Mittwoch, 3. Februar 2016

Meinungsfreiheitsschutz in Aktion: Zünd' an, es kommt die Feuerwehr

Startet kommende Woche im Kino: Die große Doku "Zünd' an, es kommt die Facebook-Feuerwehr", die den heroischen Kampf der Facebook-Feuerwehrmänner (rechts) gegen Schund und Schmutz im Netz aus nächster Nähe beschreibt.
Unseren Gesinnungswächtern und Konsensvollstreckern entgleitet die Kontrolle über die öffentliche Meinung immer mehr, und sie wollen den mentalen Boden für neue grundlegende Zensurmaßnahmen bereiten.

Es gibt für solche Fälle das deutsche Strafrecht und nichts außerdem. Alle Äußerungen, die nicht strafrechtlich relevant sind, sind in einer sogenannten Demokratie legitim (im Sinne des Erlaubten), auch die von Volker Beck und Björn Höcke.

 Wer etwas anderes propagiert und zum Beispiel Facebook-Einträge löschen lässt, die im Sinne des Strafrechts völlig einwandfrei sind, ist ein Demokratiefeind, ein Pluralismusfeind, ein Freiheitsfeind.

Ach was: ein Demokratiehasser. Pluralismushasser. Freiheitshasser.

Michael Klonovsky beschreibt innere Empfindungen, während er den neuen Maas`schen Meinungsfreiheitsschutz zum ersten mal in vollen Zügen genießt

12 Kommentare:

  1. Meinungen, so bekloppt und irrsinnig sie auch sein mögen, sind kein Straftaten.

    Hier irrt Klonowsky, auch wenn im StGB etwas anderes steht.

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  2. Eben. Hinzu kommt, dass die Verwalter unseres Rechtsstaat beliebig immer mehr Straftaten erfinden, z.B. als Ordnungsstrafrecht, und dazu neigen,zur Durchsetzung zunehmend härtere Strafen anzudrohen als bei klassischem Strafrecht (Schutz der Rechtsgüter).

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  3. Mit strafrechtlich relevant dürfte Klonovsky Sachen wie Anstiftung zu Straftaten etc. gemeint haben.

    Ansonsten ist es m.E. schon antifreiheitlich, wenn ich belangt werde, wenn ich jemanden Arschloch nenne oder jemandem den Finger zeige.
    Aber dass es im Reich Meinungsfreiheit gibt und diese eben keine Redefreiheit beinhaltet, ist ja eine Binsenweisheit.

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  4. @anmerkung: nicht ganz! eine meinungsäußerung und eine wertende kritik am verhalten anderer finden ihre grenze dort, wo es sich um eine reine schmähung der angegriffenen person handelt. eine herabsetzenden äußerung nimmt dann den charakter der schmähung an, wenn nicht mehr die auseinandersetzung in der sache, sondern jenseits von polemischer und überspitzter kritik die reine diffamierung der person im vordergrund steht

    deshalb dringe ich hier ja stets darauf, geschmackvoll zu schimpfen

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  5. @ppq

    Beleidigungen, Schmähungen usw. sind doch aber keine Meinungen.

    Es ging um Meinungen, und von denen, die ich bis dato kennenlernen durfte, hatte keine einzige einen strafrechtlich relevanten Kern. Und da waren gar heftige Meinungen bei, für die man nach den Buchstaben des Gesetzen mehrere Jahre knackige Festungshaft abfaßt.

    Der politische Gesetzgeber hat es sich schon in der DDR, parallel auch in der BRD und jetzt Erbe beider historischen Linien einfach gemacht. Das und das wünschen wir nicht zu diskutieren, ergo wird das unter Strafe gestellt.

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  6. @anmerkung: das kommt sicher drauf an, selbst als herzenslibertärer sage ich das. "du dummes schwein" ist ja einerseits eine meinungsäußerung, also der sprecher hält den angesprochenen aus subjektivem eigenen empfinden für ein dummes schwein.

    andererseits hat der angesprochene natürlich das recht, sich beleidigt zu fühlen, weil er objektiv gesehen vielleicht dumm ist, aber nachweislich kein schwein.

    was den nun?

    auch die version, zu sagen, "meiner meinung nach bist du einem schwein vergleichbar dumm und so ähnlich aussehen tust du auch" hilft da nur bedingt, den gang zum gericht zu vermeiden, denn der kerngehalt ist derselbe, nur einmal zielgerichtet, das andere mal vermeidend ausgedrückt.

    wenn wir die sondergerichtsbarkeit für sprechverbrechen der deutschen eigenart außen vor lassen, da lässt sich ja nix machen, kann man bei allen anderen gelegenheiten nur zum plural raten. der ist in der regel nicht nur meinungs-, sondern auch straffrei

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  7. Oder in Form einer Frage kleiden und die Verantwortung für die Beleidigung dem Gegenüber überhelfen.

    Krömer

    Darf ich Kackbratze zu dir sagen?

    Das eigentliche Dilemma ist ja oft, daß es sich im Grunde um Tatsachenbehauptungen handelt, die mit den falschen Wörtern daherkommen.

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  8. FrolleinwunderFebruar 04, 2016

    mal schnöde aus dem Handbuch des Persönlichkeitsrechts (Götting/Schertz/Seitz) zitiert:

    "Tatsachenbehaupungen sind Äußerungen über Ggebenheiten, die dem Beweise zugänglich sind, während die Meinungsäußerung durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens und Meinens geprägt sind - st. Rpsr., s nur BVerfG 2003, 277 - Soldaten sind Mörder II (!!)
    Meinungen genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankäme, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, begründet oder grundlos, emotional oder rational ist. auch scharfe und übersteigerte Äußerungen fallen grundsätzlich in den Schutzbereich. Meinungsäußerung sind grundsätzlich nur dann unzulässig, wenn Sie die Grenze zur Schmähkritik überschreiten. Der Begriff der Schmähkritik wird von der Rechtsprechung dahingehend definiert, dass die Kritik nicht mehr nur scharf, schonungslos und auch ausfällig, aber noch sachbezogen ist, sondern auf eine vorsätzliche Ehrkränkung hinausläuft, bei der alleine die Diffamierung der Person im Vordergrund steht: Bundesverfassungsgericht NJW 1993,14 62 - Böll. Im Lichte der Meinungsäußerungsfreiheit ist der Begriff eng auszulegen."

    Bitte, die Diskussion jetzt fortzusetzen! :-)

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  9. statt plural geht auch frage, beleidigung geht ja sowieso, so lange eben eine verbindung zum anlass erhalten bleibt bzw. der anlass in der beleidigung erkannt ist.

    meine hemmschwelle ist ja ästhetisch, folglich niedriger. ich lehne schon beleidigungen und beschimpfungen ab, die bei erkennbar gewahrtem sachgehalt unschön auf nicht betroffene außenstehende wirken. das florett sticht allemal besser als das breitschwert

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  10. Wow, jetzt sind die Ossis auf einmal nicht nur Ausländerfeinde und Skinheads, sondern auch Ästheten !

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  11. FrolleinwunderFebruar 04, 2016

    jaja, die Ossis haben ungeahnte Qualitäten! Sogar solche, die dem Wessi schon lange aberzogen sind. Man frage sich, warum (west)deutsche Kunst seit Jahrzehnten so wenig einflussreich ist, um mal den Bogen zur Ästhetik zu schlagen.
    Wer seiner selbst nicht bewusst sein darf (oder will), hat nichts zu erzählen ausser selbstzerstörendem Schuldbewusstsein. Wer will das schon hören oder lesen?
    @ ppq: selbstverständlich it das Florett viel ästhetischer als die Plempe; auch viel wirkmächtiger. Die Gefahr der Distanzeritis ist auch geringer.

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  12. Klonowsky ist einer Straftat schuldig, welche erst seit 1934 eine solche war, aber seit 1945 keine mehr ist.
    Auch sind seine Kenntnisse in Chemie, Physik, sowie in den vier Grundrechenarten ofenkundig etwas mangelhaft.

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