Rückkehr nach 25 Jahren! Innenminister Thomas de Maiziere greift im Kampf gegen entmenschte Islamisten entschlossen auf erfolgreiche Rezepte seines Amtsvorgängers Friedrich Dickel zurück. Der frühere DDR-Innenminister hatte Anfang der 70er Jahre den sogenannten PM12 als Mittel zur Verhinderung der Ausreise von Konterrevolutionären und ruchlosen Systemfeinden eingeführt – ein bewusst einfach gehaltenes Papier, das den damals in der kommunistischen DDR üblichen Personalausweis vollständig ersetzte, seinen Inhabern allerdings einen erweiterten Nutzungsumfang bot. Besitzer des PM12 konnten sich bei jedem Polizisten oder Staatssicherheitsmann sofort glaubhaft als Oppositioneller ausweisen. Dies bot Behördenmitarbeitern eine bequeme Möglichkeit, die betreffenden verdächtigen Subjekte vorbeugend an einer eventuell geplanten Ausreise zu hindern.
De Maiziere greift nun auf die Dickel-Strategie zurück, um die Ausreise von Islamisten, verführten Salafisten und unter Beobachtung stehenden Koran-Missverstehern in die Kriegsgebiete im Nahen Osten zu verhindern. Aus den Beständen des Archivs der Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat sich das Bundesinnenministerium Vorlagen des traditionell verwendeten PM12 kommen lassen, die ehemalige Gauck-Behörde liefert die originalen Druckplatten des Ersatzausweises, der seinem Träger das Recht gibt, unbegrenzt in der Bundesrepublik Aufenthalt zu nehmen und an Wahlen teilzunehmen.
Die Bundesdruckerei soll in den kommenden Wochen einen ersten Satz von rund zehntausend PM12 2.0 herstellen, geplant ist diesmal auch die Aufnahme von elektronischen Personenmerkmalen in das Papier. Dazu werden Islamisten, Salafisten und Hassprediger in den kommenden Wochen online registriert. Die Ausgabe der neuen Personaldokumente erfolgt dann bis Weihnachten nach dem üblichen Verfahren: Islamisten werden "zur Klärung eines Sachverhalts" auf ihr örtliches Polizeirevier geladen, dort geben sie ihre bisherigen Personaldokumente an der Pforte ab, um sich auszuweisen. Nach dem Termin erhalten sie stattdessen die neuen, alten PM12. Ab Januar soll der Zustrom von deutschen Freiwilligen zum Heiligen Krieg so nach den Plänen von de Maiziere bereits völlig austrocknen.
De Maiziere greift nun auf die Dickel-Strategie zurück, um die Ausreise von Islamisten, verführten Salafisten und unter Beobachtung stehenden Koran-Missverstehern in die Kriegsgebiete im Nahen Osten zu verhindern. Aus den Beständen des Archivs der Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat sich das Bundesinnenministerium Vorlagen des traditionell verwendeten PM12 kommen lassen, die ehemalige Gauck-Behörde liefert die originalen Druckplatten des Ersatzausweises, der seinem Träger das Recht gibt, unbegrenzt in der Bundesrepublik Aufenthalt zu nehmen und an Wahlen teilzunehmen.
Die Bundesdruckerei soll in den kommenden Wochen einen ersten Satz von rund zehntausend PM12 2.0 herstellen, geplant ist diesmal auch die Aufnahme von elektronischen Personenmerkmalen in das Papier. Dazu werden Islamisten, Salafisten und Hassprediger in den kommenden Wochen online registriert. Die Ausgabe der neuen Personaldokumente erfolgt dann bis Weihnachten nach dem üblichen Verfahren: Islamisten werden "zur Klärung eines Sachverhalts" auf ihr örtliches Polizeirevier geladen, dort geben sie ihre bisherigen Personaldokumente an der Pforte ab, um sich auszuweisen. Nach dem Termin erhalten sie stattdessen die neuen, alten PM12. Ab Januar soll der Zustrom von deutschen Freiwilligen zum Heiligen Krieg so nach den Plänen von de Maiziere bereits völlig austrocknen.
Obwohl ich schon immer mit dem Schlimmsten rechne, ist mir da auch das Herz in die Hose gerutscht.
AntwortenLöschenDéjà vu.
Wir müssen die ganze Welt nach Deutschland einladen; auch die fanatischsten Deutschlandhasser. Kann man nichts machen, das gebieten GG, Menschenwürde, Auschwitz und überhaupt.
Moslemische Täter werden fast nie für Ihre Verbrechen bestraft. Das ist einfach so, so selbstverständlich, dass explizit gar keine Gründe für diese Strafvereitelungsorgien genannt werden; auf Nachfrage kommt Gestammel von "das friedliche Zusammenleben", "unsere besondere historische Verantwortung" blabla.
Neuerdings fällt auch Islamkritik unter staatsfeindliche Hetze.
Und da will de Maiziére uns weismachen, die DDR-Methoden hätten was mit Islamisten zu tun?
Da ist was oberfaul!
Dass de Maiziére ernsthaft gegen seine Glaubensbrüder vorgehen will, können wir ausschließen.
Der will einen Mechanismus zu etablieren, der es den Bonzen erlaubt, ohne Verfahren, ohne rechtliches Gehör, ohne die Eröffnung des Rechtswegs, freihand sozusagen, missliebige Personen als Unmenschen zu stigmatisieren.
DDR 2.0!
Vorhersehbar, wie das weitergeht.
Das Strafmaß für Islamkritiker höher als das für moslemische Mörder.
Zusätzlich werden erstere mit dem Unmenschenausweis stigmatisiert.
Zu Recht, denn Rassismus tötet!
War es nicht immer:
AntwortenLöschen"Zur Klärung eines Sachverhalts"?
Naja, wtf - ist ja letzlich derselbe Dreck. :)
Wie passen da Knabenbild-Fetischisten hinein?
AntwortenLöschenGibt es auf der Rückseite der Pappkarte bunte Felder, von denen eines oder mehrer angekreuzt werden?
Schwarz und zartrosa wäre dann muselmännlicher Knabenbildfan.
Wie werden Frauen erfaßt? Wegen der Quote. Sage niemand, Frauen seien die Unschuld vom Lande. Die sind genauso garstig wie Männer, nur anders garstig.
Oder geht es am Ende doch nur um einen zeitgemäßen Judensternersatz, der sich im deutschen Reisepaß von anno dunnemals als Judenstempel manifestierte?
Der § 220 des StGB-DDR lebt in angepasster Form auch wieder auf. Nur heißt es jetzt nicht mehr "öffentliche Herabwürdigung", sondern irgenwas mit Hassverbrechen.
AntwortenLöschenFalsch, das ist § 106 StGB der DDR - Staatsfeindliche Hetze
AntwortenLöschen(1) Wer mit dem Ziel, den sozialen Frieden und die multikurelle Staats- oder Gesellschaftsordnung der BRD zu schädigen oder gegen sie aufzuwiegeln,
1. Schriften, Gegenstände oder Symbole, die die staatlichen, politischen, multikulturellen oder anderen gesellschaftlichen Verhältnisse der BRD diskriminieren, einführt, herstellt, verbreitet oder anbringt;
2. Verbrechen gegen den Staat androht oder dazu auffordert, Widerstand gegen die Masseneinwanderung und das friedliche Zusammenleben der Völker in der BRD zu leisten;
3. Repräsentanten oder Bürger moslemischen Glaubens oder die Tätigkeit moslemischer religiöser oder gesellschaftlicher Organe und Einrichtungen diskriminiert;
den Rassismus verherrlicht oder fördert, oder sonstige menschenverachtende Taten verübt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
sachverhalts, richtig. die erinnerung färbt golden. habs geändert.
AntwortenLöschenLeck mich die Katz am Arsch,
AntwortenLöschenist damals doch tatsächlich die BRD der DDR beigetreten und nicht umgekehrt.
So was hatten mein Oheim und meine Muhme auch, bevor sie vier Monate vor dem Mauerfall legal ausreisen durften. Dumm gelaufen.
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