Im Abwehrkampf gegen die rechtspopulistische AfD, Hauptfeind des deutschen Arbeiters und der deutschen Hausfrau, hat die Regierungskoalition aus CDU und SPD sich am Rande des jüngsten Koalitionsgipfels darauf geeinigt, die seit 68 Jahren geltende Regelung zur Bestimmung des Alterspräsidenten, der die konstituierende Sitzung eines neuen Bundestages bis zur Wahl eines neuen Bundestagspräsidenten leitet, zu ändern. Um die AfD, die mit Alexander Gauland womöglich den nächsten Alterpräsidenten gestellt hatte, an der Machtergreifung für einen Tag zu hindern, folgten die Koalitionsspitzen einem demokratischen "Kniff" (ZDF) des amtierenden Bundestagspräsidenten Norbert Lammert. demzufolge soll künftig nicht mehr der älteste, sondern der dienstälteste Parlamentarier die erste Sitzung leiten.
Die Regelung, die sich nicht gegen die AfD richtet, sondern eine reine "Fortentwicklung der bisherigen Regelung" (Lammert) sein soll, knüpft an einer großen Tradition an, die bis zurück ins Jahr 1933 reichte. Damals gab Hermann Göring, der Präsident des vorigen Reichstages, "zu Beginn der konstituierenden Sitzung des 8. Reichstages am 21. März 1933 bekannt, dass § 13 der Geschäftsordnung des Reichstages, der das Amt des Alterspräsidenten regelte, außer Kraft gesetzt sei und der Reichstag entsprechend Artikel 27 der Reichsverfassung vom geschäftsführenden Präsidenten eröffnet werde."
Das war damals Göring selbst.
Der steht nicht mehr zur Verfügung, auch Norbert Lammert will im Herbst nicht mehr auf der Bundestagsbrücke stehen. So musste die große Koalition den Göringschen Kniff mit viel demokratischem Fingerspitzengefühl variieren: Um eine extremistische Zurschaustellung antidemokratischer Werte zu verhindern, wie sie einst der Linksradikale Stefan Heym dem Parlament zugemutet hatte, wird künftig ein altgedienter Parlamentarier die erste Sitzung leiten.
Im Herbst wäre das vermutlich Wolfgang Schäuble, ehemals Helmut Kohls Bestechungskofferträger, jetzt der Wasserträger einer fortentwickelten Ständedemokratie.
Die Regelung, die sich nicht gegen die AfD richtet, sondern eine reine "Fortentwicklung der bisherigen Regelung" (Lammert) sein soll, knüpft an einer großen Tradition an, die bis zurück ins Jahr 1933 reichte. Damals gab Hermann Göring, der Präsident des vorigen Reichstages, "zu Beginn der konstituierenden Sitzung des 8. Reichstages am 21. März 1933 bekannt, dass § 13 der Geschäftsordnung des Reichstages, der das Amt des Alterspräsidenten regelte, außer Kraft gesetzt sei und der Reichstag entsprechend Artikel 27 der Reichsverfassung vom geschäftsführenden Präsidenten eröffnet werde."
Das war damals Göring selbst.
Der steht nicht mehr zur Verfügung, auch Norbert Lammert will im Herbst nicht mehr auf der Bundestagsbrücke stehen. So musste die große Koalition den Göringschen Kniff mit viel demokratischem Fingerspitzengefühl variieren: Um eine extremistische Zurschaustellung antidemokratischer Werte zu verhindern, wie sie einst der Linksradikale Stefan Heym dem Parlament zugemutet hatte, wird künftig ein altgedienter Parlamentarier die erste Sitzung leiten.
Im Herbst wäre das vermutlich Wolfgang Schäuble, ehemals Helmut Kohls Bestechungskofferträger, jetzt der Wasserträger einer fortentwickelten Ständedemokratie.