Montag, 9. Januar 2017

NPD-Verbot: Haus aus Putz bleibt stehen

Es hat ein paar Jahrzehnte gedauert, ehe sich herumsprach, dass die NPD völlig bedeutungslos ist.
Vier Jahre hat es gedauert, ehe die tatsächliche Bedeutung der NPD auch in Politik und Leitmedien erkannt werden durfte. Sie hat keine, heißt es im "Spiegel", der in anderen Zeiten, damals, vor AfD, Pegida und Flüchtlingskrise, noch der Ansicht war, dass Deutschland nur leben kann, wenn die NPD verboten wird.

Dass der Versuch, die bedauernswerten Rechtsradikalen von staatlichen Zuschüssen abzuschneiden, ein reines Bühnengefecht war, dass einerseits Gefolge von der NPD abziehen, andererseits in der Öffentlichkeit beweisen sollte, wie ernst es die populistische Mitte mit der Bekämpfung ihrer Gegner meint, war allerdings schon länger klar.

Ein brauner Popanz


Bereits im Dezember 2012 beschrieb PPQ die NPD als "Haus aus Putz", das seit Ende der 60er Jahre trotz staatlicher Wahlkampfkostenrückerstattung nur eines geschafft hatte: Nach den Innenräumen auch noch Zwischendecken, Fundament, Balken und Mauern zu verlieren. Übrig blieb ein brauner Popanz, der sich nur noch als Symbol eignete: Die NPD war knapp noch vor ihrem 50. Geburtstag eine leere Hülle, deren ganze Bedeutung ihr von den demokratischen Parteien zugewiesen wurde, die sie als Ziel benötigen, um dem laut brüllend vorgeführten Kampf gegen das Gespenst der Nazi-Zeit Anlass und Richtung zu geben.

Endlose Monate lang  forderten sie gegenseitig von sich, die NPD zu verbieten. Publizistische Schwergewichte wie das steuerfinanzierte Netz gegen Nazis, die Netzpostille Publikative und die immer ganz vorn mitschreibende "Zeit" gaben sich die Ehre, den längst gewonnenen Krieg gegen Hitler, Göring und Goebbels noch einmal zu gewinnen. Dass eine Demokratie sich ihre Gegner nicht aussuchen kann, passte nie ins Weltbild der Anhänger einer reinen, sauberen Diskussionskultur, in der zwar über zulässige Begriffe gestritten werden darf. Aber nur, solange alle Diskussionsteilnehmer grundsätzlich einer Meinung sind.

Als sich Sachsen-Anhalt, im politischen Alltag ein unauffällig dahinscheiterndes Bundesland mit einer von inneren Dämonen gejagten Notregierung, entschloss, die NPD zu nutzen, um von eigenen Problemen abzulenken, war klar, wie die Sache ausgehen würde. Wohlweislich betrieb die Bundesregierung den erneuten Verbotsversuch gar nicht mehr mit. Im Kanzleramt wusste man: Entweder, das Bundesverfassungsgericht würde ein Verbot ablehnen. Oder der Europäische Gerichtshof würde es später kassieren.

Erste Hürde zu hoch


Nun, zwei Wochen vor dem Termin in Karlsruhe, scheint klar, dass schon die erste Hürde zu hoch sein wird. Das Verfassungsgericht wird auf fehlende Bedeutung der NPD hinweisen, die es der Partei unmöglich macht, die Demokratie in Deutschland wirklich zu bedrohen. Eine Peinlichkeit für alle, die die Zwergenpartei auserkoren hatten, um sich als Vorkämpfer postdemokratischer Verhältnisse zu inszenieren, in denen etablierte Parteien gescheiterte Konkurrenten von Gerichten vernichten lassen, um Wählerinnen und Wählern wenigstens einmal den Eindruck von Tatkraft und Entschlossenheit zu vermitteln.

Die Strategie im Umgang mit der Niederlage ist nun die aller Wankelmütigen, die eben noch Kapitän zu sein behaupten, bei der ersten Eisbergsichtung aber schon von Bord gegangen sind. Gezielt lässt man durchsickern, was rauskommen wird, um dem absehbaren Ergebnis den Charakter einer sensationellen Pleite zu nehmen. Die Zettel mit den Sprachregelungen liegen nun auch schon in der Schublade. Es war trotzdem gut, dass wir es versucht haben, werden sie sagen. Nur durch unser entschlossenes Vorgehen ist die Bedeutungslosigkeit der NPD noch bedeutungsloser geworden. Wir würden wieder so handeln.

Würden sie nicht.


2 Kommentare:

  1. Es mag ja sein, dass bei der NPD einige komische Leute sind. Solche schreiben manchmal auch hier in den Blogs. Aber weder im Programm, noch im Verhalten der Partei, kann ich Verfassungsfeindlichkeit erkennen. Im Gegenteil hat sie sich z.B. bei den peinlichen 5%/-3%-Geschichten der Etablierten zur Europawahl und bei Kommunalwahlen, vielfach bei der Einhaltung demokratischer kommunaler Vorschriften und Regeln, bei Kernpunkten der fdGO, z.B. der Bewahrung der Rechtsbindung der Gewalten und der Chancengleichheit der politischen Parteien sowie bezüglich Wahrung der Versammlungsfreiheit (z.B. gegen ein bayerisches Versammlungsgesetz, das eine Flugblattverteilung von zwei Menschen auf einem Marktplatz anmeldepflichtig hätte werden lassen) geradezu als Sachwalterin der Demokratie gegen die Bestrebungen der Herrschenden bewährt.

    Davon war bei der Prozessberichterstattung nie die Rede. Es ging immer nur darum, ob man etwa für ein Deutschland als Volksstaat für Deutschstämmige wäre, ein Streben, dessen Verbot ich im Grundgesetz nicht finden konnte, wohl aber in den Einlassungen bedeutender Politiker ("verbrecherisches Zeug").

    Die Verfassung gebrochen hat die NPD auch noch nicht, im Gegensatz zu den Etablierten, denen das wohl schon vielhundertmal vom Bundesverfassungsgericht nachgewiesen wurde.

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