Außenaufnahmen der legendären Kanzlerinnenfischerhütte auf Rügen sind künftig verboten. |
Wieder wird Europa ein bisschen einheitlicher, wieder hat sich die Gemeinschaft der 27 so unterschiedlichen Staaten zusammengerauft und sich auf einen kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt. Große Veränderungen stehen nun an, Veränderungen, die nach dem Willen des Rechtsausschusses des Europaparlament das derzeit bestehende Recht aller Deutschen, Abbildungen öffentlicher Gebäude oder Skulpturen anzufertigen und frei zu verwenden, endlich beschneiden und in die Schranken weisen sollen.
Die so genannte Panoramafreiheit, wie sie die Deutschen bisher genießen, existiert nämlich in anderen EU-Ländern nicht. Dort wird für jede Veröffentlichungen eines Fotos mit einer Hausfassade oder eines Denkmals eine Lizenz des Architekten oder des Bildhauers benötigt. Frankreich etwa handhabt das so, der Eifelturm ist Eigentum der Erben seines Schöpfers, wer ihn fotografiert,darf das nur, wenn er verspricht, das Bild nicht bei Facebook oder sonstwo im Netz zu veröffentlichen.
Eine Regelung, die die EU ursprünglich hatte abschaffen wollen. Eine Lizenz „für solche Alltäglichkeiten wie das Teilen von Urlaubsfotos in sozialen Netzwerken“ sei nicht mehr zeitgemäß, argumentiert die deutsche Abgeordnete Julia Reda. Die Panoramafreiheit solle deshalb in der gesamten EU gelten. So zumindest hatte die Piratin in einem Bericht an den Rechtsausschusses argumentiert.
Der reagierte prompt und verkehrte die Forderung in ihr Gegenteil. Jean-Marie Cavada, ein 75-jähriger Liberaler im Europaparlament, setzte sich mit seiner Forderung durch, die restriktive französische Regelung auf ganz Europa zu übertragen. Nunmehr sind die restriktivsten aller Änderungsanträge zur Panoramafreiheit angenommen worden: Nutzer können künftig selbstgemachte Außenaufnahmen von der Wahlkampffischerhütte der Kanzlerin oder Straßenaufnahmen der Heavy-Streetview-Mischmaschine nicht mehr bei Facebook einstellen, weil sie das Recht, Facebook zu erlauben, mit und neben ihren Bildern zu werben, nicht mehr haben werden.
Die so genannte Panoramafreiheit, wie sie die Deutschen bisher genießen, existiert nämlich in anderen EU-Ländern nicht. Dort wird für jede Veröffentlichungen eines Fotos mit einer Hausfassade oder eines Denkmals eine Lizenz des Architekten oder des Bildhauers benötigt. Frankreich etwa handhabt das so, der Eifelturm ist Eigentum der Erben seines Schöpfers, wer ihn fotografiert,darf das nur, wenn er verspricht, das Bild nicht bei Facebook oder sonstwo im Netz zu veröffentlichen.
Eine Regelung, die die EU ursprünglich hatte abschaffen wollen. Eine Lizenz „für solche Alltäglichkeiten wie das Teilen von Urlaubsfotos in sozialen Netzwerken“ sei nicht mehr zeitgemäß, argumentiert die deutsche Abgeordnete Julia Reda. Die Panoramafreiheit solle deshalb in der gesamten EU gelten. So zumindest hatte die Piratin in einem Bericht an den Rechtsausschusses argumentiert.
Der reagierte prompt und verkehrte die Forderung in ihr Gegenteil. Jean-Marie Cavada, ein 75-jähriger Liberaler im Europaparlament, setzte sich mit seiner Forderung durch, die restriktive französische Regelung auf ganz Europa zu übertragen. Nunmehr sind die restriktivsten aller Änderungsanträge zur Panoramafreiheit angenommen worden: Nutzer können künftig selbstgemachte Außenaufnahmen von der Wahlkampffischerhütte der Kanzlerin oder Straßenaufnahmen der Heavy-Streetview-Mischmaschine nicht mehr bei Facebook einstellen, weil sie das Recht, Facebook zu erlauben, mit und neben ihren Bildern zu werben, nicht mehr haben werden.
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