Zwei äußert beliebte Staatslenkerinnen bei zwei Gruppen äußerst begeisterter ABC-Schützen: Margot Honecker und Angela Merkel verstehen sich auf das Regierungsgeschäft. |
Zusammen lebten Politik und Erstes Deutsches Fernsehen in einer Symbiose, die beiden Seiten nützte. Bis jetzt, wo die "Tagesschau" den Konsens der Demokraten plötzlich und ohne Not aufkündigte - und damit sogar die regierungsnahe Qualitätszeitung "Die Welt" nötigte, ihren für schräge Kommentare zuständigen Kolumnisten Hendrik M. Broder in die Spur zu setzen, auf dass der scharfzüngig Kritik übe.
Was war geschehen? Wie üblich hatte die 17-Uhr-Ausgabe der "Tagesschau" wohlwollend über einen Besuch der Kanzlerin in einer Berliner Schule berichtet. Mit vorgespiegelter Normalität in Zeiten der Staatskrise hatten Regierung und ARD-Chefetage zeigen wollen, dass Merkel unbeschädigt von Verratsvorwürfen in der NSA-Affäre ist. Dazu dienen sollte auch ein Gespräch mit den Schülerinnen und Schülern über Europa und die Europäische Union. Doch als es dann kritische Fragen palästinensich-stämmiger Kinder an die Kanzlerin gab, durfte das "Tagesschau"-Team Merkel Antwort nicht aufzeichnen.
So weit, so normale. Dass sich die Redaktion an eine Regierungsorder hält, ist vielgeübte Praxis weit über die öffentlich-rechtlichen Anstalten hinaus. Demokratie braucht Fürsorge, braucht also Kooperation zwischen der Regierung und Berichterstatter. Widerworte und überzogene Kritik schaden dem Gemeinwohl, schwächen die Repräsentanten des Staates, mindern das Vertrauen der Bevölkerung und untergraben damit die Demokratie.
Doch obwohl das bekannt ist, riskiert die "Tagesschau" hier den Affront: Statt den Eingriff der Regierung in die redaktionelle Entscheidung, was wann aufzuzeichnen und zu senden ist, wie gewöhnlich einfach zu respektieren, gefällt sich die "Tagesschau" in einer Opferrolle. Von einem "Machtwort" des Bundeskanzleramtes ist die Rede, einem Drehverbot und der Einschränkung einer redaktionellen Freiheit.
Eine Freiheit, die, und das müssen sich die Macher von Deutschlands meistgesehener Nachrichtensendung wohl sagen lassen, nicht grenzenlos sein kann, sondern vernünftig nur genutzt wird in den Grenzen, die unsere Verfassung nach Ansicht der dafür verantwortlichen gewählten Repräsentanten zieht.
Artikel 27
AntwortenLöschen(1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern.
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(2) Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet.
Wie es eben so ist mit Theorie und Praxis. Angela hat's immer noch drauf.
Diesmal ist sie zuweit gegangen, es ging um Israel, soetwas nimmt Broder persönlich. Hätten die Kinder die Palästinenserfrage angesprochen, Fragen zum derzeitigen Abhörskandal gestellt oder sich sich asylkritisch geäußert, die moralische Instanz Broder hätte sich über diese demokratische Zensur nicht mokiert.
AntwortenLöschenDer Aufschrei der Presse wäre ausgeblieben.
Aus unserer losen Serie "Alte deutsche Redewendungen", heute:
AntwortenLöschen"jemandem die Krätze an den Hals wünschen"
In Bayern hat's geklappt:
http://tinyurl.com/nqa72rf
Lokales Online-Medium bricht Berichterstattungskonsens der Lügenpresse.
der Alois
Reichsgesundheitswart