Donnerstag, 15. Juni 2017

Eutersekret für Europa: Kokosmilch darf nicht mehr Milch heißen

Beach EU no milk today
No milk today - Kokosmilch muss umbenannt werden: Kokosnussaft darf in Europa künftig nicht mehr Milch heißen.

Glasklar und knallhart haben Europas höchste Richter einer weitverbreiteten Verbrauchertäuschung einen Riegel vorgeschoben. Kokosnussmilch darf ab sofort nicht mehr "Milch" heißen - das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Das Urteil gilt generell für alle pflanzliche Produkte, die unter Bezeichnungen wie Milch, Butter oder Joghurt angeboten werden.


Der EuGH beendet damit eine langjährige Praxis von Rosstäuschern und zwielichtigen Importeuren, die Flüssigkeit aus Kokosnüssen als "Kokosmilch" oder "Kokosnussmilch" angeboten hatten. Die Büchsen oder Tetrapacks kamen daher wie ganz normale Milchprodukte. Doch sie werden nicht aus Milch hergestellt, sondern bestehen aus rein pflanzlichen Stoffen. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass Hersteller solche rein pflanzlichen Produkte nicht mehr "Milch" heißen dürfen. Betroffen von der Neuregelung sind auch Nachprodukte, die den Zusatz "Butter", "Rahm" oder "Joghurt" führen.

Denn diese Bezeichnungen seien nach dem Europarecht ausschließlich Produkten vorbehalten, die aus originalen Eutersekreten bestehen. Nur Produkte, die auch wirklich Milch enthalten, dürfen demnach wie Milchprodukte heißen. Das Verbot gelte selbst dann, wenn der Hersteller auf der Packung klarstellt, dass das Produkt auf rein pflanzlichen Stoffen basiert. Die Verwendung von Bezeichnungen wie "Milch" oder "Käse" für rein pflanzliche Produkte verstoße gegen Europarecht. Verbraucher könnten durch die Bezeichnungen verwirrt werden. Wer beim Einkaufen nicht richtig hinschaue, der könne leicht zum falschen Produkt greifen.

So ist Europa - klar und entschieden. Nur weil Kokosnusssaft weiß sei, sei er noch keine Milch, entschieden die Richter. Wo Milch draufstehe, müsse auch Milch drin sein. Nicht betroffen von der Entscheidung ist die in der Metallverarbeitung genutzte Bohrmilch, die von der für die Namensgebung relevante EU-Verordnung nicht erfasst werde, weil es sich nicht um ein Lebensmittel handele.




3 Kommentare:

  1. Komisch, die Leute, die sich jetzt so aufregen, sind doch die die sich vor Jahren über den ach so den Verbraucher täuschenden Analog Käse aufgeregt haben!!

    Grüße

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  2. Was ist mit Muttermilch???

    Ich hoffe doch dass der EuGH sich noch äußern wird, ob die weibliche brust als "Euter" zu klassifizieren sind.

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  3. Na endlich, das wurde aber auch Zeit, daß sich die EU dieses drängenden Problems angenommen hat!
    Das kann aber nur ein Anfang sein, weitere Sprachpolizeiliche Eingriffe müssen sein!

    Ich war neulich im Baumarkt und habe mich vertrauensvoll an eine Mutter gewandt.
    Und was war? Nichts, keine Reaktion!
    Sie hat es zwar nicht direkt gesagt, aber ich hatte irgendwie den Eindruck, ihr wäre eine Schraube lieber gewesen als ein Sohn :-(((

    Sowas ist doch empörend, geradezu traumatisierend! Mit dieser Irreführung argloser Verbraucher muß Schul sein!

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