Je größer die Meinungsfreiheit, desto mehr Veranstaltungen müssen abgesagt werden. Und das ist gut so! |
Nun haben sie sich wieder so. Bloß weil eine angesehene Universität einen zuvor eingeladenen Gewerkschafter nach Protesten und angedrohten Widerstandshandlungen Andersdenkender wieder ausgeladen hat, mokiert sich die rechte Springer-Presse, aber auch die zum FAZ-Konzern gehörende Frankfurter Neue Presse über einen "Angriff auf die Meinungsfreiheit". Empörend!
Denn längst hat Danijel Majic von der zum FAZ-Konzern gehörenden Frankfurter Rundschau alles zu diesem Thema gesagt, was gesagt werden muss: Die Affäre sei "eine peinliche Posse" (FR), benutzt von "Geiferern im Netz", die ein "Recht auf ein Podium für jeden Unsinn" forderten. Damit aber falsch lägen, weil wirklicher Meinungsfreiheitsschutz stets darauf bedacht sein müsse, denen den Mund zu verbieten, die "Deutschland nicht mehr als Rechtsstaat“ sehen und "wenig auf Fakten geben, wenn es gegen Migranten oder Politiker links der CSU geht".
Leuten wie dem wegen seiner kruden Ansichten von der Frankfurter Goethe-Uni völlig zurecht ausgeladenen Polizeigewerkschafter Rainer Wendt, der "seine unfundierten Ansichten regelmäßig in Fernsehkameras plärren darf" (Majic), gehörte eigentlich von links komplett wegen der Mund verboten. Leider, so Danijel Majic, gibt das die Rechtslage in Deutschland derzeit noch nicht her.
Deutschland 2017. Journalisten fordern öffentlich, dass bestimmte Ansichten nicht mehr öffentlich geäußert werden dürfen sollen. Und dass man Meinungsfreiheit nicht wörtlich nehmen dürfe, sondern stets bedenken müsse, für welche Meinung sie gelten könne.
Wer also den Fehler mache, Menschen mit falschen Ansichten einzuladen, um öffentlich über „Polizeialltag in der Einwanderungsgesellschaft“ zu sprechen, der könne sich nicht auf die Meinungsfreiheit und auch nicht auf die grundgesetzlich verbriefte Freiheit von Forschung und Lehre berufen. Ihm müsse Einhalt geboten werden.
Majic stößt beim Nachdenken über den Gegenstand auf die eng umrissene Bedeutung des in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, wie sie noch in den 50er Jahren galt. "Meinungsfreiheit", schreibt er, "ist zu vorderst ein Abwehrrecht gegen den Staat."
Unglaublich. Statt sich dafür einzusetzen, "zuvorderst" zusammengeschrieben wird und der Einzelne seine Ansichten frei von staatlicher Lenkung oder Behinderung verbreiten kann, wie auch immer diese Ansichten im Einzelnen aussehen, streitet die freie Presse in Gestalt der FR für eine Beschneidung und Zensur vorab. Alle werte, die die Linke einst erkämpft hat, werden in den Staub getreten: Redefreiheit umfasse "nicht das Recht, ein Podium für jeden Unsinn geboten zu bekommen", wettert Danijel Majic, der offenbar ganz genau weiß, was Wendt gesagt hätte, hätte man ihn reden lassen: Unsinn. Dazu aber sind uns unsere Universitäten zu schade!
Und wer Freiheit von Forschung und Lehre so missverstehe, dass am Ende eines rechtspopulistischen Gewerkschaftsmann ein Podium geboten werde, der müsse spüren: Schlimm sei nicht die mit Gewaltandrohungen erzwungene Ausladung des Gewerkschafters. "Sondern seine Einladung."
Das Meinungsfreiheitsurteil der FR
Denn längst hat Danijel Majic von der zum FAZ-Konzern gehörenden Frankfurter Rundschau alles zu diesem Thema gesagt, was gesagt werden muss: Die Affäre sei "eine peinliche Posse" (FR), benutzt von "Geiferern im Netz", die ein "Recht auf ein Podium für jeden Unsinn" forderten. Damit aber falsch lägen, weil wirklicher Meinungsfreiheitsschutz stets darauf bedacht sein müsse, denen den Mund zu verbieten, die "Deutschland nicht mehr als Rechtsstaat“ sehen und "wenig auf Fakten geben, wenn es gegen Migranten oder Politiker links der CSU geht".
Leuten wie dem wegen seiner kruden Ansichten von der Frankfurter Goethe-Uni völlig zurecht ausgeladenen Polizeigewerkschafter Rainer Wendt, der "seine unfundierten Ansichten regelmäßig in Fernsehkameras plärren darf" (Majic), gehörte eigentlich von links komplett wegen der Mund verboten. Leider, so Danijel Majic, gibt das die Rechtslage in Deutschland derzeit noch nicht her.
Deutschland 2017. Journalisten fordern öffentlich, dass bestimmte Ansichten nicht mehr öffentlich geäußert werden dürfen sollen. Und dass man Meinungsfreiheit nicht wörtlich nehmen dürfe, sondern stets bedenken müsse, für welche Meinung sie gelten könne.
Wer also den Fehler mache, Menschen mit falschen Ansichten einzuladen, um öffentlich über „Polizeialltag in der Einwanderungsgesellschaft“ zu sprechen, der könne sich nicht auf die Meinungsfreiheit und auch nicht auf die grundgesetzlich verbriefte Freiheit von Forschung und Lehre berufen. Ihm müsse Einhalt geboten werden.
Meinungsfreiheit der 50er Jahre
Majic stößt beim Nachdenken über den Gegenstand auf die eng umrissene Bedeutung des in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, wie sie noch in den 50er Jahren galt. "Meinungsfreiheit", schreibt er, "ist zu vorderst ein Abwehrrecht gegen den Staat."
Unglaublich. Statt sich dafür einzusetzen, "zuvorderst" zusammengeschrieben wird und der Einzelne seine Ansichten frei von staatlicher Lenkung oder Behinderung verbreiten kann, wie auch immer diese Ansichten im Einzelnen aussehen, streitet die freie Presse in Gestalt der FR für eine Beschneidung und Zensur vorab. Alle werte, die die Linke einst erkämpft hat, werden in den Staub getreten: Redefreiheit umfasse "nicht das Recht, ein Podium für jeden Unsinn geboten zu bekommen", wettert Danijel Majic, der offenbar ganz genau weiß, was Wendt gesagt hätte, hätte man ihn reden lassen: Unsinn. Dazu aber sind uns unsere Universitäten zu schade!
Und wer Freiheit von Forschung und Lehre so missverstehe, dass am Ende eines rechtspopulistischen Gewerkschaftsmann ein Podium geboten werde, der müsse spüren: Schlimm sei nicht die mit Gewaltandrohungen erzwungene Ausladung des Gewerkschafters. "Sondern seine Einladung."
Daniejel ist ein sprechender Name, so wie Stechus Kaktus oder Schwanzus Longus. Die wollen es halt durchaus wissen. Ihr ekler Wüstendschinni, und ihre ebenso eklen Zauberer, haben ihnen eingeredet, daß sie etwa neunmal so gewitzt wären, wie die Goyim. Was ofenkundig nicht der Fall ist.
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