Der wütende Islamist Erhat Toka nimmt bei seinem Protesten gerne Islamkritiker ins Visier. Ein Kabarettist hatte den Muslim deshalb wegen Volksverhetzung verklagt und als „Komiker“ bezeichnet. Wie ein Gericht nun entschied, muss sich Toka die Bezeichnung gefallen lassen.
Erhat Toka ist seit seiner Protestdemo gegen den Satiriker Dieter Nuhr einer der bekanntesten islamistischen Humoristen in Deutschland. Zuletzt hatte der bekennende Muslim Nuhr im vergangenen Herbst angezeigt und versucht, ihm gerichtlich verbieten zu lassen, ihn „Komiker“ zu nennen. Das Landgericht Stuttgart hat nun allerdings entschieden, dass Toka diese Bezeichnung hinnehmen muss, berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung“.
Vorausgegangen war ein längerer Rechtsstreit. Toka hatte im Oktober 2014 eine Klage gegen Nuhr wegen Verunglimpfung eingereicht. Sein Vorwurf damals, so die „Neue Osnabrücker Zeitung“: Nuhr habe ihn einen „Komiker“ genannt, das aber sei „blöde, dumme Hetze“ gegen den Islam. Toka bezeichnete den Kabarettisten im Gegenzug als „Hassprediger“. Zudem klebte Toka Porträtfotos von Nuhr auf Verbotsschilder und verbreitete Bilder davon im Netz.
Nach einer Untersuchung des Falles stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Nuhr ein. Für die Erfüllung des Volksverhetzungsparagraphe fehle es dem Begriff „Komiker“ an „beleidigender Schärfe“. Anders hätte der Fall gelegen, hätte Nuhr den Islamisten etwa „Schlumpf“ genannt. Auch das Kriterium der Beschimpfung einer Religionsgemeinschaft sah das Gericht nicht als erfüllt an, da es sich bei Toka erkennbar um einen Laienprediger, nicht aber um eine Religion handele.
Nuhr hatte im Gegenzug vor dem Stuttgarter Landgericht geklagt, um Toka verbieten zu lassen, ihn „Hassprediger“ nennen zu dürfen. Auch er scheiterte: Als „Hassprediger“,. so das Gericht im Einklang mit einem Gutachten, dass das Fachmagazin ppq.so vorab abgegeben hatte, dürfe jedermann jederzeit und überall bezeichnet werden.
Erhat Toka ist seit seiner Protestdemo gegen den Satiriker Dieter Nuhr einer der bekanntesten islamistischen Humoristen in Deutschland. Zuletzt hatte der bekennende Muslim Nuhr im vergangenen Herbst angezeigt und versucht, ihm gerichtlich verbieten zu lassen, ihn „Komiker“ zu nennen. Das Landgericht Stuttgart hat nun allerdings entschieden, dass Toka diese Bezeichnung hinnehmen muss, berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung“.
Vorausgegangen war ein längerer Rechtsstreit. Toka hatte im Oktober 2014 eine Klage gegen Nuhr wegen Verunglimpfung eingereicht. Sein Vorwurf damals, so die „Neue Osnabrücker Zeitung“: Nuhr habe ihn einen „Komiker“ genannt, das aber sei „blöde, dumme Hetze“ gegen den Islam. Toka bezeichnete den Kabarettisten im Gegenzug als „Hassprediger“. Zudem klebte Toka Porträtfotos von Nuhr auf Verbotsschilder und verbreitete Bilder davon im Netz.
Nach einer Untersuchung des Falles stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Nuhr ein. Für die Erfüllung des Volksverhetzungsparagraphe fehle es dem Begriff „Komiker“ an „beleidigender Schärfe“. Anders hätte der Fall gelegen, hätte Nuhr den Islamisten etwa „Schlumpf“ genannt. Auch das Kriterium der Beschimpfung einer Religionsgemeinschaft sah das Gericht nicht als erfüllt an, da es sich bei Toka erkennbar um einen Laienprediger, nicht aber um eine Religion handele.
Nuhr hatte im Gegenzug vor dem Stuttgarter Landgericht geklagt, um Toka verbieten zu lassen, ihn „Hassprediger“ nennen zu dürfen. Auch er scheiterte: Als „Hassprediger“,. so das Gericht im Einklang mit einem Gutachten, dass das Fachmagazin ppq.so vorab abgegeben hatte, dürfe jedermann jederzeit und überall bezeichnet werden.
Wie man nur freiwillig so herumlaufen mag...
AntwortenLöschenBeim Gurgeln zu "Hüte dich vor dem Bartlosen" und "Märchen der Balkanvölker" ist ein sekundärer Kulturverlust festzustellen. Dau lät si nix bei daun.
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