Nach der angekündigten unbegrenzten Grenzschließung durch Österreich beginnt die EU-Kommission eine umfassende Prüfung der umstrittenen Grenzreformen in Österreich. Am Ende könnte das Land sein Stimmrecht verlieren.
Die EU-Kommission beginnt eine umfassende Prüfung der umstrittenen Reformen der sozialdemokratischen Regierung in Österreich. Sie nutzt dazu bereits zum zweiten Mal in wenigen Wochen ein erst 2014 geschaffenes Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union. Zum ersten Mal war das Strafverfahren gegen Polen eingeleitet worden.
Es gehe nicht darum, Österreich anzuklagen, sondern darum, die Probleme gemeinsam zu lösen, sagte der stellvertretende EU-Kommissionschef Frans Timmermans am Mittwoch in Brüssel. Es sei eine ernste Angelegenheit, dass nach den vorliegenden Informationen verfassungsrechtliche Regeln nicht befolgt worden seien. Die Entwicklungen in Österreich gäben Anlass zur Sorge um den Rechtsstaat, sagte Timmermans.
Umstrittene Maßnahmen der neuen Regierung in Warschau sind vor allem eine Schließung der Grenzen und eine Einführung einer Obergrenze für Flüchtlinge im Land. Österreich will im Jahr 2016 nur noch 37.500 Asylbewerber aufnehmen, bis 2019 sollen es insgesamt maximal 127.500 sein. Die Entscheidung fiel am Mittwoch auf dem Asylgipfel von Bundeskabinett und Landesregierungen im Wiener Kanzleramt, die EU befürchtet, dass solcherart geänderte Regeln die Grundlagen des Zusammenlebens in Europa bedrohen, das so etwas wie Höchstgrenzen nicht kenne.
Ungeachtet anderslautender europäische Regelungen will Faymanni die nun beschlossene Zahl als "Notlösung" durchsetzen, mit der Österreich die EU aufrütteln wolle. Im vergangenen Jahr waren in Österreich 90.000 Asylanträge gestellt worden. Man sei in Zukunft nur noch bereit, "weitere 1,5 Prozent der Wohnbevölkerung aufzunehmen", so Faymann.
In der ersten Phase des jetzt eingeleiteten Verfahrens will die EU-Kommission genau analysieren, ob es eindeutige Anzeichen für eine „systembedingte Gefahr“ für die Rechtsstaatlichkeit in Österreich gibt. Wenn dies der Fall ist, könnte die Regierung in weiteren Schritten offiziell aufgefordert werden, Änderungen herbeizuführen. Weigert sie sich, dürfte die EU Mitgliedsrechte suspendieren.
Kommt es im weiteren Verfahren zu keiner Einigung, kann dieses zu Sanktionen führen, die bis zum Entzug von Stimmrechten reichen. Dazu müssten die anderen Mitgliedstaaten aber einstimmig feststellen, dass es einen „schwerwiegenden und anhaltenden Verstoß“ gegen EU-Grundwerte gibt. Ist der festgestellt, dürften EU-Truppen das Land besetzen und eine dann unumgängliche Zwangsverwaltung durch Europa-Beamte würde die Rechtsstaatlichkeit wiederherstellen.
Österreichs Kanzler Faymann hat angesichts der Kritk aus Brüssel die Opposition zur Einheit gegenüber „Verleumdungen“ aus dem Ausland aufgerufen. „Der Demokratie geht es gut in Österreich“, sagte Faymann weiter. „Nur die große Anzahl an Flüchtlingen überfordert unser System", bestätigte Vizekanzler Reinhold Mitterlehner von der konservativen ÖVP, der den verbotenen Begriff Obergrenze verwendet und die das Eingreifen der EU damit provoziert hatte. „Wir werden keine Politik auf Knien führen“, griffen beide Politiker die EU an. „Wir werden die Partnerschaft in der EU nicht als Privileg bezeichnen, sondern als unser Recht.“ Sie rief die Opposition dazu auf, „unseren Streit beiseite zu lassen und eine gemeinsame Front zu bilden“. In „grundlegenden Fragen“ müssten die österreichischen Parteien „mit einer einzigen Stimme sprechen“.
Bei der EU fiel dieser Appell zur Verschärfung der Konfrontation auf fruchtbaren Boden. Die österreichischen Neo-Nationalisten würden verkennen, dass wer Europa schwächt, auch Polen, Griechenland oder Deutschland schwäche.
Die EU-Staaten seien derart aufeinander angewiesen, dass das Prinzip der Nichteinmischung überholt sei. Europas Verträge schreiben vielmehr eine Pflicht der EU vor, gegen Staaten einzuschreiten, die das gemeinsame Recht verletzen. „Wenn eine österreichische Regierung den Rechtsstaat aushöhlt, geht das nicht nur Österreicher, sondern alle Europäer etwas an“, bestätigt ein Rechtsgutachten der Süddeutschen Zeitung. Daher hätten sie natürlich alle das Recht mitzureden und die Pflicht, sich in die Entscheidung einzumischen, wie viele Flüchtlinge Österreich aufnehme.
„In diesem Licht ist der heftige Streit im heutigen Europa nicht nur negativ zu sehen“, schreibt die SZ, „er zeigt auch, wie sehr sich der Kontinent bereits als Einheit fühlt.“
Die EU-Kommission beginnt eine umfassende Prüfung der umstrittenen Reformen der sozialdemokratischen Regierung in Österreich. Sie nutzt dazu bereits zum zweiten Mal in wenigen Wochen ein erst 2014 geschaffenes Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union. Zum ersten Mal war das Strafverfahren gegen Polen eingeleitet worden.
Es gehe nicht darum, Österreich anzuklagen, sondern darum, die Probleme gemeinsam zu lösen, sagte der stellvertretende EU-Kommissionschef Frans Timmermans am Mittwoch in Brüssel. Es sei eine ernste Angelegenheit, dass nach den vorliegenden Informationen verfassungsrechtliche Regeln nicht befolgt worden seien. Die Entwicklungen in Österreich gäben Anlass zur Sorge um den Rechtsstaat, sagte Timmermans.
Umstrittene Maßnahmen der neuen Regierung in Warschau sind vor allem eine Schließung der Grenzen und eine Einführung einer Obergrenze für Flüchtlinge im Land. Österreich will im Jahr 2016 nur noch 37.500 Asylbewerber aufnehmen, bis 2019 sollen es insgesamt maximal 127.500 sein. Die Entscheidung fiel am Mittwoch auf dem Asylgipfel von Bundeskabinett und Landesregierungen im Wiener Kanzleramt, die EU befürchtet, dass solcherart geänderte Regeln die Grundlagen des Zusammenlebens in Europa bedrohen, das so etwas wie Höchstgrenzen nicht kenne.
Ungeachtet anderslautender europäische Regelungen will Faymanni die nun beschlossene Zahl als "Notlösung" durchsetzen, mit der Österreich die EU aufrütteln wolle. Im vergangenen Jahr waren in Österreich 90.000 Asylanträge gestellt worden. Man sei in Zukunft nur noch bereit, "weitere 1,5 Prozent der Wohnbevölkerung aufzunehmen", so Faymann.
In der ersten Phase des jetzt eingeleiteten Verfahrens will die EU-Kommission genau analysieren, ob es eindeutige Anzeichen für eine „systembedingte Gefahr“ für die Rechtsstaatlichkeit in Österreich gibt. Wenn dies der Fall ist, könnte die Regierung in weiteren Schritten offiziell aufgefordert werden, Änderungen herbeizuführen. Weigert sie sich, dürfte die EU Mitgliedsrechte suspendieren.
Kommt es im weiteren Verfahren zu keiner Einigung, kann dieses zu Sanktionen führen, die bis zum Entzug von Stimmrechten reichen. Dazu müssten die anderen Mitgliedstaaten aber einstimmig feststellen, dass es einen „schwerwiegenden und anhaltenden Verstoß“ gegen EU-Grundwerte gibt. Ist der festgestellt, dürften EU-Truppen das Land besetzen und eine dann unumgängliche Zwangsverwaltung durch Europa-Beamte würde die Rechtsstaatlichkeit wiederherstellen.
Österreichs Kanzler Faymann hat angesichts der Kritk aus Brüssel die Opposition zur Einheit gegenüber „Verleumdungen“ aus dem Ausland aufgerufen. „Der Demokratie geht es gut in Österreich“, sagte Faymann weiter. „Nur die große Anzahl an Flüchtlingen überfordert unser System", bestätigte Vizekanzler Reinhold Mitterlehner von der konservativen ÖVP, der den verbotenen Begriff Obergrenze verwendet und die das Eingreifen der EU damit provoziert hatte. „Wir werden keine Politik auf Knien führen“, griffen beide Politiker die EU an. „Wir werden die Partnerschaft in der EU nicht als Privileg bezeichnen, sondern als unser Recht.“ Sie rief die Opposition dazu auf, „unseren Streit beiseite zu lassen und eine gemeinsame Front zu bilden“. In „grundlegenden Fragen“ müssten die österreichischen Parteien „mit einer einzigen Stimme sprechen“.
Bei der EU fiel dieser Appell zur Verschärfung der Konfrontation auf fruchtbaren Boden. Die österreichischen Neo-Nationalisten würden verkennen, dass wer Europa schwächt, auch Polen, Griechenland oder Deutschland schwäche.
Die EU-Staaten seien derart aufeinander angewiesen, dass das Prinzip der Nichteinmischung überholt sei. Europas Verträge schreiben vielmehr eine Pflicht der EU vor, gegen Staaten einzuschreiten, die das gemeinsame Recht verletzen. „Wenn eine österreichische Regierung den Rechtsstaat aushöhlt, geht das nicht nur Österreicher, sondern alle Europäer etwas an“, bestätigt ein Rechtsgutachten der Süddeutschen Zeitung. Daher hätten sie natürlich alle das Recht mitzureden und die Pflicht, sich in die Entscheidung einzumischen, wie viele Flüchtlinge Österreich aufnehme.
„In diesem Licht ist der heftige Streit im heutigen Europa nicht nur negativ zu sehen“, schreibt die SZ, „er zeigt auch, wie sehr sich der Kontinent bereits als Einheit fühlt.“
Und schon wieder das Herzogtum Österreich.
AntwortenLöschenDer Faymann soll sich tunlichst von SS Pferden fernhalten.
Beste Grüße vom Preußen
Reichspferdewart Lipica West