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Er ist beliebt. Er ist Sozialdemokrat. Er hat weiße Haare, keine Zweifel an sich selbst, die Spritzigkeit eines Kaltbluts und die Ausstrahlung einer Schneeeule. Er ist Frank-Walter Steinmeier, gescheiterter Kanzlerkandidat der SPD, Außenminister ohne Fortune und außerdem der erste Deutsche, der als höchstrichterlich beglaubigter Verfassungsbrecher mit unverbüßter Höchststrafe ins ehemals ehrwürdige Schloss Bellevue einziehen wird.
Walter Steinmeier, nach außen Gentleman, im politischen Grabenkampf aber auch mal enthemmter Schreihals, erwarb sich seine Meriten als Unterdrücker der Rechte des Bundestages in jenen schwarzen Stunden, als die Bundesrepublik im Krieg gegen den Terror Handlangerdienste für Folterer, Entführer und Mörder leistete.
Ein "niemals geschriebenes und niemals zu schreibendes Ruhmesblatt unserer Geschichte“, wie Steinmeier seinerzeit beinahe befand - und dem BND-Untersuchungsausschuss die Herausgabe von Unterlagen verweigerte, mit deren Hilfe die Parlamentarier hätten herausfinden können, welche Rolle deutsche Behörden bei der Abwicklung von CIA-Folterflügen mit Terrorverdächtigen an Bord über deutsche Flughäfen gespielt hatten und inwiefern BND-Mitarbeiter während des Irak-Krieges in Bagdad Deutschland zur Kriegspartei gemacht hatten.
Doch zu klären, was höchste Regierungskreise über die Verschleppung deutscher Staatsangehöriger oder in Deutschland lebender Personen durch US-Stellen und über die Beobachtung von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst wussten, liege nicht im Staatsinteresse, entschied Steinmeier, damals Chef des Bundeskanzleramtes. Er "wies den Vorsitzenden des Ausschusses nach Aufnahme seiner Arbeit daraufhin, dass die Bundesregierung angesichts ihrer Verantwortung für die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Untersuchungsausschussverfahren darauf achten werde, dass hochrangige staatliche Interessen keinen Schaden erleiden werden", zitiert das Verfassungsgericht. Gleichzeitig habe Steinmeier klargemacht, dass die Bundesregierung "eine am Staatswohl orientierte Zusammenarbeit" von den Volksvertretern erwarte.
Steinmeier setzte Recht nach eigenem Gutdünken, er zeigte seine Verachtung für die verfassungsmäßige Ordnung, indem er der gewählten Volksvertretung das Recht absprach, das mutmaßlich rechtswidrige Handeln der Regierung zu prüfen. Was ihre Pflicht gewesen wäre.
Ein Handeln, das der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts später als "zum Teil verfassungswidrig" einordnete. "In dem bloßen Umstand, dass das Bekanntwerden derartiger Informationen der Bundesregierung selbst im Hinblick auf ihren eigenen Umgang mit den betreffenden Erkenntnissen Unannehmlichkeiten bereiten könnte", watschten die Richter den damaligen SPD-Kanzlerkandidaten ab, "liegt keine Gefährdung des Staatswohls, sondern eine hinzunehmende verfassungsgewollte Folge der Ausübung des parlamentarischen Untersuchungsrechts."
Steinmeier hatte anders entschieden. Verfassungswidrig. "Die Bundesregierung hat durch die Beschränkung der Aussagegenehmigungen für benannte Zeugen, durch die Auslegung dieser Beschränkungen und durch die Verweigerung der Vorlage von angeforderten Akten mit den hierfür gegebenen unzureichenden Begründungen das Informations- und Untersuchungsrecht des Deutschen Bundestages verletzt", schreiben die Richter und meinten mit "Bundesregierung" den Mann, der sich jetzt anschickt, Bundespräsident zu werden.
Was für eine Karriere, was für Zeiten, die das ermöglichen! Unvorstellbar noch vor wenigen Jahren, dass ein Versagen im Amt keine Konsequenzen hat. Außer der, dass die Karriere noch einmal richtig Fahrt aufnimmt. Walter Steinmeier ist aus dem verlorenen Prozess hinausgegangen wie aus seiner gescheiterten Kanzlerkandidatur, wie aus seiner Zeit als Geheimdienstüberwacher, wie aus seiner Außenministertätigkeit. Als sei er nie da gewesen, als sei er eigentlich ein anderer. Als er moralisch nach so vielen Jahren in der Politik immer noch rein und weiß und sauber wie eine Schneeeule.
Die besten Voraussetzungen, einen guten Präsidenten zu spielen.
Walter Steinmeier, nach außen Gentleman, im politischen Grabenkampf aber auch mal enthemmter Schreihals, erwarb sich seine Meriten als Unterdrücker der Rechte des Bundestages in jenen schwarzen Stunden, als die Bundesrepublik im Krieg gegen den Terror Handlangerdienste für Folterer, Entführer und Mörder leistete.
Ein "niemals geschriebenes und niemals zu schreibendes Ruhmesblatt unserer Geschichte“, wie Steinmeier seinerzeit beinahe befand - und dem BND-Untersuchungsausschuss die Herausgabe von Unterlagen verweigerte, mit deren Hilfe die Parlamentarier hätten herausfinden können, welche Rolle deutsche Behörden bei der Abwicklung von CIA-Folterflügen mit Terrorverdächtigen an Bord über deutsche Flughäfen gespielt hatten und inwiefern BND-Mitarbeiter während des Irak-Krieges in Bagdad Deutschland zur Kriegspartei gemacht hatten.
Die Verfassung missachten
Doch zu klären, was höchste Regierungskreise über die Verschleppung deutscher Staatsangehöriger oder in Deutschland lebender Personen durch US-Stellen und über die Beobachtung von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst wussten, liege nicht im Staatsinteresse, entschied Steinmeier, damals Chef des Bundeskanzleramtes. Er "wies den Vorsitzenden des Ausschusses nach Aufnahme seiner Arbeit daraufhin, dass die Bundesregierung angesichts ihrer Verantwortung für die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Untersuchungsausschussverfahren darauf achten werde, dass hochrangige staatliche Interessen keinen Schaden erleiden werden", zitiert das Verfassungsgericht. Gleichzeitig habe Steinmeier klargemacht, dass die Bundesregierung "eine am Staatswohl orientierte Zusammenarbeit" von den Volksvertretern erwarte.
Steinmeier setzte Recht nach eigenem Gutdünken, er zeigte seine Verachtung für die verfassungsmäßige Ordnung, indem er der gewählten Volksvertretung das Recht absprach, das mutmaßlich rechtswidrige Handeln der Regierung zu prüfen. Was ihre Pflicht gewesen wäre.
Pauschale Verweigerung
Ein Handeln, das der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts später als "zum Teil verfassungswidrig" einordnete. "In dem bloßen Umstand, dass das Bekanntwerden derartiger Informationen der Bundesregierung selbst im Hinblick auf ihren eigenen Umgang mit den betreffenden Erkenntnissen Unannehmlichkeiten bereiten könnte", watschten die Richter den damaligen SPD-Kanzlerkandidaten ab, "liegt keine Gefährdung des Staatswohls, sondern eine hinzunehmende verfassungsgewollte Folge der Ausübung des parlamentarischen Untersuchungsrechts."
Steinmeier hatte anders entschieden. Verfassungswidrig. "Die Bundesregierung hat durch die Beschränkung der Aussagegenehmigungen für benannte Zeugen, durch die Auslegung dieser Beschränkungen und durch die Verweigerung der Vorlage von angeforderten Akten mit den hierfür gegebenen unzureichenden Begründungen das Informations- und Untersuchungsrecht des Deutschen Bundestages verletzt", schreiben die Richter und meinten mit "Bundesregierung" den Mann, der sich jetzt anschickt, Bundespräsident zu werden.
Versagen als Karrierebooster
Was für eine Karriere, was für Zeiten, die das ermöglichen! Unvorstellbar noch vor wenigen Jahren, dass ein Versagen im Amt keine Konsequenzen hat. Außer der, dass die Karriere noch einmal richtig Fahrt aufnimmt. Walter Steinmeier ist aus dem verlorenen Prozess hinausgegangen wie aus seiner gescheiterten Kanzlerkandidatur, wie aus seiner Zeit als Geheimdienstüberwacher, wie aus seiner Außenministertätigkeit. Als sei er nie da gewesen, als sei er eigentlich ein anderer. Als er moralisch nach so vielen Jahren in der Politik immer noch rein und weiß und sauber wie eine Schneeeule.
Die besten Voraussetzungen, einen guten Präsidenten zu spielen.
Justizminister Maas sagte der dpa: «Steinmeier ist ein Mutmacher und Versöhner, dem die Menschen vertrauen.»
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Gegendarstellung
Mir macht die Schneeeule keinen Mut. Ich würde mich von ihr auch nicht versöhnen lassen, noch mit ihm versöhnen. Ich würde ihm nicht mal mein gebrauchtes Klopapier anvertrauen, so wenig Vertrauen genießt er.
Lässt mir die Schneeeule in Ruhe! Ein herrliches Tier, das es nicht verdient hat, derart beleidigt zu werden.
LöschenTief im Schlummer Alles liegt/ Nur vom Mond bewacht/ Eine weiße Eule fliegt/ Lautlos durch die Nacht/ Wie ein Todesahnen glitt/ Sie vorüber dicht/ Bringt wohl leisen Schauer mit/ Aber Schrecken nicht.
So Isses.
Lässt mir die Schneeeule in Ruhe! Ein herrliches Tier, das es nicht verdient hat, derart beleidigt zu werden.
LöschenTief im Schlummer Alles liegt/ Nur vom Mond bewacht/ Eine weiße Eule fliegt/ Lautlos durch die Nacht/ Wie ein Todesahnen glitt/ Sie vorüber dicht/ Bringt wohl leisen Schauer mit/ Aber Schrecken nicht.
So Isses.
Da wir beim Thema Zumutung sind, hier noch eine.
AntwortenLöschenhttps://www.welt.de/kultur/kino/article161999318/Lederer-spinnt.html
Der in der DDR aufgewachsene Politiker der Linkspartei sprach bei einer vom Interessenverband Crew United einberufenen Podiumsdiskussion zur sozialen Lage der Film- und Fernsehschaffenden. Grundlage war eine Studie der „Filmschaffenden e.V.“, aus der etwa hervorgeht, dass die 35.802 Beschäftigten der Branche im Schnitt 38.448 Euro brutto im Jahr verdienen, was zwar weit über dem Schnitt in der Gebäudereinigungsbranche und sogar über dem bundesdeutschen Durchschnittslohn von 34.999 Euro liegt, was aber natürlich von „Kreativen“ als Zumutung empfunden wird.
In der Bananenrepublik BRD ist Verfassungs- und Gesetzbruch ein Kavaliersdelikt, aus dem keine Nachteile erwachsen, wenn die Brecher die richtige ideologische Hose anhaben. Denken Sie nur an die Geiselnehmerin im Kanzleramt, die Gesetz nach Gesetz bricht, ohne daß ihr jemand in die Parade fährt.
AntwortenLöschenIch sehe in der Wahl Steinmeiers zwei Vorteile:
1. Die widerwärtig herausgestreckte Visage Gaucks verschwindet.
2. Steinmeier reist sehr gern. Das hat er als Außenministerdarsteller bewiesen. Bleibt er als BuPrä bei dieser Leidenschaft, hat er weniger Zeit, im Inland belehrende Reden zu halten und uns zu maßregeln. Wir können ein bißchen aufatmen, hoffe ich.