Ganz oben, wo die großen Silvesterböllerfälle ermittelt und angeklagt werden, sind die Wände zu den führenden Blättern und Blättchen dünn. Immer sickert etwas durch, stets wissen alle, die berichten sollen, genau über Einzelheiten Bescheid, die außer der Staatsanwaltschaft allenfalls Gericht, Angeklagte und deren Verteidiger kennen sollten..
Auch beim Fall der Böllerbomber aus Freital, einer rechten Terrortruppe, die mit Knallern aus Tschechien Fensterscheiben, ein Fahrrad und ein Auto beschädigte und einem 26-jährigen Flüchtling "Schnittwunden an der Stirn zufügte, gleicht das Verfahrensgeheimnis, das § 353d in "Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen" beschreibt, einem öffentlich erzählten Witz.
Wo es im Gesetz heißt, "mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer die Anklageschrift ganz oder in wesentlichen Teilen im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind", heißt es in der Realität stolz, die "160 Seiten starke Anklageschrift" liege "der Süddeutschen Zeitung, dem NDR und dem MDR vor". Weshalb fröhlich und freundlich aus dem Werk der Bundesanwälte zitiert wird.
Ein Recht auf Akteneinsicht von nicht am Verfahren Beteiligten hat der zu zwei Dritteln staatliche, zu einem Dritteln private Rechercheverbund aus Fernsehsendern und Leitmedium nicht. Akteneinsicht gewährt - in diesem Fall die gesamte Akte überlassen - haben kann den öffentlichen Anklägern nur die Bundesanwaltschaft, das Gericht oder einer der Verteidiger der mutmaßlichen Nazi-Terroristen.
Wer aber war es? Die Bundesanwaltschaft könnte damit nur eine Beeinflussung der gesellschaftlichen Meinungsbildung bezwecken, die ihren Aufgabenbereich nach Art. 20 Abs. 3 GG allerdings sehr weit überschreiten würde. Ein Motiv des Gerichts ist überhaupt kaum vorstellbar, das eines Gerichtsmitarbeiters könnte nur monetär sein. Und käme die Anklageschrift von einem Verteidiger, liegt womöglich ein Parteiverrat nahe, denn dass die Veröffentlichung der Klageschrift vor Prozessbeginn den Interessen der Angeklagten dient, mutet wie sehr gewagt an.
Wie auch immer - nach Paragraph 353d Nr. 3 Srafgesetzbuch handelt es sich in jedem Fall um eine unbefugte Weitergabe der Anklageschrift, die unter Strafe steht.
Hier müssten die Staatsanwaltschaften an den Dienstsitzen der drei Rechercheverbund-Partner in München, Hamburg oder Leipzig nun eigentlich ermitteln.
Werden sie es tun? Zwei wenigstens? Oder auch nur eine von ihnen? Der Böllerbomberprozess ist spannend, bevor er begonnen hat.
Auch beim Fall der Böllerbomber aus Freital, einer rechten Terrortruppe, die mit Knallern aus Tschechien Fensterscheiben, ein Fahrrad und ein Auto beschädigte und einem 26-jährigen Flüchtling "Schnittwunden an der Stirn zufügte, gleicht das Verfahrensgeheimnis, das § 353d in "Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen" beschreibt, einem öffentlich erzählten Witz.
Wo es im Gesetz heißt, "mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer die Anklageschrift ganz oder in wesentlichen Teilen im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind", heißt es in der Realität stolz, die "160 Seiten starke Anklageschrift" liege "der Süddeutschen Zeitung, dem NDR und dem MDR vor". Weshalb fröhlich und freundlich aus dem Werk der Bundesanwälte zitiert wird.
Ein Recht auf Akteneinsicht von nicht am Verfahren Beteiligten hat der zu zwei Dritteln staatliche, zu einem Dritteln private Rechercheverbund aus Fernsehsendern und Leitmedium nicht. Akteneinsicht gewährt - in diesem Fall die gesamte Akte überlassen - haben kann den öffentlichen Anklägern nur die Bundesanwaltschaft, das Gericht oder einer der Verteidiger der mutmaßlichen Nazi-Terroristen.
Wer aber war es? Die Bundesanwaltschaft könnte damit nur eine Beeinflussung der gesellschaftlichen Meinungsbildung bezwecken, die ihren Aufgabenbereich nach Art. 20 Abs. 3 GG allerdings sehr weit überschreiten würde. Ein Motiv des Gerichts ist überhaupt kaum vorstellbar, das eines Gerichtsmitarbeiters könnte nur monetär sein. Und käme die Anklageschrift von einem Verteidiger, liegt womöglich ein Parteiverrat nahe, denn dass die Veröffentlichung der Klageschrift vor Prozessbeginn den Interessen der Angeklagten dient, mutet wie sehr gewagt an.
Wie auch immer - nach Paragraph 353d Nr. 3 Srafgesetzbuch handelt es sich in jedem Fall um eine unbefugte Weitergabe der Anklageschrift, die unter Strafe steht.
Hier müssten die Staatsanwaltschaften an den Dienstsitzen der drei Rechercheverbund-Partner in München, Hamburg oder Leipzig nun eigentlich ermitteln.
Werden sie es tun? Zwei wenigstens? Oder auch nur eine von ihnen? Der Böllerbomberprozess ist spannend, bevor er begonnen hat.
das ist der islam :
AntwortenLöschenhttp://www.miscopy.com/wp-content/uploads/2016/09/slaughterhouse-style-mass-killing-islamic-state.mp4?id=0
WARNHINWEIS : schauen Sie sich dieses Video nur an wenn Sie sehr starke Nerven haben - machen Sie es Kindern , Frauen und Jugendlichen AUF KEINEN FALL zugänglich .
Danke PPQ, für die Info. Die Mitteilung über die Aktenvorlage las ich heute wohl auch, aber man hat sich mit der ganzen Willkür der Apparate bereits so abgefunden, daß man immer weniger in Frage stellt, ob und inwieweit das rechtens ist.
AntwortenLöschenEi was trifft es sich gut, dass in § 53 Abs 1 Nummer 5 der ehemals guten Strafprozessordnung für das Deutsche Reich ein Zeugnisverweigerungsrecht für "Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen, Filmberichten oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und Kommunikationsdiensten berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben", vor nicht allzu langer Zeit verzurrt wurde! Dürfen diese doch nun schweigen zur Herkunft ihrer Materialien. Welcher Staatsanwalt macht sich da noch die Mühe, seinen mit Waschkörben voll täglichen Neueingängen übervollen Schreibtisch mit Dingen zu belasten, die nicht aufgeklärt werden können und ja offenbar auch auf besondere Weisung von heller Erleuchteten den Weg in die Wahrheitsberichterstattung finden?
AntwortenLöschenDafür kommt der hier ungeschoren davon.
AntwortenLöschenDer ist aber das Problem, wie man anhand des Mugshots auf Anhieb erkennen kann.
Die Freitaler Polenböller bekommen sogar einen neuen Hochsicherheitsgerichtssaal in Dresden gebaut. Eine Investition in die Zukunft, bei den ganzen Terroristen in Sachsen.
AntwortenLöschenDie Presse lenkt übrigens erfolgreich vom Thema ab und zaubert die beliebte "Old School Society" wieder aus dem Hut. Weil die nämlich einen Anschlag auf die Dresdner Frauenkirche geplant hätten. Das weiß die Presse aus den Abhörprotokollen, die ihnen vorliegen. :-)