Meine Gefühle sind zum Verletzen freigegeben, weil sie bloß Menschen gelten. Das gilt nicht. Erst wenn sie einem Gott gelten, sind sie heilig und dürfen den Anspruch erheben, dass ihre Kränkung einem Verbrechen gleichkommt.
Elfriede Hammerl in profil.at
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mein Privatirrsinn entwickelt seit einigen Jahren einen quasi-religiösen Charakter - entsprechend ist jede Kritik an meiner Privatreligion ein Verbrechen .
AntwortenLöschender Sepp