Zack. Die richtig wichtigen Dinge gehen schnell in dieser EU. Kaum drei Wochen nach dem Votum des Rechtsausschusses des EU-Parlaments für die Einführung von Upload-Filtern und einem gesamteuropäischen sogenannten "Leistungsschutzrecht" geht das Hohe Haus heute selbst daran, aus Idee einiger Lobbyisten eine in der gesamten EU geltende Verordnung zu machen. Das Internet steht vor einer - zumindest in Europa - geltenden Neugründung. Aus dem offenen Netz wird eine geschlossene Veranstaltung, an der Hetzer, Hasser, Zitierer, Nichtinhaber von Meinungslizenzen und fragwürdige Nachsänger von großen Hits der Weltgeschichte nicht mehr teilnehmen dürfen.
Nur wenige Wochen nach der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die Europas Internet auf eine erste, höhere Sicherheitsebene hob, ist das der zweite Streich der Schattenregierung in Brüssel, die niemand richtig gewählt hat und die keine Gesetze beschließen kann. Weshalb sie wie Donald Trump in den USA zweckmäßigerweise mit sogenannten "Verordnungen" und "Richtlinien" regiert, die wie nationale Gesetze entweder direkt wirksam werden oder aber von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Eine Postdemokratie, die auch in diesem Fall wieder den Schutz eines großen Fußballturniers sucht, um unbeobachtet einen weiteren Schritt zur rundum überwachten Gesellschaft gehen zu können. Nahezu unbegleitet von medialer Aufmerksamkeit erfindet ein kleiner Kreis von Lobbyisten eine neue Art von Zensurmaschinen, die in Zukunft jede Art von unliebsamem Inhalt schon beim Hochladen daran hindern, überhaupt ins Internet zu gelangen.
Erkennen, identifizieren, löschen - dabei geht es wie schon bei den deutschen Maas-Regeln gegen "Hass" - nicht mehr um strafbare Inhalte, sondern um sogenannte "unrechtmäßige". Darunter fiele in Zukunft schon die selbst eingesungene Coverversion eines berühmten Hits, so lange sie nur gut genug ist, um von der Zensurmaschine als das Original identifiziert zu werden. Und darunter fiele ebenso ein Satz oder vielleicht auch schon Halbsatz, so genau ist das nicht festgelegt, den eine Website oder ein Blogger zitiert, die oder der keine der im neuen "Leistungsschutzrecht" vorgeschriebene Lizenz erworben hat, die betreffende Buchstabenreihung in der Original-Reihenfolge zu verwenden.
Es wird doch alles nicht so schlimm kommen, trösten die paar Zeitungen, die zum Thema berichten, was die meisten überhaupt nicht tun, weil sie selbst Partei im Disput um die eilige Einführung von Upload-Filtern und Leistungsschutzrecht sind. Nicht ganz so schlimm? Oder aber doch, und dann ist es wie immer zu spät, noch irgendetwas zu ändern.
Noch ist Zeit, wenigstens so zu tun, als könne man etwas tun.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Richtlinien für Lesermeinungen: Werte Nutzer, bitte beachten Sie bei ihren Einträgen stets die Maasregeln und die hier geltende Anettekette. Alle anderen Einträge werden nach den Vorgaben der aktuellen Meinungsfreiheitsschutzgesetze entschädigungslos gelöscht. Danke.