuta zu überwinden. Die Hoffnung der 116 Flüchtlinge: Einen Asylantrag in Spanien stellen zu dürfen, wie es das europäische Recht vorsieht.
Die Regierung in Madrid aber verwehrte den Geflüchteten dieses in Artikel 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbriefte Recht. Statt den Neuankömmlingen wie in europäischen Verträgen wie der Asylverfahrens-Richtlinie Zugang zu einem einheitlichen Verfahren über die Asylgewährung und die Gewährung anderweitigen Schutzes zu gewähren, schob Spanien die 116 Betroffenen nach nur rund 24 Stunden nach Marokko ab. Als Rechtsgrundlage nutzt die spanische Regierung ein 1992 geschlossenes Abkommen zwischen mit der Regierung in Rabat von 1992, wonach sich Marokko Flüchtlinge auch aus Drittländern zurücknimmt, die über die marokkanische Grenze ausgereist sind.
Nach EU-Recht ein unzulässiges Vorgehen, nicht nur, weil Marokko bis heute nicht als sicheres Herkunftsland eingestuft werden konnte. Vor allem mangelt es dem spanischen Handeln an Rechtstreue: Wer in einem Land der EU Asyl begehrt, hat grundsätzlich das Recht, dass sein Begehren in einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft wird. Im Fall einer Ablehnung muss dem Asylbewerber der Rechtsweg offenstehen.
Spanien verhöhnt diese im Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 festgelegten Grundsätze und verstößt mit symbolisch durchgeführten Schnellverfahren wissent- wie willentlich gegen das Verbot der Rückschiebung nach Art. 33 Abs. 1., um, wie es in Madrid hieß, "ein Zeichen zu setzen", dass die "gewaltsame Art und Weise, wie die Migranten sich Zutritt auf spanisches Territorium verschafft hätten, völlig inakzeptabel" sei.
Eine Argumentation, die Berlin in die Bredouille bringt. Da sich im Asylrecht keine Hinweis darauf findet, dass gewaltsam eindringende Asylbegehrende durch ihr Handeln das Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren verlieren, wird die Bundesregierung klare Kante gegen den Madrider Irrweg zeigen müssen.
Wie im Fall der vertragsbrüchigen Polen und und Ungarn wird sich Deutschland in Brüssel dafür stark machen müssen, die Spanier mit harten EU-Strafen wieder auf Kurs zu bringen. Möglich wären Sanktionen gegen die Regierung in Madrid, "die auf eklatante Weise gegen demokratische Standards" (Spiegel) verstößt. Die Streichung finanzieller Mittel, die Kürzung von rettungsgeldern und wie im Falle Russland im Notfall auch ein weitreichender Wirtschaftsboykott liegen auf dem Tisch. "Die EU muss ihre Glaubwürdigkeit in jenen Ländern bewahren, die Demokratie und Rechtsstaat achten", heißt es im Magazin "Der Spiegel". Das gelinge nicht, indem man dem Abbau der Demokratie mitten in der EU tatenlos zuschaut.
Man muss endlich mal mit dieser dummen und zugleich suizidalen Humanitätsduselei aufhören, denn die Afrikaner müssen wie die Oreintalen endlich mal lernen, mit ihren Ressourcen und - besonders wichtig - mit ihren Prioritäten zurecht zu kommen.
AntwortenLöschenEine Flutung Europas und speziell Deutschlands mit Halbwilden aus komplett anderen Kultur- und Traditionskreisen wird garantiert nicht die Lösung sein, denn die vermehren sich hier wie dort viel schneller als wir sie durchfüttern können. Zudem nimmt der Moslem sich das Sonderrecht heraus jede banale Ablehnung mit brutaler Gewalt zu beantworten.
Es ist naiv bis blöd, sich einzubilden, die würden gute Westler, wenn wir sie nur genug verhätscheln.
Das ist naive Ponyhofpsychologie.
Ich wäre mir da nicht sicher ob die Afrikaner nicht doch heimlich aufs Festland gebracht worden sind. Zumindest auf dem spanischen Portal altertadigital.com werden Zweifel geäussert:
AntwortenLöschen"Crecen las sospechas de que los 119 inmigrantes fueron trasladados a la península y no devueltos a Marruecos, como dijo el Gobierno"
Frei übersetzt:
" Es wachsen die Zweifel dass die 119 Immigranten auf die Halbinsel gebracht worden sind, und nicht zurück nach Marokkko, so wie die Regierung behauptet"
Hier ist der Orginallink:
http://www.alertadigital.com/2018/08/25/crecen-las-sospechas-de-que-los-119-inmigrantes-fueron-trasladados-a-la-peninsula-y-no-devueltos-a-marruecos-como-dijo-el-gobierno/
Edit: Oh, ich sehe gerade ich habe was falsch rübergebracht, aber ich denke es ist klar wie es sein soll: Es ging in Wirklichkeit direkt weiter nach Spanien für die jungen Herren, und nicht zurück nach Marokko wie die Regierung behauptet!
AntwortenLöschenhttps://www.zeit.de/autoren/J/Lenz_Jacobsen/index.xml
AntwortenLöschenHerr Jacobsen , Diplolutschbückler bei der bolschewistischen (((ZEIT))) propagiert unwidersprochen die Landnahme durch araber und türken ( "ard-Presseclub" ) ; eine für Herrn Jacobsen wird derzeit geprüft .
es gibt keine Vergebung .
( Jacobsen : "Zuwanderer baun die fehlenden Wohnungen selba " )
vielleicht hilft manchmal nur noch Schmerz
Es ist natürlich falsch, daß die spanische Regierung den sogenannten "Flüchtlingen" die Möglichkeit verweigert hat, einen Asylantrag zu stellen. Journalistische Sorgfaltspflicht hätte den Verfasser veranlassen müssen, sich den entsprechenden Artikel anzusehen, der lautet:
AntwortenLöschenDas Recht auf Asyl wird nach Maßgabe des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie nach Maßgabe des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden "die Verträge") gewährleistet.
1. Die nach Spanien gelangten Personen sind offensichtlich keine "Flüchtlinge" im Sinne des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 (ich empfehle dem Verfasser, die Regeln dieses Abkommens zu lesen.)
2. Selbst wenn es "Flüchtlinge" im Sinne des Genfer Abkommens wären, kann jede Regierung darüber entscheiden, unter welchen Voraussetzungen(!!!) das Recht auf Asyl gewährt wird. Wenn z.B. ein Asyl-Schreiender nicht sagen kann, warum er Asyl begehrt - also offensichtlich das Asylrecht mißbraucht - dann kann und sollte er möglichst schnell wieder aus dem Land, das er mißbrauchen will, hinausgeworfen werden.
Früher oder später wird dieser Kommentar des @anonym vor mir gelöscht.
AntwortenLöschenDas ist gut so.
selbstverständlich. aber ich schaue auch nicht fortwährend rein, also zur not eine mail an die bekannte adresse, dann geht es u.u. etwas schneller
AntwortenLöschenhttps://schluesselkindblog.com/2018/08/26/chemnitz-migrantegruppe-sticht-35-jaehrigen-deutschen-nieder-der-einer-frau-zuhilfe-kommen-wollte/
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