Seit gestern gilt es nun endlich, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das in Deutschland einen erweiterten Meinungsfreiheitsschutz durch eine größere Engführung
angemessener und damit öffentlich zulässiger Äußerungen bringen soll. Das Missverständnis, Meinungsfreiheit sei die Freiheit, seine Meinung unentwegt sagen zu dürfen, ja, zu müssen, wird konsequent ausgeräumt und von einer kollektiv empfundenen Einsicht ersetzt, dass wahre Freiheit in der Einsicht in die Notwendigkeit besteht, nicht zugelassene Äußerungen zu unterlassen.
Dazu wurde im Bundesamt für Justiz, das bisher nur als Zentralstelle für Registeraufgaben und Leitstelle für den internationalen Rechtsverkehr fungierte, den neuen Stabsbereich Ü (wie Überwachung des deutschen Netzverkehrs) eingerichtet. Hier sind seit gestern 12.300 scharf geschulte Überwachungsmitarbeiter mit hochmoderner Technik dabei, 24 Stunden am Tag für Sauberkeit und Ordnung im deutschen Internet zu sorgen. Vorerst sitzt die Stabsstelle Ü noch in aufgegebenen Räumlichkeiten an der früheren Normannenstraße. Der Bau eines eigenen Behördengebäudes ist allerdings in Planung, aus Zinssparüberschüssen stehen 476 Millionen Euro für ein sechsgeschossiges Gebäude mit Kellergewölben zur Verfügung, das vom spanischen Stararchitekten José Angelos gestaltet wurde.
Für die Umsetzung der umfangreichen neuen Aufgaben sind die Mitarbeiter von Ü auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen - ohne Anzeigen der Bürgerinnen und Bürger und deren sachdienliche Hinweise auf mutmaßlich rechtswidrige Inhalte ist das Bundesamt für Justiz bei der proaktiven Suche nach hetzerischen, hassenden oder zweifelnden Beiträge auf sich allein gestellt. Angesichts der Vielzahl der täglich bei Facebook, Twitter und anderen Plattformen anfallenden Kommentare eine kaum positiv zu gestaltende Aufgabe.
Im Internet bitten die Behörden derzeit schon um Mithilfe, doch im politischen Berlin gilt aus ausgemacht, dass erweiterter Meinungsfreiheitsschutz dauerhaft nur durch erweiterte Mitwirkungspflichten der Bürger zu haben ist. Mit der 2. Novelle des NetzDG, die noch vor der parlamentarischen Sommerpause von den Parteien des demokratischen Blocks verabschiedet werden soll, ist deshalb eine Meldepflicht für rechtswidrige Inhalte vorgesehen. Wer unzulässigen nicht-strafbare Inhalten in Internet-Netzwerken verbreitet oder Kenntnis von unzulässigen nicht-strafbaren Inhalten in Internet-Netzwerken besitzt oder erlangt, ist danach verpflichtet, taggleich Meldung beim Bundesamt für Justiz zu machen. Im Weigerungsfalle wird der Verweigerer mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft.
Für Verunsicherung sorgt in der Anlaufphase noch die Frage, wie der meldewillige Bürger ermitteln kann, inwieweit der Inhalt eines ihm verdächtig erscheinenden Inhaltes bei einem sozialen Netzwerk tatsächlich nicht-strafbar rechtswidrig ist. Die Stabsstelle Ü hat dazu inzwischen eine hilfreiche Handreichung veröffentlicht, nach der die Würde des Menschen "unhassbar" ist. daraus folge zwingend, dass der flüchtige Gedanke daran, dass es jemanden geben könnte, der meinen könne, ein bestimmter Inhalt könnte nicht strafbar, aber rechtswidrig sein, ausreiche, um den Verdacht zu begründen, dass der fragwürdige Inhalt wirklich rechtswidrigen Charakter habe. Dann, so das BfJ, greife künftig automatisch die neue Hassmeldepflicht.
angemessener und damit öffentlich zulässiger Äußerungen bringen soll. Das Missverständnis, Meinungsfreiheit sei die Freiheit, seine Meinung unentwegt sagen zu dürfen, ja, zu müssen, wird konsequent ausgeräumt und von einer kollektiv empfundenen Einsicht ersetzt, dass wahre Freiheit in der Einsicht in die Notwendigkeit besteht, nicht zugelassene Äußerungen zu unterlassen.
Dazu wurde im Bundesamt für Justiz, das bisher nur als Zentralstelle für Registeraufgaben und Leitstelle für den internationalen Rechtsverkehr fungierte, den neuen Stabsbereich Ü (wie Überwachung des deutschen Netzverkehrs) eingerichtet. Hier sind seit gestern 12.300 scharf geschulte Überwachungsmitarbeiter mit hochmoderner Technik dabei, 24 Stunden am Tag für Sauberkeit und Ordnung im deutschen Internet zu sorgen. Vorerst sitzt die Stabsstelle Ü noch in aufgegebenen Räumlichkeiten an der früheren Normannenstraße. Der Bau eines eigenen Behördengebäudes ist allerdings in Planung, aus Zinssparüberschüssen stehen 476 Millionen Euro für ein sechsgeschossiges Gebäude mit Kellergewölben zur Verfügung, das vom spanischen Stararchitekten José Angelos gestaltet wurde.
Für die Umsetzung der umfangreichen neuen Aufgaben sind die Mitarbeiter von Ü auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen - ohne Anzeigen der Bürgerinnen und Bürger und deren sachdienliche Hinweise auf mutmaßlich rechtswidrige Inhalte ist das Bundesamt für Justiz bei der proaktiven Suche nach hetzerischen, hassenden oder zweifelnden Beiträge auf sich allein gestellt. Angesichts der Vielzahl der täglich bei Facebook, Twitter und anderen Plattformen anfallenden Kommentare eine kaum positiv zu gestaltende Aufgabe.
Im Internet bitten die Behörden derzeit schon um Mithilfe, doch im politischen Berlin gilt aus ausgemacht, dass erweiterter Meinungsfreiheitsschutz dauerhaft nur durch erweiterte Mitwirkungspflichten der Bürger zu haben ist. Mit der 2. Novelle des NetzDG, die noch vor der parlamentarischen Sommerpause von den Parteien des demokratischen Blocks verabschiedet werden soll, ist deshalb eine Meldepflicht für rechtswidrige Inhalte vorgesehen. Wer unzulässigen nicht-strafbare Inhalten in Internet-Netzwerken verbreitet oder Kenntnis von unzulässigen nicht-strafbaren Inhalten in Internet-Netzwerken besitzt oder erlangt, ist danach verpflichtet, taggleich Meldung beim Bundesamt für Justiz zu machen. Im Weigerungsfalle wird der Verweigerer mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft.
Für Verunsicherung sorgt in der Anlaufphase noch die Frage, wie der meldewillige Bürger ermitteln kann, inwieweit der Inhalt eines ihm verdächtig erscheinenden Inhaltes bei einem sozialen Netzwerk tatsächlich nicht-strafbar rechtswidrig ist. Die Stabsstelle Ü hat dazu inzwischen eine hilfreiche Handreichung veröffentlicht, nach der die Würde des Menschen "unhassbar" ist. daraus folge zwingend, dass der flüchtige Gedanke daran, dass es jemanden geben könnte, der meinen könne, ein bestimmter Inhalt könnte nicht strafbar, aber rechtswidrig sein, ausreiche, um den Verdacht zu begründen, dass der fragwürdige Inhalt wirklich rechtswidrigen Charakter habe. Dann, so das BfJ, greife künftig automatisch die neue Hassmeldepflicht.
Heiko Maas - Wie ab 2018 die Zensur legal wird
AntwortenLöschenhttps://www.youtube.com/watch?v=KeDzDnGH8cU
Das VIERTE REICH etabliert sich, und mit dem maßlosen Adolf-Eichmann-Imitator sitzt auch wieder ein optimaler Schreibtischtäter an den Hebeln der Meinungs-Zensursmacht.
AntwortenLöschenUnd viele obrigkeitsgehorsame Doidschmichel sind schon wieder munter dabei. Von der Gestapo über die Stasi bis zum aktuellen Denunziantentum ist es für das eine oder andere Arschloch nur ein kleiner Schritt, für die Menschheit jedoch ein Sprung zurück in finstere Diktaturzeiten.
Aber das werden die heutigen Rechthabereifanatiker genau so wenig kapieren wie die damaligen Schandlumpen!
Sehr schönes Beispielbild, wenn es um das maassche Netzdurchsuchungsgesetz geht:
AntwortenLöschenhttps://pbs.twimg.com/media/DSibEpKWsAAbr43.jpg
Apropos - was macht eigentlich die Petzliese Benjamin Schöler - ob der inzwischen schon als Pope zugange ist?
AntwortenLöschenUnd @ Hanz Hass: Ich gebe aber gütigst zu bedenken, daß der Krieg eben geführt wurde, um uns ALLE zur Sau zu machen - und nicht etwa, um uns von der Tyrannei zu befreien.
Neues aus Bullerbü: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/christian-pfeiffer-kriminologe-weist-mehr-gewaltkriminalitaet-durch-mehr-zuwanderer-nach-a-1185959.html.
AntwortenLöschenUnd die politischen Empfehlungen sind in der Fragestellung gleich vorweggenommen.