Eine Kontakanzeige (oben) sorgt für ungewöhnlichen Ärger bei einem einsamen Handwerksmeister und heizt das Thema Frauenquote neu an. Ein Mann hatte gegen die Ausschreibung, die sich ausschließlich an Frauen richtete, geklagt. Der Handswerksmeister, der die Anzeige aufgegeben hatte, muss wegen der Diskriminierung eines männlichen Bewerbers Entschädigung zahlen, entschied das Landgericht Berlin-Brandenburg.
Der Beklagte, der sich in der Anzeige selbst als einsamen Handwerker mit "Sinn für Kunst, Kultur, Natur und eigenem Pkw" bezeichnet hatte, hatte im "Volksfreund" eine Kontaktanzeige aufgegeben, in der er ausschließlich nach einer "liebevollen Frau für eine harmonische Beziehung" gesucht hatte. Angebot von Männern, die sich um den Platz an seiner Seite beworben hatten, lehnte er ab, darunter auch die des Klägers. Der Mann hatte die Benachteiligung von Männern für gerechtfertigt gehalten. Sie sei erforderlich, weil er weder homosexuell noch bi sei. Das Landgericht Berlin hat der Klage des Bewerbers um die liebevolle Beziehung allerdings nun entsprochen und den einsamen Handwerker zur Zahlung einer Entschädigung von drei Monatsgehältern verurteilt.
Der Handwerker, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung weiter, habe den Kläger bei der Besetzung der Stelle wegen seines Geschlechts in unzulässiger Weise benachteiligt. Es sei nicht statthaft, die Bewerbung von Männern ausnahmslos auszuschließen. es komme nicht auf seine private sexuelle Orientierung an, da sich eine liebevolle Beziehung, wie der Beklagte sie anstrebt, auch zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern etablieren ließe. Das Gericht verwies auf bekannte Beispiele. So seien die Schauspieler Ben Affleck und Matt Damon eng miteinander befreundet, auch die Hollywood-Stars Brad Pitt und George Clooney teilten eine tiefe Freundschaft, ebenso die deutschen Kinoschaffenden Fatih Akin und Moritz Bleibtreu.
Der einsame Handwerker wird gegen das Urteil keine Berufung einlegen. "Ich will Vielfalt nicht nur predigen, sondern auch leben", sagte der Mann, der bisher noch keinen Erfolg mit seiner Partnersuche hatte. Entsprechend werde der Annoncentext geändert und sein Streben nach einer liebevollen Beziehung nach antidiskriminierenden Gesichtspunkten neu ausgerichtet. Dazu gehöre auch, dass er jetzt nicht mehr nach einer älteren, sondern auch nach jüngeren Frauen suchen werde. Dabei sei der reine Geschlechterkampf allerdings lange vorbei, im Einwanderungsland Deutschland müsse es natürlich auch um Herkünfte gehen, deshalb wolle er in seiner nächsten Annonce auch Menschen mit Behinderungen und mit Migrationshintergrund ausdrücklich einbeziehen.
Der Beklagte, der sich in der Anzeige selbst als einsamen Handwerker mit "Sinn für Kunst, Kultur, Natur und eigenem Pkw" bezeichnet hatte, hatte im "Volksfreund" eine Kontaktanzeige aufgegeben, in der er ausschließlich nach einer "liebevollen Frau für eine harmonische Beziehung" gesucht hatte. Angebot von Männern, die sich um den Platz an seiner Seite beworben hatten, lehnte er ab, darunter auch die des Klägers. Der Mann hatte die Benachteiligung von Männern für gerechtfertigt gehalten. Sie sei erforderlich, weil er weder homosexuell noch bi sei. Das Landgericht Berlin hat der Klage des Bewerbers um die liebevolle Beziehung allerdings nun entsprochen und den einsamen Handwerker zur Zahlung einer Entschädigung von drei Monatsgehältern verurteilt.
Der Handwerker, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung weiter, habe den Kläger bei der Besetzung der Stelle wegen seines Geschlechts in unzulässiger Weise benachteiligt. Es sei nicht statthaft, die Bewerbung von Männern ausnahmslos auszuschließen. es komme nicht auf seine private sexuelle Orientierung an, da sich eine liebevolle Beziehung, wie der Beklagte sie anstrebt, auch zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern etablieren ließe. Das Gericht verwies auf bekannte Beispiele. So seien die Schauspieler Ben Affleck und Matt Damon eng miteinander befreundet, auch die Hollywood-Stars Brad Pitt und George Clooney teilten eine tiefe Freundschaft, ebenso die deutschen Kinoschaffenden Fatih Akin und Moritz Bleibtreu.
Der einsame Handwerker wird gegen das Urteil keine Berufung einlegen. "Ich will Vielfalt nicht nur predigen, sondern auch leben", sagte der Mann, der bisher noch keinen Erfolg mit seiner Partnersuche hatte. Entsprechend werde der Annoncentext geändert und sein Streben nach einer liebevollen Beziehung nach antidiskriminierenden Gesichtspunkten neu ausgerichtet. Dazu gehöre auch, dass er jetzt nicht mehr nach einer älteren, sondern auch nach jüngeren Frauen suchen werde. Dabei sei der reine Geschlechterkampf allerdings lange vorbei, im Einwanderungsland Deutschland müsse es natürlich auch um Herkünfte gehen, deshalb wolle er in seiner nächsten Annonce auch Menschen mit Behinderungen und mit Migrationshintergrund ausdrücklich einbeziehen.
Das ginge doch sicher auch auf Quote. Dann kann man zuteilen, um der Gerechtigkeit Herr zu werden.
AntwortenLöschenNimm der taz das A wie Akkuratesse und es bleibt tz. Ist auch die Methode, um die Arbeitslosigkeit abzuschaffen. Wenn nämlich strenger Proporz herrscht, und die Menschen wie ihr Recht auf Gleichstellung unteilbar sind, müssen so viele eingestellt werden, bis die kleinste (natürlich rein arithmetisch betrachtet) Minderheit repräsentiert ist. Here comes the Jobwunder.
AntwortenLöschenAber, dann auch bittscheen mindestens den Mindestlohn, der Gerechtigkeit willen!
AntwortenLöschenZahlen die den, ist dieser Lappen nach 2-3 Tagen Pleite. Ist er doch jetzt schon auf Spenden und Niedrigstlöhne angewiesen um seinen Dreck unter die paar Abonnenten zu bringen.
Obwohl, dann kommt sicher die demokratische Presseabgabe, um uns als nachhaltig gebildete ökologisch-antifaschistisch-sozialistische Persönlichkeiten dort "abzuholen" wo wir in unserer selbstdenkerischen Dummheit stehen.
Eingezogen wird das dann sicher vom "Beitragsservice" des Finanzamts.
Was mich betroffen macht ist, daß ich nachdenken mußte, ob das vielleicht doch keine Satire ist...
AntwortenLöschenAllein dit Tatsache in solch einem Falle vor Gericht zu erscheinen, würde ich meinen, ist von Dummheit nicht zu überbieten. Dumm sind eigentlich alle drei, Ankläger, Angeklagter und der Richter. Ich würde dort nie und nimmer erscheinen, zu so einem Possenspiel. Aber wems wohl bekomms
AntwortenLöschenJa schlimm der arme Mann. Aber die taz erst! Wird gerichtlich gezwungen, eine Arbeitsstelle nicht nur für Frauen auszuschreiben. Dabei ist die taz doch lesbisch. Was soll sie denn mit einem Mann? Zur vergewaltigenden Mackerzeitung werden?
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