Jongliert mit den Grundrechten, die bald nicht mehr für alle gelten sollen: Grünen-Chef Robert Habeck. |
Hart, härter, Seehofer, Habeck! Die SPD tendiert nach Rechtsaußen, die Linke spürt, dass sie auch nicht drumherum kommen wird, und nun hat auch der neue Grünen-Chef mit eigenen Vorschlägen zur Verschärfung des Asylrechts Kurs auf eine Rückeroberung von Wählerinnen und Wählern genommen, die sich wegen der weltoffenen Politik der früheren Öko-Partei vor allem im fremdenfeindlichen Sachsen enttäuscht abgewandt haben.
Hoffnungsträger Robert Habeck, bisher vor allem durch revolutionäre Vorschläge zur Nutzung grüner Physik aufgefallen, hat jetzt vorgeschlagen, den Rechtsstaat so umzubauen, dass bestimmte Gruppen von Menschen die bisher von Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz für jedermann sichergestellte Rechtsweggarantie gegen Akte der öffentlichen Gewalt verlieren.
Dieses Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz sichert Betroffenen bislang unterschiedslos das Recht auf Anrufung staatlicher Gerichte, um gegen Entscheidungen vorgehen zu können. Grünen-Chef Habeck geht das zu weit, weil inzwischen hunderttausende Asylverfahren die Gerichte blockieren. Statt einer gerichtlichen Überprüfung jeder Ablehnung durch das Bundesamt für Migration (Bamf) möchte Habeck eine zweite Instanz in Asylverfahren einführen, die in Bamf-Geschwindigkeit für eine deutliche Beschleunigung beim Abbau des Entscheidungsberges sorgt.
Dazu sei eine Abkehr vom verfassungsmäßigen Grundsatz der Entscheidung in jedem Einzelfall notwendig, betonte Habeck im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Die neue Asylinstanz solle stattdessen anhand einzelner Beispielfälle Grundsatzentscheidungen für gleichgelagerte und ähnliche Schicksale treffen. Diese würden dann vollstreckt, ohne dass die Betroffenen eine Möglichkeit hätten, sie zuvor gerichtlich überprüfen zu lassen.
Robert Habeck, studierter Philosoph und Germanist, träumt davon, auf diese unbürokratische und verfassungswidrige Weise "zig gleichgelagerte Fälle grundsätzlich" zu klären, so dass diese "nicht durch Gerichte in der gesamten Republik einzeln entschieden werden müssten“. Wegen der derzeit noch offenkundigen Verfassungswidrigkeit der grünen Beschleunigungsidee müssten zur Umsetzung wahrscheinlich auf Artikel 18 Grundgesetz (GG) zurückgegriffen werden, der eine sogenannte "Grundrechtsverwirkung" erlaubt - darunter versteht der Gesetzgeber den Verlust einzelner Grundrechte in einem bestimmten Verfahren, als Voraussetzung bestimmt der Artikel ausdrücklich auch Fälle, in denen "das Asylrecht(Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht" wird, wie es wörtlich heißt.
Nach dem Habeck-Plan würde diese Bestimmung grundsätzlich auf alle Asylbewerber und Schutzsuchenden angewendet werden, da deren Begehren nach gerichtlichen Entscheidungen über Bamf-Beschlüsse zur Ablehnung von Asylanträgen als Missbrauch des Asylrechts eingestuft würde. Entsprechend weitergehende Gesetzentwürfe zur Installation einer zweiten Verwaltungsebene, die unabhängig von Grundrechten Sammelentscheidungen über bestimmte Asylbewerbergruppen trifft, hätten die Grünen in Bundesrat und Bundestag bereits vorgelegt.
Hoffnungsträger Robert Habeck, bisher vor allem durch revolutionäre Vorschläge zur Nutzung grüner Physik aufgefallen, hat jetzt vorgeschlagen, den Rechtsstaat so umzubauen, dass bestimmte Gruppen von Menschen die bisher von Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz für jedermann sichergestellte Rechtsweggarantie gegen Akte der öffentlichen Gewalt verlieren.
Grundrechte suspendieren
Dieses Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz sichert Betroffenen bislang unterschiedslos das Recht auf Anrufung staatlicher Gerichte, um gegen Entscheidungen vorgehen zu können. Grünen-Chef Habeck geht das zu weit, weil inzwischen hunderttausende Asylverfahren die Gerichte blockieren. Statt einer gerichtlichen Überprüfung jeder Ablehnung durch das Bundesamt für Migration (Bamf) möchte Habeck eine zweite Instanz in Asylverfahren einführen, die in Bamf-Geschwindigkeit für eine deutliche Beschleunigung beim Abbau des Entscheidungsberges sorgt.
Dazu sei eine Abkehr vom verfassungsmäßigen Grundsatz der Entscheidung in jedem Einzelfall notwendig, betonte Habeck im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Die neue Asylinstanz solle stattdessen anhand einzelner Beispielfälle Grundsatzentscheidungen für gleichgelagerte und ähnliche Schicksale treffen. Diese würden dann vollstreckt, ohne dass die Betroffenen eine Möglichkeit hätten, sie zuvor gerichtlich überprüfen zu lassen.
Grundrechtsverwirkung für alle
Robert Habeck, studierter Philosoph und Germanist, träumt davon, auf diese unbürokratische und verfassungswidrige Weise "zig gleichgelagerte Fälle grundsätzlich" zu klären, so dass diese "nicht durch Gerichte in der gesamten Republik einzeln entschieden werden müssten“. Wegen der derzeit noch offenkundigen Verfassungswidrigkeit der grünen Beschleunigungsidee müssten zur Umsetzung wahrscheinlich auf Artikel 18 Grundgesetz (GG) zurückgegriffen werden, der eine sogenannte "Grundrechtsverwirkung" erlaubt - darunter versteht der Gesetzgeber den Verlust einzelner Grundrechte in einem bestimmten Verfahren, als Voraussetzung bestimmt der Artikel ausdrücklich auch Fälle, in denen "das Asylrecht(Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht" wird, wie es wörtlich heißt.
Nach dem Habeck-Plan würde diese Bestimmung grundsätzlich auf alle Asylbewerber und Schutzsuchenden angewendet werden, da deren Begehren nach gerichtlichen Entscheidungen über Bamf-Beschlüsse zur Ablehnung von Asylanträgen als Missbrauch des Asylrechts eingestuft würde. Entsprechend weitergehende Gesetzentwürfe zur Installation einer zweiten Verwaltungsebene, die unabhängig von Grundrechten Sammelentscheidungen über bestimmte Asylbewerbergruppen trifft, hätten die Grünen in Bundesrat und Bundestag bereits vorgelegt.
Präambel
AntwortenLöschenIm Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
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Kuckst du hier
https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_00/245200
DAs hat der Anmerker sehr schön herausgearbeitet. Aber was hat das mit mit dem Beitrag zu tun?
AntwortenLöschenDas Problem der 1990 geänderten Präambel liegt doch wohl darin, dass die Deutschen in den fremdverwalteten und annektierten Ostgebieten seitdem außen vor bleiben müssen!
Die Sache, dass sich zwar die Deutschen ein Grundgesetz gegeben haben (geben haben lassen), das auch Ausländern einen Rechtsweg garantiert, sofern diese von deutscher öffentlicher Gewalt betroffen sind, ist kein Problem der Präambel, meine ich. Diese Angelegenheit gehört im (abzuschaffenden) Asylrecht geregelt.
>> Barry 19. Juni 2018 at 09:19
AntwortenLöschenWilhelm 2 – Hitler – Merkel. Das Triumvirat der Vernichtung. Danach war das Land für immer kaputt und verändert. Deutschland hat sich nie mehr von Idioten wie Wilhelm 2 oder Hitler erholt. Mit Merkel wird es ... <<
Man sieht: Eurabier ist noch lange nicht das blödeste Stück Vieh (Goy) unter den Pipifaxen. Es geht immer noch bekloppter. (Nach den Veganern kommen die Fruktadianer, danach kommt Photosynthese.)