Ein Lkw bringt frische Überwachungssoftware Marke Mielke nach Berlin. |
Whatsapp ist sicher, Skype ist sicher, selbst in die Kommunikation per E-Mail können Deutschlands Strafverfolger nur in seltenen, schlussendlich unerklärbar bleibenden Einzelfällen Einsicht nehmen. Thomas de Maiziere, seit seiner Tätigkeit als sächsischer Finanzminister auch im internationalen Geschäft beschlagen, will das nun ändern.
Mitten ins Machtvakuum der Berliner Republik pflanzt der Christdemokrat, der dereinst über die Familienbande zum letzten DDR-Premier Lothar de Maiziere in die Bundespolitik gelangte, einen feuchten Traum von neuer staatlicher Allmacht: Soft- und Hardwarehersteller sollen künftig verpflichtet werden, der neuen Internet-Polizei "Zentrale Stelle für Informationstechnik" (Zitis) ab Werk Zugriff auf alles Inhalte zu gewähren, die über ihre Rechner, smarte Homeanwendungen, Handys und sonstige Geräte laufen.
"Das Regime strebt lückenlose Kontrolle und Überwachung der Bevölkerung an", prangert die Bundeszentrale für politische Bildung an, was Minister de Maiziere ein bloßes Ausräumen "technischer Schwierigkeiten beim Lauschangriff auf Wohnungen oder Autos" nennt. Es gehe bei der Aufforderung an die Hersteller, Hintertüren für den staatlichen Zugriff in ihre Systeme einzubauen, "ausdrücklich nicht um den Zugriff auf IT-Geräte zur Überwachung von Telekommunikation oder die Online-Durchsuchung, sondern um das Abhören Verdächtiger innerhalb und außerhalb von Wohnungen", sagte ein Sprecher.
Smartphones, Tablets und Mikrofone in Smart-TVs seien jedoch "nicht Gegenstand der Diskussion". Der Minister wollen nichts weiter als Verfügungsgewalt über alle Alarm- oder Sicherungssysteme der Republik, weil die das heimliche Anbringen von Wanzen zuletzt unmöglich gemacht hätten. Daher müsse darüber nachgedacht werden, die Betreiber dieser Systeme zur Unterstützung zu verpflichten.
Ein kleiner Schritt für die Bürger, denn wer keine Alarmanalage besitzt, hat überhaupt nichts zu befürchten. Doch ein weiterer großer Schritt für die innere Sicherheit. zwar wurden allein seit 2001 16 gern "Terrorpakete" genannte Regelungen erlassen, die Befugnisse der Geheimdienste ausweiteten, Überwachungsmaßnahmen routinisierten, die grundgesetzlich vorgeschriebene Trennung zwischen Ermittlungsbehörden auf der einen Seite und Justiz auf der anderen Seite aufweichten, unklare Rechtsbegriffe wie "Gefährder" oder "Hate Speech" etablierten, die Schwelle für staatliches Eingreifen von der Strafbarkeit auf die Ebene des guten Geschmacks zogen und mit alldem eine Rechtsordnung schufen, die wirkt, als sei sie für eine generelle und permanente Notstandslage geschaffen worden.
Dennoch bleibt weiter viel zu tun, um die von Pollern um Weihnachsmärkte herum allein kaum mehr zu sichernde Lage weiter zu normalisieren. Zitis wird dazu künftig Verschlüsselungen knacken, das geänderte Gesetz zu umfassenden Auskunfts- und Mitteilungsverpflichtung der Hersteller von Sicherheitssystemen den Weg zu einer reibungslosen Vollüberwachung ebnen, die selbstverständlich "ausschließlich in Fällen schwerer Kriminalität" greift.
Der Begriff "schwere Kriminalität" ist dabei in Deutschland bisher nur hilfweise dadurch definiert, dass das Bundesverfassungsgericht die "besonders schwere Kriminalität" von der mittleren abgegrenzt hat, allerdings nicht die mittlere von der schweren. Die Innenministerkonferenz wird in der kommenden Woche über die staatlichen Zugriffsrechte auf Software beschließen.
Mitten ins Machtvakuum der Berliner Republik pflanzt der Christdemokrat, der dereinst über die Familienbande zum letzten DDR-Premier Lothar de Maiziere in die Bundespolitik gelangte, einen feuchten Traum von neuer staatlicher Allmacht: Soft- und Hardwarehersteller sollen künftig verpflichtet werden, der neuen Internet-Polizei "Zentrale Stelle für Informationstechnik" (Zitis) ab Werk Zugriff auf alles Inhalte zu gewähren, die über ihre Rechner, smarte Homeanwendungen, Handys und sonstige Geräte laufen.
"Das Regime strebt lückenlose Kontrolle und Überwachung der Bevölkerung an", prangert die Bundeszentrale für politische Bildung an, was Minister de Maiziere ein bloßes Ausräumen "technischer Schwierigkeiten beim Lauschangriff auf Wohnungen oder Autos" nennt. Es gehe bei der Aufforderung an die Hersteller, Hintertüren für den staatlichen Zugriff in ihre Systeme einzubauen, "ausdrücklich nicht um den Zugriff auf IT-Geräte zur Überwachung von Telekommunikation oder die Online-Durchsuchung, sondern um das Abhören Verdächtiger innerhalb und außerhalb von Wohnungen", sagte ein Sprecher.
Smartphones, Tablets und Mikrofone in Smart-TVs seien jedoch "nicht Gegenstand der Diskussion". Der Minister wollen nichts weiter als Verfügungsgewalt über alle Alarm- oder Sicherungssysteme der Republik, weil die das heimliche Anbringen von Wanzen zuletzt unmöglich gemacht hätten. Daher müsse darüber nachgedacht werden, die Betreiber dieser Systeme zur Unterstützung zu verpflichten.
Ein kleiner Schritt für die Bürger, denn wer keine Alarmanalage besitzt, hat überhaupt nichts zu befürchten. Doch ein weiterer großer Schritt für die innere Sicherheit. zwar wurden allein seit 2001 16 gern "Terrorpakete" genannte Regelungen erlassen, die Befugnisse der Geheimdienste ausweiteten, Überwachungsmaßnahmen routinisierten, die grundgesetzlich vorgeschriebene Trennung zwischen Ermittlungsbehörden auf der einen Seite und Justiz auf der anderen Seite aufweichten, unklare Rechtsbegriffe wie "Gefährder" oder "Hate Speech" etablierten, die Schwelle für staatliches Eingreifen von der Strafbarkeit auf die Ebene des guten Geschmacks zogen und mit alldem eine Rechtsordnung schufen, die wirkt, als sei sie für eine generelle und permanente Notstandslage geschaffen worden.
Dennoch bleibt weiter viel zu tun, um die von Pollern um Weihnachsmärkte herum allein kaum mehr zu sichernde Lage weiter zu normalisieren. Zitis wird dazu künftig Verschlüsselungen knacken, das geänderte Gesetz zu umfassenden Auskunfts- und Mitteilungsverpflichtung der Hersteller von Sicherheitssystemen den Weg zu einer reibungslosen Vollüberwachung ebnen, die selbstverständlich "ausschließlich in Fällen schwerer Kriminalität" greift.
Der Begriff "schwere Kriminalität" ist dabei in Deutschland bisher nur hilfweise dadurch definiert, dass das Bundesverfassungsgericht die "besonders schwere Kriminalität" von der mittleren abgegrenzt hat, allerdings nicht die mittlere von der schweren. Die Innenministerkonferenz wird in der kommenden Woche über die staatlichen Zugriffsrechte auf Software beschließen.
Vor allem hat sich Comte de Merde im sogenannten Sachsensumpf verdient gemacht.
AntwortenLöschenErstaunlicherweise gibt aber immer noch Degenerierte, als welche die Satanistisch Oligarchische Union zu "wählen" pflegen.