Wer einen Polizisten „Bastard“ nennt und sei es nur durch die globale Behauptung, alle Polizisten seien Bastarde, beleidigt alle anwesenden Polizisten. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe nun rechtskräftig entschieden. Wer hingegen alle Wähler einer Partei „Spinner“ nennt, beleidigt diese nach Angaben des Bundesverfassungsgerichtes nicht, weil er "einen weiten Spielraum" bei wertenden Äußerungen hat, solange er "nicht willkürlich Partei ergreift".
Der Begriff „Spinner“ könne zwar für sich genommen als diffamierend empfunden werden. im konkreten Fall aber habe er „als Sammelbegriff für Menschen, die die Geschichte nicht verstanden haben und rechtsradikale, nationalistische und antidemokratische Überzeugungen vertreten" gedient, so dass die Wortwahl erlaubt sei, erklärte das Gericht.
Es hielt sich damit eng an die Rechtssprechung im Fall Tucholsky, dem ein Gericht 1932 erlaubt hatte, mit dem Satz „Soldaten sind Mörder“ sämtliche Angehörigen der Reichswehr zu beleidigen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Urteil 62 Jahre später bestätigt, auch unter den Bedingungen der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung sei es erlaubt, eine gesellschaftliche Gruppe pauschal zu beleidigen, da eine Beleidigung individuell sein müsse, da sie als allgemeine Aussage keine Einzelpersonen treffen könne.
Der Versuch, danach einen besonderen Ehrenschutz für Bundeswehrangehörige einzuführen, scheiterte, den besonderen Ehrenschutz aber genießen nun immerhin Polizisten: Alle Soldaten dürfen weiterhin Mörder genannt werden, alle Polizisten aber nicht Bastarde.
Der Begriff „Spinner“ könne zwar für sich genommen als diffamierend empfunden werden. im konkreten Fall aber habe er „als Sammelbegriff für Menschen, die die Geschichte nicht verstanden haben und rechtsradikale, nationalistische und antidemokratische Überzeugungen vertreten" gedient, so dass die Wortwahl erlaubt sei, erklärte das Gericht.
Es hielt sich damit eng an die Rechtssprechung im Fall Tucholsky, dem ein Gericht 1932 erlaubt hatte, mit dem Satz „Soldaten sind Mörder“ sämtliche Angehörigen der Reichswehr zu beleidigen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Urteil 62 Jahre später bestätigt, auch unter den Bedingungen der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung sei es erlaubt, eine gesellschaftliche Gruppe pauschal zu beleidigen, da eine Beleidigung individuell sein müsse, da sie als allgemeine Aussage keine Einzelpersonen treffen könne.
Der Versuch, danach einen besonderen Ehrenschutz für Bundeswehrangehörige einzuführen, scheiterte, den besonderen Ehrenschutz aber genießen nun immerhin Polizisten: Alle Soldaten dürfen weiterhin Mörder genannt werden, alle Polizisten aber nicht Bastarde.
AJAV - all journalists are vermin.
AntwortenLöschen"...als Sammelbegriff für Menschen, die die Geschichte nicht verstanden haben..."
AntwortenLöschenHey, das kann nur falsch zitiert sein, das BVerfG würde seine Urteile niemals so begründen. Das wäre Willkür. Außerdem hat "Geschichte" mit dem konkreten Kontext, Protesten gegen ein Asylantenheim in einer Wohnsiedlung, wohl überhaupt nichts zu tun.
Der BRD-Präsident sagte also, diese Demonstranten seien Spinner; würde er zu einer anderen Gruppe, etwa der der Juden, sagen, sie wären Schweine, würde wohl auch nicht die "Beleidigung" die Strafbarkeit bedingen, sondern die "Volksverhetzung".
Nun kann man ein Volk allerdings nicht verhetzen, wenn man Menschen, welche die Geschichte nichts verstanden haben, mit Begriffen versieht, die direkt und gegen Einzelpersonen beleidigend wären. Wer nämlich die Geschichte nicht verstanden hat, dem fehlt überhaupt jeglicher Verstand, der ist somit ein Untermensch und damit der Menschenrechte unwürdig.
Untermenschen durfte man auch früher ungestraft beleidigen.
AntwortenLöschenDas wissen der König von Deutschland und seine Justiz, denn sie haben Geschichte verstanden.
Der Rechtsstaat liegt schon lange in Trümmern. Jetzt werden die Ruinen geschleift.
AntwortenLöschenDiesmal war es keine Satire, PPQ hat korrekt zitiert.
Ein offen antidemokratische Ziele verfolgendes Gremium, das sog. "Bundesverfassungsgericht", hat die Demonstranten tatsächlich geschmäht als Leute, die "rechtsradikale - nationalistische und antidemokratische Überzeugungen vertreten".
Kurz Erläuterung zur rechtlichen Situation:
Die Urteile der Fachgerichte müssen auf den Tatsachen und Beweisen beruhen, die in der Hauptverhandlung erhoben wurden. Genehmigt sind nur wenige Ausnahmen. Tatsachen, die durch rechtskräftige Urteile ausreichend erwiesen sind, können (wenn die Gegenseite nichts dagegen hat) unbesehen als Wahrheit übernommen werden. Auch Allgemeinwissen muss nicht bewiesen werden. Aber da gelten schon enge Grenzen. Das Gericht muss nicht den Satz des Pythagoras beweisen. Aber das "Allgemeinwissen": Die Juden sind unser Unglück gilt nicht als Tatsache, auf die ohne weitere Prüfung ein Urteil gegründet werden kann.
Noch besser ist das (mal theoretisch, wenn Deutschland ein Rechtsstaat wäre) vor den Kontrollgerichten. Die müssen das Urteil nicht nur dann revidieren, wenn der Beweis nicht erhoben wurde, sondern schon wenn das Beweismittel nicht ordnungsgemäß in die Verhandlung eingeführt worden ist. Die Kontrollgerichte dürfen nämlich gar keine eigenen Ermittlungen anstellen.
Z.B. hätte der Volksgerichtshof das LG-Urteil im Mollath-Fall revidieren müssen, weil der bis auf die Knochen korrupte VRiL (nicht zu verwechseln mit VRIL) Brixner das Verteidigungsvorbringen des Justizopfers ohne den Schriftsatz gelesen zu haben als in "keinerlei erkennbarem Zusammenhang mit den Anklagevorwürfen stehen" verworfen hat. Dass die Firma Freisler die Revision verworfen hat, ändert nichts an den Anforderungen der StPO.
Analog liegt es hier. Das offen antidemokratische Ziele verfolgendes Gremium ("Bundesverfassungsgericht"), hat das Recht gebeugt. Es hat dem Urteil eine unterstellende Wertung (vertreten "rechtsradikale, nationalistische und antidemokratische Überzeugungen") zugrunde gelegt, für die es nicht mal ansatzweise einen Beleg beibringen konnte. Allein das eine Katastrophe.
Schlimmer ist jedoch, dass es überhaupt eine Wertung eingebracht hat. Das BVerfG hat rein formal zu prüfen, ob der Gaukler berechtigt ist, mit dem Verdikt "Spinner" Partei zu ergreifen. Dabei spielt überhaupt keine Rolle, gegen wen sich das richtet. Dem BVerfG liegen keine Beweise vor, dass die Demonstranten "rechtsradikale, nationalistische und antidemokratische Überzeugungen" vertreten. Es war nicht mal befugt, entsprechende Beweise zu erheben. Und natürlich ist das BVerfG nicht berechtigt, diese Unterstellung dem Urteil zugrunde zu legen.
Abgesehen davon, dass die dem Urteil zugrunde liegende Wertung so wie verwendet einen klarer Fall von Rechtsbeugung ist, hat das BVerfG nicht mal ansatzweise eine Abwägung durchgeführt.
Es spricht nämlich viel dafür, dass diese Wertung unzutreffend ist. Wir können getrost davon ausgehen, dass der überwiegende Teil der Demonstranten sich ansonsten an keiner von Nichtlinken organisierten Demo beteiligt. Angesichts dessen hätte das BVerfG darlegen müssen, warum es denen gerade in diesem Fall unterstellt, "rechtsradikale - nationalistische und antidemokratische Überzeugungen vertreten". Zumindest hätte es darlegen müssen, dass die Demonstration sich nicht (wie von den Demonstranten vorgetragen) gegen die Ansiedlung von Verbrechern richtet.
Damit das nicht missverstanden wird, "Verbrecher" heißt nicht, alle Asylbewerber sind Verbrecher. Aber unbestreitbar ist unter den Asylbewerbern der Anteil von Verbrechern signifikant höher als unter normalen Menschen. Allein um im Asylbewerberheim Chemnitz die übelsten Gewaltexzesse einzudämmen (Sächsischer Landtag, Drucksache 5/13038), musste die Polizei von Januar bis September 2013 zu 127 Einsätzen mit einem Gesamtaufwand von ca. 2.200 Mannstunden anrücken. Danach war das nicht mehr nötig. Die Asylbewerber haben das Ihnen zur Verfügung gestellte Wohnheim zerstört. Darüber hinaus sind Messerstechereien unterdessen ein fester Bestandteil der Asylantenszene in Sachsen.
AntwortenLöschenVielleicht vertreten die Demonstranten wirklich "rechtsradikale - nationalistische und antidemokratische Überzeugungen" (Wahrscheinlichkeit gering). Ich glaube jedoch, die wollen sich einfach diese verbrecherischen Zustände vom Leibe halten, was mehr mit Vernunft zu tun hat als mit Rechtsradikalismus.
Egal. Die Unterstellung einer bestimmten Absicht ohne Begründung, weshalb die näher liegenden anderen Absichten der Demonstranten auszuschließen sind (insbesondere die von den Geschmähten selbst vorgetragenen), ist nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG unzulässig. Das BVerfG ist nicht in die Abwägung eingetreten, weshalb man diese Entscheidung ohne das geringste Falsifizierungsrisiko als Willkürurteil werten kann.
Vorhersehbar war das ja, keine Frage. Dass die deutsche Justiz die Wünsche der Machthaber nicht erfüllt, glaubt seit 1933 sowieso keiner mehr.
Da wird dann eben mal ein Urteil auf Basis einer unbelegten Unterstellung gefällt. Das wird gleich mal auf die von Verfassungs wegen vorgeschriebene Abwägung verzichtet.
Und da werden Angeklagte jahrelang in Schutzhaft gehalten und angeklagt, obwohl gegen die nicht ein einziger Beweis vorliegt, der wenigstens einen dringenden Tatverdacht begründet.
Möchte wissen wie man auf die Idee kommt, Deutschland sei ein Rechtsstaat.
Also ist "gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit" nur dann in Ordnung, wenn sich die Gruppe über eine Funktion definiert.
AntwortenLöschen"Alle Ärzte sind Abzocker!"
"Alle Taxifahrer sind faule Säcke!"
"Alle Radfahrer sind rücksichtslose Fußgängerhasser!"
"Alle Journalisten der öffentlich-rechtlichen Anstalten sind Lügner!"
usw.
Nein.
AntwortenLöschen"Ärzte sind Abzocker" ist in Ordnung.
"Alle Ärzte sind Abzocker" ist verboten.
VS
Ich erachte die Entscheidung des Gerichts für konsequent: Wer sich als Beamter des BfV oder V-Mann auf eine Rolle als NPDler einlässt, muss spinnen.
LöschenIch erachte die Entscheidung des Gerichts für konsequent: Wer sich als Beamter des BfV oder V-Mann auf eine Rolle als NPDler einlässt, muss spinnen.
LöschenIch erachte die Entscheidung des Gerichts für konsequent: Wer sich als Beamter des BfV oder V-Mann auf eine Rolle als NPDler einlässt, muss spinnen.
Löschen@ Anonym, die letzten drei:
AntwortenLöschenFaust: "Herein!"
Mephisto: Du mußt es dreimal sagen."
Faust: "Herein denn!"
Mephisto: "So gefällst du mir..."
-Hildesvin-
Ärzte und Abzocker? Wenn das möglich wäre, würde ich mir schon seit über zehn Jahren die Eier in der karibischen See schwenken.
AntwortenLöschenDr.Alopecius