Jakob Augstein wettert noch gegen die "Ungeheuer" von der AfD, die "ernsthaft über Schüsse an der Grenze" sprechen, Wolfgang Thierses Frau weint und Thierse selbst verhängt ein Sprechverbot, da ist Die Anmerkung schon mit den kalten, nackten Zahlen zum Schusswaffengebrauch zur Stelle.
Denn nein, entgegen allem, was Augstein glaubt, wird an bundesdeutschen Grenzen nicht nur über Schüsse gesprochen, es wird schon immer auch geschossen wie die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der damaligen PDS-Bundestagsgruppe im Jahr 1996 zeigt.
Mindestens zehn Tote, 89 Verletzte und alle Täter kamen straflos davon, weiß sie sich zum Teil auf Rechtsvorschriften berufen konnten, die noch aus der Weimarer Republik stammen. PPQ dokumentiert die heute längst vergessene Drucksache 13/5702 im Rahmen der zeitgeschichtlich engagierten Serie Doku Deutschland.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Ulla Jelpke, Maritta Böttcher und der Gruppe der PDS - Drucksache 13/5702 - Gebrauch von Schußwaffen an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland
1. Wie oft wurde seit dem 1. Januar 1950 bis heute an der Grenze der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich Westberlin) vom Bundesgrenzschutz von der Schußwaffe Gebrauch gemacht (bitte sämtliche Grenzabschnitte, auch die zum Saargebiet [bis 1956], zur DDR und die Seegrenzen berücksichtigen und nach Ort, Datum, Namen und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung sind der Gebrauch der Schußwaffe gegen Personen und Sachen sowie die Abgabe von Warnschüssen vom 1. Januar 1950 bis heute in 103 Fällen bekannt. Davon entfallen auf die Grenze zur Schweiz elf Fälle, zu Frankreich neun Fälle, zu den Niederlanden drei Fälle, zu Dänemark ein Fall, zu Polen 47 Fälle, zur ehemaligen Tschechoslowakei fünf Fälle, zur Tschechischen Republik 26 Fälle, zur ehemaligen DDR ein Fall.
a) Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte dies?
Der Schußwaffengebrauch erfolgte auf der Grundlage des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG-Bund) bzw. in Notwehr.
b) Wie viele Personen wurden hierbei getötet?
Der Bundesregierung ist ein Fall bekannt, bei dem eine Person in Notwehr tödlich verletzt wurde (August 1962 im Bereich der Ortschaft Setzelbach).
c) Wie viele Personen wurden durch den Gebrauch von Schußwaffen oder durch Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs (z. B. Diensthunde) körperlich verletzt?
Der Bundesregierung sind 17 Fälle bekannt (davon vier durch Schußwaffengebrauch und 13 durch den Einsatz von Diensthunden).
d) Wurden hierbei auch Personen, die sich auf dem angrenzenden Staatsgebiet befanden, körperlich verletzt oder getötet? Wenn ja, wie viele (bitte nach Ort, Datum, Namen, aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung ist ein Fall bekannt, bei dem es zu einer tödlichen Verletzung außerhalb des Territoriums der Bundesrepublik Deutschland kam (siehe Antwort zu Frage 1b).
e) In welchen Fällen kam es durch welche Behörden unter welchem Aktenzeichen und welchem Ergebnis zu diesbezüglichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder sonstigen Verfahren zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung (Disziplinarverfahren, Untersuchungsberichte o.ä.)? In welchen dieser Fälle kam es zu diesbezüglichen strafrechtlichen Verurteilungen?
Der Bundesregierung sind fünf Fälle bekannt, in denen gegen die beteiligten Polizeivollzugsbeamten Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind. Davon ist ein Verfahren noch anhängig. Die abgeschlossenen
Verfahren wurden eingestellt.
2. Wie oft wurde seit dem 1. Januar 1950 bis heute an der Grenze der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Westberlin) vom Zoll von der Schußwaffe Gebrauch gemacht (bitte sämtliche Grenzabschnitte, auch die zum Saargebiet [bis 1956] zur DDR und die Seegrenzen berücksichtigen und nach Ort, Datum, Namen und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?
Die Gesamtzahl der Fälle des Schußwaffengebrauchs durch Zollbeamte an der Grenze seit 1950 ist nicht bekannt.
a) Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte dies (auch im Hinblick auf die Rechtslage vor dem Änderungsgesetz zum BGS-Gesetz von 1965)?
Für den Schußwaffengebrauch galten die jeweils einschlägigen rechtlichen Regelungen:
a) Gesetz über den Waffengebrauch des Grenzaufsichtspersonals der Reichsfinanzverwaltung vom 2. Juli 1921 (Reichsfinanzblatt 1921 Nr. 15 S. 183),
b) Gesetz der Alliierten Hohen Kommission Nr. 24 (Amtsblatt der AHK vom 8. Mai 1950 S. 2),
c) DVO Nr. 14 vom 10. Januar 1951 der Alliierten Hohen Kommission (Amtsblatt AHK vom 8. Mai 1951 Nr. 74 S. 741, Bundesanzeiger Nr. 91 vom 12. Mai 1950) unter Fortgeltung des Gesetzes über den Waffengebrauch
des Grenzaufsichtspersonals der Reichsfinanzverwaltung vom 2. Juli 1921,
d) Dienstanweisung für den Waffengebrauch der Angehörigen der Bundesfinanzbehörden aufgrund des Gesetzes über den Waffengebrauch des Grenzaufsichtspersonals von 1921 (WaffDA-Nfg) vom 3. September 1951
(Bundeszollblatt 1951 S. 465),
e) Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG-Bund) vom 10. März 1951 (Bundeszollblatt 1961 S. 445),
f) Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministers der Finanzen zum UZwG vom 16. Dezember 1961 (Bundeszollblatt 1962 S. 126),
g) Waffengesetz i.d.F. der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3186),
h) Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums der Finanzen zum Waffengesetz (WaffVwV-BMF) vom 20. Januar 1996 (Vorschriftensammlung BFV O 8041),
i) Dienstvorschrift über die Bewaffnung in der Zollverwaltung (WaffDV-Zoll) vom 1. Februar 1996 (Vorschriftensammlung BFV O 8042).
b) Wie viele Persone wurden hierbei getötet?
In der Zeit vom 1. Januar 1950 bis heute wurden zehn Personen getötet.
c) Wie viele Personen wurden durch den Gebrauch von Schußwaffen oder durch Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs (z. B. Diensthunde) körperlich verletzt?
In der Zeit vom 1. Januar 1950 bis heute wurden 89 Personen durch den Schußwaffeneinsatz verletzt. Für die Zeit von 1953 bis 1969 sind sieben Bißverletzungen durch Zollhunde bekannt. In den letzten fünf Jahren sind in weniger als zehn Fällen Personen durch Zollhunde verletzt worden (Hautabschürfungen, Prellungen).
d) Wurden hierbei auch Personen, die sich auf dem angrenzenden Staatsgebiet befanden, körperlich verletzt oder getötet? Wenn ja, wie viele (bitte nach Ort, Datum, Namen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt.
e) In welchen Fällen kam es durch welche Behörden unter welchem Aktenzeichen und welchem Ergebnis zu diesbezüglichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder sonstigen Verfahren zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung (Disziplinarverfahren, Untersuchungsberichte o.ä.)? In welchen dieser Fälle kam es zu diesbezüglichen strafrechtlichen Verurteilungen?
Soweit dokumentiert, sind eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen Beamte eingestellt worden. In zwei Strafverfahren kam es zu Freisprüchen.
3. Wie oft wurde seit dem 1. Januar 1950 bis heute an der Grenze der Bundesrepublik Deutschland von der Bayerischen Grenzpolizei von der Schußwaffe Gebrauch gemacht (bitte sämtliche Grenzabschnitte, auch die zu Österreich und zur DDR berücksichtigen und nach Ort, Datum, Namen und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?
Aus dem Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Grenzpolizei sind 15 Fälle bekannt. Davon entfallen auf die Grenze zu Österreich zwölf Fälle, zur ehemaligen Tschechoslowakei ein Fall,zur Tschechischen Republik ein
Fall, zur ehemaligen DDR ein Fall.
a) Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte dies (auch im Hinblick auf das entsprechende Vrwaltungsabkommen des Bundesministeriums des Innern mit der Bayerischen Staatsregierung vom Juli 1975)?
Der Schußwaffengebrauch erfolgte auf der Grundlage des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes bzw. in Notwehr.
b) Wie viele Personen wurden hierbei getötet?
Der Bundesregierung ist kein Fall bekannt.
c) Wie viele Personen wurden durch den Gebrauch von Schußwaffen oder durch Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs (z. B. Diensthunde) körperlich verletzt?
Der Bundesregierung sind fünf Fälle bekannt.
d) Wurden hierbei auch Personen, die sich auf dem angrenzenden Staatsgebiet befanden, körperlich verletzt oder getötet? Wenn ja, wie viele (bitte nach Ort, Datum, Namen, aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung ist kein Fall bekannt.
e) In welchen Fällen kam es durch welche Behörden unter welchem Aktenzeichen und welchem Ergebnis zu diesbezüglichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder sonstigen Verfahren zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung (Disziplinarverfahren, Untersuchungsberichte o.ä.)?In welchen dieser Fälle kam es zu diesbezüglichen strafrechtlichen Verurteilungen?
1993 wurde bei der Staatsanwaltschaft Weiden ein Verfahren eingeleitet. Das Verfahren wurde gemäß §170 Abs. 2 StPO eingestellt.
6. Wie viele Personen wurden seit 1990 durch den Einsatz von Schußwaffen von Privatpersonen (vgl. »Oderanzeiger« vom 10. Januar 1996) im Grenzgebiet der Bundesrepublik Deutschland körperlich verletzt oder getötet (bitte nach »illegalen« Einwanderern und anderen Personen sowie deren Staatsangehörigkeit und nach Ort und Datum aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung sind zwei Fälle bekannt. Am 29. Juni 1992 wurden zwei rumänische Staatsangehörige nach unerlaubtem Grenzübertritt nach Deutschland südlich des Grenzübergangs Pomellen durch einen Jäger erschossen. Am 5. September 1996 wurden zwei armenische Staatsangehörige nach
unerlaubtem Grenzübertritt im Bereich Ratzdorf durch einen Jäger verletzt.
Denn nein, entgegen allem, was Augstein glaubt, wird an bundesdeutschen Grenzen nicht nur über Schüsse gesprochen, es wird schon immer auch geschossen wie die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der damaligen PDS-Bundestagsgruppe im Jahr 1996 zeigt.
Mindestens zehn Tote, 89 Verletzte und alle Täter kamen straflos davon, weiß sie sich zum Teil auf Rechtsvorschriften berufen konnten, die noch aus der Weimarer Republik stammen. PPQ dokumentiert die heute längst vergessene Drucksache 13/5702 im Rahmen der zeitgeschichtlich engagierten Serie Doku Deutschland.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Ulla Jelpke, Maritta Böttcher und der Gruppe der PDS - Drucksache 13/5702 - Gebrauch von Schußwaffen an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland
1. Wie oft wurde seit dem 1. Januar 1950 bis heute an der Grenze der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich Westberlin) vom Bundesgrenzschutz von der Schußwaffe Gebrauch gemacht (bitte sämtliche Grenzabschnitte, auch die zum Saargebiet [bis 1956], zur DDR und die Seegrenzen berücksichtigen und nach Ort, Datum, Namen und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung sind der Gebrauch der Schußwaffe gegen Personen und Sachen sowie die Abgabe von Warnschüssen vom 1. Januar 1950 bis heute in 103 Fällen bekannt. Davon entfallen auf die Grenze zur Schweiz elf Fälle, zu Frankreich neun Fälle, zu den Niederlanden drei Fälle, zu Dänemark ein Fall, zu Polen 47 Fälle, zur ehemaligen Tschechoslowakei fünf Fälle, zur Tschechischen Republik 26 Fälle, zur ehemaligen DDR ein Fall.
a) Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte dies?
Der Schußwaffengebrauch erfolgte auf der Grundlage des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG-Bund) bzw. in Notwehr.
b) Wie viele Personen wurden hierbei getötet?
Der Bundesregierung ist ein Fall bekannt, bei dem eine Person in Notwehr tödlich verletzt wurde (August 1962 im Bereich der Ortschaft Setzelbach).
c) Wie viele Personen wurden durch den Gebrauch von Schußwaffen oder durch Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs (z. B. Diensthunde) körperlich verletzt?
Der Bundesregierung sind 17 Fälle bekannt (davon vier durch Schußwaffengebrauch und 13 durch den Einsatz von Diensthunden).
d) Wurden hierbei auch Personen, die sich auf dem angrenzenden Staatsgebiet befanden, körperlich verletzt oder getötet? Wenn ja, wie viele (bitte nach Ort, Datum, Namen, aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung ist ein Fall bekannt, bei dem es zu einer tödlichen Verletzung außerhalb des Territoriums der Bundesrepublik Deutschland kam (siehe Antwort zu Frage 1b).
e) In welchen Fällen kam es durch welche Behörden unter welchem Aktenzeichen und welchem Ergebnis zu diesbezüglichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder sonstigen Verfahren zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung (Disziplinarverfahren, Untersuchungsberichte o.ä.)? In welchen dieser Fälle kam es zu diesbezüglichen strafrechtlichen Verurteilungen?
Der Bundesregierung sind fünf Fälle bekannt, in denen gegen die beteiligten Polizeivollzugsbeamten Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind. Davon ist ein Verfahren noch anhängig. Die abgeschlossenen
Verfahren wurden eingestellt.
2. Wie oft wurde seit dem 1. Januar 1950 bis heute an der Grenze der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Westberlin) vom Zoll von der Schußwaffe Gebrauch gemacht (bitte sämtliche Grenzabschnitte, auch die zum Saargebiet [bis 1956] zur DDR und die Seegrenzen berücksichtigen und nach Ort, Datum, Namen und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?
Die Gesamtzahl der Fälle des Schußwaffengebrauchs durch Zollbeamte an der Grenze seit 1950 ist nicht bekannt.
a) Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte dies (auch im Hinblick auf die Rechtslage vor dem Änderungsgesetz zum BGS-Gesetz von 1965)?
Für den Schußwaffengebrauch galten die jeweils einschlägigen rechtlichen Regelungen:
a) Gesetz über den Waffengebrauch des Grenzaufsichtspersonals der Reichsfinanzverwaltung vom 2. Juli 1921 (Reichsfinanzblatt 1921 Nr. 15 S. 183),
b) Gesetz der Alliierten Hohen Kommission Nr. 24 (Amtsblatt der AHK vom 8. Mai 1950 S. 2),
c) DVO Nr. 14 vom 10. Januar 1951 der Alliierten Hohen Kommission (Amtsblatt AHK vom 8. Mai 1951 Nr. 74 S. 741, Bundesanzeiger Nr. 91 vom 12. Mai 1950) unter Fortgeltung des Gesetzes über den Waffengebrauch
des Grenzaufsichtspersonals der Reichsfinanzverwaltung vom 2. Juli 1921,
d) Dienstanweisung für den Waffengebrauch der Angehörigen der Bundesfinanzbehörden aufgrund des Gesetzes über den Waffengebrauch des Grenzaufsichtspersonals von 1921 (WaffDA-Nfg) vom 3. September 1951
(Bundeszollblatt 1951 S. 465),
e) Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG-Bund) vom 10. März 1951 (Bundeszollblatt 1961 S. 445),
f) Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministers der Finanzen zum UZwG vom 16. Dezember 1961 (Bundeszollblatt 1962 S. 126),
g) Waffengesetz i.d.F. der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3186),
h) Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums der Finanzen zum Waffengesetz (WaffVwV-BMF) vom 20. Januar 1996 (Vorschriftensammlung BFV O 8041),
i) Dienstvorschrift über die Bewaffnung in der Zollverwaltung (WaffDV-Zoll) vom 1. Februar 1996 (Vorschriftensammlung BFV O 8042).
b) Wie viele Persone wurden hierbei getötet?
In der Zeit vom 1. Januar 1950 bis heute wurden zehn Personen getötet.
c) Wie viele Personen wurden durch den Gebrauch von Schußwaffen oder durch Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs (z. B. Diensthunde) körperlich verletzt?
In der Zeit vom 1. Januar 1950 bis heute wurden 89 Personen durch den Schußwaffeneinsatz verletzt. Für die Zeit von 1953 bis 1969 sind sieben Bißverletzungen durch Zollhunde bekannt. In den letzten fünf Jahren sind in weniger als zehn Fällen Personen durch Zollhunde verletzt worden (Hautabschürfungen, Prellungen).
d) Wurden hierbei auch Personen, die sich auf dem angrenzenden Staatsgebiet befanden, körperlich verletzt oder getötet? Wenn ja, wie viele (bitte nach Ort, Datum, Namen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt.
e) In welchen Fällen kam es durch welche Behörden unter welchem Aktenzeichen und welchem Ergebnis zu diesbezüglichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder sonstigen Verfahren zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung (Disziplinarverfahren, Untersuchungsberichte o.ä.)? In welchen dieser Fälle kam es zu diesbezüglichen strafrechtlichen Verurteilungen?
Soweit dokumentiert, sind eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen Beamte eingestellt worden. In zwei Strafverfahren kam es zu Freisprüchen.
3. Wie oft wurde seit dem 1. Januar 1950 bis heute an der Grenze der Bundesrepublik Deutschland von der Bayerischen Grenzpolizei von der Schußwaffe Gebrauch gemacht (bitte sämtliche Grenzabschnitte, auch die zu Österreich und zur DDR berücksichtigen und nach Ort, Datum, Namen und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?
Aus dem Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Grenzpolizei sind 15 Fälle bekannt. Davon entfallen auf die Grenze zu Österreich zwölf Fälle, zur ehemaligen Tschechoslowakei ein Fall,zur Tschechischen Republik ein
Fall, zur ehemaligen DDR ein Fall.
a) Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte dies (auch im Hinblick auf das entsprechende Vrwaltungsabkommen des Bundesministeriums des Innern mit der Bayerischen Staatsregierung vom Juli 1975)?
Der Schußwaffengebrauch erfolgte auf der Grundlage des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes bzw. in Notwehr.
b) Wie viele Personen wurden hierbei getötet?
Der Bundesregierung ist kein Fall bekannt.
c) Wie viele Personen wurden durch den Gebrauch von Schußwaffen oder durch Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs (z. B. Diensthunde) körperlich verletzt?
Der Bundesregierung sind fünf Fälle bekannt.
d) Wurden hierbei auch Personen, die sich auf dem angrenzenden Staatsgebiet befanden, körperlich verletzt oder getötet? Wenn ja, wie viele (bitte nach Ort, Datum, Namen, aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung ist kein Fall bekannt.
e) In welchen Fällen kam es durch welche Behörden unter welchem Aktenzeichen und welchem Ergebnis zu diesbezüglichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder sonstigen Verfahren zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung (Disziplinarverfahren, Untersuchungsberichte o.ä.)?In welchen dieser Fälle kam es zu diesbezüglichen strafrechtlichen Verurteilungen?
1993 wurde bei der Staatsanwaltschaft Weiden ein Verfahren eingeleitet. Das Verfahren wurde gemäß §170 Abs. 2 StPO eingestellt.
6. Wie viele Personen wurden seit 1990 durch den Einsatz von Schußwaffen von Privatpersonen (vgl. »Oderanzeiger« vom 10. Januar 1996) im Grenzgebiet der Bundesrepublik Deutschland körperlich verletzt oder getötet (bitte nach »illegalen« Einwanderern und anderen Personen sowie deren Staatsangehörigkeit und nach Ort und Datum aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung sind zwei Fälle bekannt. Am 29. Juni 1992 wurden zwei rumänische Staatsangehörige nach unerlaubtem Grenzübertritt nach Deutschland südlich des Grenzübergangs Pomellen durch einen Jäger erschossen. Am 5. September 1996 wurden zwei armenische Staatsangehörige nach
unerlaubtem Grenzübertritt im Bereich Ratzdorf durch einen Jäger verletzt.
https://www.facebook.com/einprozentfuerunserland/
AntwortenLöschenDie vereinigten Arschgeigen aus Medien und Politik vermögen keinen mehr zu überraschen, was eher verwundert und verärgert ist das ewige Einknicken und Zurückrudern der Kritisierten. Ich würde jemanden wählen, der als Reaktion auf solche gespielten Ohnmachtsanfälle nur sagt Fickt euch, verlogenes Gesindel!.
AntwortenLöschenanonym
AntwortenLöschen„Ich würde jemanden wählen, der als Reaktion auf solche gespielten Ohnmachtsanfälle nur sagt Fickt euch, verlogenes Gesindel!.“
Fuck it anyway:meine Bewerbung als Zurückruderer beim deutschen Zurückrudererverband ist auch gescheitert.Sind zurückgerudert,diese Kanallien.Werde mal bei Frau Petry nachfragen,was ich in meiner BEW. falsch gemacht habe.Von Schiessen war schließlich nie die Rede(in meiner Bewerbung),nur vom Rudern.
http://www.manager-magazin.de/politik/deutschland/a-1028358.html
AntwortenLöschen13.04.2015
Nahles-Offensive Mindestlohn-Kontrolleure sollen Schusswaffen tragen
Meine lieben Freunde hier,
AntwortenLöschenwir haben doch ein großes Problem dessen wir hier – vermutlich auch nicht an anderer Stelle – nicht her werden. Eine leider zu große Anzahl der mit uns lebenden, das sind auch oft die, die wir lieben, nur um das mal nicht zu vergessen, konsumieren ARD/ZDF Nachrichten und /oder Tageszeitungen. Wer hat noch nicht vernommen: Das stand doch in der Zeitung, das kam doch im Fernsehen?
Die dürfen alle wählen.
Und wenn dann der Gabriel sagt, die Merkel meint, das auch noch im Fernsehen und in der Zeitung war.
Dann muss das doch stimmen!
Diese BRiD ist eine, nein die einzige und auch größte Freiluft Psychiatrie dieser Erdkugel.
Beste Grüße vom Preußen
@Anonym3:
AntwortenLöschenHä ..... Wer iss'n Gabriel ???? Wat iss'n ZDF??
Ick kenn nur Bibis Beauty Palace, ApeCrime, Dagi Bee, LeFloid, Gronkh.
Vielleicht noch Leon Machère, Unge, Y-Titty, Badeschlappen und so....
Youtube... Verstehste?? ....und die neusten Apps.