Von wegen Bundesverdienstkreuz! Viele Menschen auch in Sachsen waren sich so sicher, dass es eine Heldentat gewesen ist, als drei syrische Asylbewerber einen Landsmann überwältigten und fesselten, der zuvor als Attentäter auf der Flucht gewesen war. Doch ein Ermittlungsverfahren zeigt nun, dass Ahmed E. und seine Freunde Ahmed E. und Mohamed A. nicht rechtmäßig gehandelt haben. Dass sie dem angeblichen Angreifer – einem offenbar verwirrten Islamisten – Geld und Gepäck abnahmen und ihn festhalten durften, bis die Polizei eintraf, das glaubten die drei nur. Die Staatsanwaltschaft sieht es nach den nun abgeschlossenen Ermittlungen deutlich anders. Die Behörde wirft den drei Männern aus Leipzig Freiheitsberaubung vor. Beim zuständigen Amtsgericht wurde deswegen bereits Anklage erhoben. Der Prozess wird im kommenden Jahr stattfinden.
Die sächsische Justiz zeigt, dass sie Bürgerwehren und angebliche "Selbsthilfe" nicht akzeptieren wird. Das Gewaltmonopol des Staates bleibt bestehen.
Der fragliche Versuch, es auszuhebeln, ereignete sich im Oktober in Leipzig, als der Terrorverdächtige Jaber Albakr drei Landsleute um Unterkunft bat. Die Männer nahmen den Islamisten mit nach Hause, gaben ihm Essen und Trinken und entdeckten dann, um wen es sich handelte. Daraufhin zerrten sie den schmächtigen Iraker auf eine Couch. Es kam zu Handgreiflichkeiten, die Männer fesselten ihren Gast nach Angaben der Staatsanwaltschaft an Händen und Füßen. Fotos zufolge würgten sie ihn auch.
Freiheitsberaubung, so lautet nun der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Den Beschuldigten droht damit eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe, heißt es. Die drei Syrer sprachen dagegen immer wieder von Zivilcourage. Sie sind der Meinung, dass sie richtig gehandelt haben. Denn angeblich habe der Terrorverdächtige Jaber Albakr weitere Terrorpläne geschmiedet. „Wir sind Bürger, keine Untertanen. Die Staatsgewalt geht von uns aus. Die Polizei hat ihre Befugnisse, aber deshalb hören wir nicht auf, für unser Dorf und unser Land verantwortlich zu sein. Was wir brauchen sind Mut, Gerechtigkeitssinn und Prinzipien“, machten die Männer in Interviews deutlich.
Doch nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mussten weder Leipzig noch Deutschland beschützt werden, da der Staat sein Gewaltmonopol dazu nutze, Sicherheit für alle zu gewähren, ohne dass jedermann erwarten könne, jederzeit und immer vor Terror geschützt zu werden.
Die Behörde hat parallel das Verfahren gegen den jungen Mann, der nicht nur ein Terrorist, sondern auch Asylbewerber war, eingestellt. Jaber Albakr hatte sich kurz nach seiner Festnahme im Gefängnis das Leben genommen worden. Gegen den psychisch instabilen Einzeltäter war zunächst wegen des Verdachts der Bedrohung ermittelt worden, der Verdacht hatte sich aber später nie erhärtet, auch waren nie Verbindungsmänner, Mittäter oder Mitwissen entdeckt worden.
Petitionen zur Sachlage:
Bundesverdienstkreut für Al Bakr-Folterer
Bundesverdienstkreuz für polnischen Heldenfahrer
Die sächsische Justiz zeigt, dass sie Bürgerwehren und angebliche "Selbsthilfe" nicht akzeptieren wird. Das Gewaltmonopol des Staates bleibt bestehen.
Der fragliche Versuch, es auszuhebeln, ereignete sich im Oktober in Leipzig, als der Terrorverdächtige Jaber Albakr drei Landsleute um Unterkunft bat. Die Männer nahmen den Islamisten mit nach Hause, gaben ihm Essen und Trinken und entdeckten dann, um wen es sich handelte. Daraufhin zerrten sie den schmächtigen Iraker auf eine Couch. Es kam zu Handgreiflichkeiten, die Männer fesselten ihren Gast nach Angaben der Staatsanwaltschaft an Händen und Füßen. Fotos zufolge würgten sie ihn auch.
Freiheitsberaubung, so lautet nun der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Den Beschuldigten droht damit eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe, heißt es. Die drei Syrer sprachen dagegen immer wieder von Zivilcourage. Sie sind der Meinung, dass sie richtig gehandelt haben. Denn angeblich habe der Terrorverdächtige Jaber Albakr weitere Terrorpläne geschmiedet. „Wir sind Bürger, keine Untertanen. Die Staatsgewalt geht von uns aus. Die Polizei hat ihre Befugnisse, aber deshalb hören wir nicht auf, für unser Dorf und unser Land verantwortlich zu sein. Was wir brauchen sind Mut, Gerechtigkeitssinn und Prinzipien“, machten die Männer in Interviews deutlich.
Doch nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mussten weder Leipzig noch Deutschland beschützt werden, da der Staat sein Gewaltmonopol dazu nutze, Sicherheit für alle zu gewähren, ohne dass jedermann erwarten könne, jederzeit und immer vor Terror geschützt zu werden.
Die Behörde hat parallel das Verfahren gegen den jungen Mann, der nicht nur ein Terrorist, sondern auch Asylbewerber war, eingestellt. Jaber Albakr hatte sich kurz nach seiner Festnahme im Gefängnis das Leben genommen worden. Gegen den psychisch instabilen Einzeltäter war zunächst wegen des Verdachts der Bedrohung ermittelt worden, der Verdacht hatte sich aber später nie erhärtet, auch waren nie Verbindungsmänner, Mittäter oder Mitwissen entdeckt worden.
Petitionen zur Sachlage:
Bundesverdienstkreut für Al Bakr-Folterer
Bundesverdienstkreuz für polnischen Heldenfahrer
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