Justitia war blind, eine Frau, die jeden gleich behandelte. Die Staatsanwaltschaft ging ihr zur Hand, weisungsgebunden zwar, aber am Ende immer abhängig davon, ob ein unabhängiger Richter in einer Anklageschrift genügend Hinweise auf eine wahrscheinliche Verurteilung fand.
Alte Zeiten. Die Räder des Rechtsstaates, der nach dem einschlägigen Grundgesetzartikel jedermann gleich zu behandeln hat, haben sich unterdessen schon viel weitergedreht.
Und so bemerkt denn der "Spiegel", ehemals ein Sturmgeschütz von Demokratie und Menschenrechten, gar nicht mehr, was er schreibt, wenn er schreibt: "Die Bundesregierung gerät wegen des Erdogan-Schmähgedichts in eine Zwickmühle: Letztlich wird Kanzlerin Merkel entscheiden müssen, ob sie türkischen Forderungen nachgibt und ein Strafverfahren gegen Jan Böhmermann zulässt."
Es ist ein weiterer Blick tief in die Abgründe eines Staatswesens, das nur nach außen hin noch nach dem Prinzip der Gewaltenteilung funktioniert. War stets klar, dass es nicht der Mangel an Beweisen, sondern der Mangel an Konfliktfreude der Regierung war, der eine Konfrontation mit den USA in der Bespitzelungsaffäre verhinderte, so ist nun auch von einem bedeutenden Akteur selbst bekundet, dass die Bundesregierung ihre Bundesanwaltschaft stets weniger als Werkzeug der Rechtspflege denn als Instrument politischen Handelns begriffen hat. Per Weisung ergehen offenbar Ermittlungswünsche ebenso wie Ermittlungsverbote, in laufenden Verfahren scheinen Minister Ergebnisse vorgeben und Anklagen anregen oder verhindern zu können.
Die Gleichheit vor dem Gesetz wird zu einer Frage von Diplomatie und Tagesform. Strafverfahren finden statt, wenn es vertragliche Vereinbarungen der EU mit der Türkei zulassen. Scheint das nicht der Fall, dann eben nicht. Außenpolitische Rücksichtnahme geht vor Grundgesetz. Dann kommt die Kanzlerin, die Strafverfahren zulässt oder aber verhindert. Und die freie Presse, die das freundlich bestimmt zur einer Frage des guten Geschmacks heruntererklärt. Nicht schön. Aber notwendig.
Eine monarchisches Gemeinwesen. Mit Gewaltenteilung nur bei Sonnenschein. Ein Rechtsstaat von Merkels Gnaden.
Deutschland, 2016.
Alte Zeiten. Die Räder des Rechtsstaates, der nach dem einschlägigen Grundgesetzartikel jedermann gleich zu behandeln hat, haben sich unterdessen schon viel weitergedreht.
Und so bemerkt denn der "Spiegel", ehemals ein Sturmgeschütz von Demokratie und Menschenrechten, gar nicht mehr, was er schreibt, wenn er schreibt: "Die Bundesregierung gerät wegen des Erdogan-Schmähgedichts in eine Zwickmühle: Letztlich wird Kanzlerin Merkel entscheiden müssen, ob sie türkischen Forderungen nachgibt und ein Strafverfahren gegen Jan Böhmermann zulässt."
Es ist ein weiterer Blick tief in die Abgründe eines Staatswesens, das nur nach außen hin noch nach dem Prinzip der Gewaltenteilung funktioniert. War stets klar, dass es nicht der Mangel an Beweisen, sondern der Mangel an Konfliktfreude der Regierung war, der eine Konfrontation mit den USA in der Bespitzelungsaffäre verhinderte, so ist nun auch von einem bedeutenden Akteur selbst bekundet, dass die Bundesregierung ihre Bundesanwaltschaft stets weniger als Werkzeug der Rechtspflege denn als Instrument politischen Handelns begriffen hat. Per Weisung ergehen offenbar Ermittlungswünsche ebenso wie Ermittlungsverbote, in laufenden Verfahren scheinen Minister Ergebnisse vorgeben und Anklagen anregen oder verhindern zu können.
Die Gleichheit vor dem Gesetz wird zu einer Frage von Diplomatie und Tagesform. Strafverfahren finden statt, wenn es vertragliche Vereinbarungen der EU mit der Türkei zulassen. Scheint das nicht der Fall, dann eben nicht. Außenpolitische Rücksichtnahme geht vor Grundgesetz. Dann kommt die Kanzlerin, die Strafverfahren zulässt oder aber verhindert. Und die freie Presse, die das freundlich bestimmt zur einer Frage des guten Geschmacks heruntererklärt. Nicht schön. Aber notwendig.
Eine monarchisches Gemeinwesen. Mit Gewaltenteilung nur bei Sonnenschein. Ein Rechtsstaat von Merkels Gnaden.
Deutschland, 2016.
Unser Rechtsstaat – Realität oder eher Verbrecherstaat?
AntwortenLöschenEx-Richter Frank Fahsel bestätigt, dass Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen systemkonform sind, vgl. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740.
Es wird an die Tradition und Gepflogenheiten totalitärer Staaten angeschlossen, wobei nicht selten alle unheilvoll zusammenspielen: die Behörden, die Gerichte, Gesetz und Politik, vgl. „Fehldiagnose Rechtsstaat“, http://www.sgipt.org/lit/sonstige/FDRSDuPO.htm.
Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen fehlt wegen Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit (vgl. http://unschuldige.homepage.t-online.de/default.html). „Man muss mit der Illusion aufräumen, in Deutschland handele es sich um einen vorbildlichen, demokratischen Rechtsstaat, wie es uns die Medien in Unwissenheit und die Politiker mit Kalkül suggerieren wollen..." (von (von http://web.wengert-gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf).
Wegen dem zunehmenden Machtmissbrauch findet immer mehr eine Ablehnung der Finanzierung der tyrannisierenden Obrigkeit und ihrer Helfershelfer statt. Beispiele: „Steuerverweigerer“, „Verfassungsgebende Versammlung“, die „Selbstverwaltung der natürlichen Person“, die „Germaniten“, die „Reichsbürger“, die „nationale Befreiungsbewegung Deutschland“ usw.. Es gibt auch „GEZ-Verweigerer“, denn ARD&ZDF sind reine Regierungssender: Öffentliche Fernsehsender erhalten angeblich direkte Anweisungen aus dem Bundeskanzleramt. Genaueres im Internet.
Nach den Justizschelmereien z.B. um Vera Brühne, oder Maria Rohrbach, sollte es wohl erlaubt sein, jeden, der an den Rechtsstaat glaubt, mindestens als Dummerle zu schmähen.
AntwortenLöschenDer kleine Systemling-"Satiriker" Janni benötigt nun Polizeischutz, weil ihm geschätzte 8 Mio. "Deutschtürken" nach dem Leben trachten, nachdem er sich unbotmäßig über den großen "Lideri" geäußert hat. Das sagt uns, dass der kleine Janni nicht nur ein linker Systemling-Karrierist, sondern auch richtig doof ist. Und das ist gut so.
AntwortenLöschenSo kommt es, wenn man seine eingebildeten Mündel verprellt.
Ach, das Leben kann so schön und gerecht sein.
Man kann ja die Nummer noch einmal starten. Streiche Erdogan, setze Gauck ein.
AntwortenLöschenMal sehen was passiert.........
Beste Grüße vom Preußen
Reichsschmähwart
schon die idee allein riecht nach § 90 StGB Verunglimpfung des Bundespräsidenten
AntwortenLöschenDer Pozileischutz, so ist anzunehmen, währet nicht ewiglich, so wie die Güte des HErrn in Psalm 136. Und dann... - "Der Satan ist seinen Getreuen kein guter Herr." - Antal Szerb, "Die Pendragon-Legende".
AntwortenLöschenZonendödel
Wäret bitte ohne "H".
AntwortenLöschenPsalm 344555.Wenn Himmelfahrt(in dem Fall mit H)die Sonne knallt,dann ist der Teufel los im Wald.Der Teufel---nicht der Satan.
Religiöse Grüße
wolpertinger
Wäret bitte ohne "H" Nein, aber vielleicht ohne e.
AntwortenLöschenAlso gut.Ohne e .Was lange währt,wird endlich gut.Das war es mir wert.
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