Im Süden Russlands kämpft die Regierung der Krim gleich gegen drei Rebellengruppen. Seit zwei Tagen werden sie dabei von russischen Soldaten unterstützt. An der Rechtmäßigkeit dieser "humanitären Mission", die auf Wunsch des amtierenden Präsidenten Janukowitsch zustande kam, mag kaum einer zweifeln. Mit Recht, wenngleich es ein autorisierendes UN-Mandat für den Einsatz nicht gibt, meint Oliver Dackdraum in einer exklsiven Analyse für die Legal Tribune, die PPQ gern übernimmt.
Für Bundesaußenminister Steinmeier besteht kein Zweifel: Die russische Militärintervention "Operation Zaun" ist vom Völkerrecht gedeckt. Wie die USA einst in Grenada, kämpfe Russland auf Bitten und an der Seite der Regionalregierung der Krim gegen die akute Gefahr von nationalistischen Rebellengruppen, die die Sicherheit seiner Staatsbürger gefährdeten. "Intervention auf Einladung" heißt das in der Fachsprache. Wie andere Staatenvertreter sieht auch Verteidigungsministerin vond er Leyen de Maizière sogar ein VN-Mandat gegeben.
Wenn ein Konflikt ein den Frieden in der Region gefährdendes Ausmaß erreicht, so ruft dies regelmäßig den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf den Plan. Dieser ist exklusiv befugt, weitere Maßnahmen zu beschließen, um die Situation notfalls militärisch zu befrieden. So auch im Fall der Ukraine.
Allerdings hat Russland für seine Unterstützungsmission auf der Krim keine Freigabe des Sicherheitsrates beantragt. Das sei nicht nötig, weil mit dem Nato-Einsatz im Kosovo ein präzendenzfall vorliege, der zeige, dass es keines Mandat des Sicherheitsrates bedürfe, um in fremden Ländern militärisch tätig zu werden. Die russischen Truppen sollten die regionale Regierung nur dabei unterstützen, der drohenden Ukrainisierung des Landes Herr zu werden, hieß es in Moskau. Alle Staaten seien dazu aufgerufen, Soldaten für den Einsatz zu stellen, so auch die EU. Erfolgen werde der Einsatz unter der Ägide Russlands.
Mit anderen Worten: Russland kommt nur der Rang eines Helfershelfers zu. Gegenwärtig sichern Putins Streitkräfte aber allein die Siedlungen russischer Staatbürger in der Ukraine. Selbst wenn der Sicherheitsrat eine offizielle Friedensmission beschließen würde, ist nicht zu erwarten, dass sich die russische Armee in Zukunft unter deren Kommando stellen wird. Wie Frankreich, dass sich bei seinem Mali-Einsatz "Opération Serval" im vergangenen Jahr, der das Ziel hatte, französische Staatsbürger in dem afrikanischen Land zu schützen und die Rohstoffversorgung der EU zu sicher, fällt Russland also aus der Rolle, die ihm der Sicherheitsrat zugewiesen hat: Den alleinigen Waffengang eines europäischen Staates sieht die Resolution nicht vor.
Allerdings versichert die russische Regionalregierung der Krim, dass die russischen Truppen durchaus willkommene Gäste sind. Dies jedoch nur, bis die Maidan-Rebellen, unter die sich zuletzt Nationalisten, Antisemiten und Nazis gemischt hatten, geschlagen sind. Niemand, weder die Krim-Regierung noch der aus eigener Sicht noch immer im Amt befindliche Präsident Janukowitsch, hat Interesse an einer Neo-Sowjetisierung des Landes. Der Einsatz militärischer Gewalt ist als Ultima Ratio vom Völkerrecht gedeckt, weil der UN-Sicherheitsrat seiner Hauptverantwortung - für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu sorgen - im Fall der Krim nicht gerecht wurde. Nur wer sage, die humanitäre Intervention sei noch kein Institut des Völkerrechts, könne eine Völkerrechtswidrigkeit erkennen, die jedoch nicht gegeben sei, weil natürlich kein Land mit dem Schutz seiner Staatsbürger warten kann, bis ausreichend viele von ihnen massakriert wurden, um eine Intervention rechtlich abzusichern.
Russland beteuert denn auch, nur auf Einladung der regionalen Behörden und die - aus Sicht Moskaus - nach wie vor im Amt befindlichen - gewählten Präsidenten zu handeln. In Kiew gebe es keine rechtmäßige Regierung, das Parlament habe zudem als eine der ersten Maßnahmen nach dem Sturz des pro-russischen Janukowitsch Russisch als zweite Amtssprache suspendiert. Zwar wurde diese Entscheidung wieder aufgehoben und die so genannte Intervention auf Einladung, bei der eine fremde Macht zugunsten der Regierung in einen Bürgerkrieg eingreift, ist unter Experten des Völkerrechts umstritten, weil sie missbrauchsanfällig sei. Um Kritiker zu beruhigen, wird meist zur Voraussetzung gemacht, dass eine "legitimierte" Regierung im Vorhinein in den Einsatz einwilligt.
Doch wann ist eine Regierung ausreichend legitimiert? In Mali gab es keine rechtmäßig gewählte, so dass sich Frankreich von einem zuvor eigens eingesetztem Marionettenregime zu Hilfe rufen ließ. Russland nutzt nun eine regionale Regierung - fraglich ist hier wie da, ob eine Regierung, die in einem Bürgerkrieg steht, überhaupt ausreichend legitimiert sein? Ein Bürgerkrieg zeichnet sich ja gerade dadurch aus, dass nicht mehr sicher ist, ob die Regierung noch das gesamte Volk oder nur noch einen Teil davon repräsentiert.
Fest steht jedoch, dass die Krim-Regierung nicht gegen ihr eigenes Volk kämpft, weshalb sich die Legitimationsfrage gar nicht stellt. Nach dem internationalen Recht ist sie Regierung als Vertreter der mit Doppelpässen ausgestatteten russischen Mehrheitsbevölkerung ausreichend legitimiert, wie die Legal Tribune analysiert.
Daran ändert auch nichts, dass es in den letzten Jahren vier Wechsel an der Regierungsspitze in Kiew gegeben hat, bei denen sich jeweils westlich- und russisch orientierte Machtkonglomerate beim Zugriff auf die wirtschaftliche Basis des Landes abwechselten. Auch wenn die ukrainische Zivilbevölkerung derzeit überhaupt keinen Einfluss auf die Regierungsbildung nehmen kann, steht sie doch hinter ihrer Regierung - im Westen hinter der aus der Opposition gebildeten, im Osten hinter der ehemals rechtmäßig gewählten, die die Anbindung an Russland verkörpert. Die Russen auf der Krim befürworten das Ersuchen ihrer Regierungsvertreter, ausländische Soldaten ins Land zu holen. Dies hätte auch bei einer eingehenden rechtlichen Prüfung Bestand. Der Einsatz der russischen Truppen ist also in der Tat "vom Völkerrecht gedeckt."
Für Bundesaußenminister Steinmeier besteht kein Zweifel: Die russische Militärintervention "Operation Zaun" ist vom Völkerrecht gedeckt. Wie die USA einst in Grenada, kämpfe Russland auf Bitten und an der Seite der Regionalregierung der Krim gegen die akute Gefahr von nationalistischen Rebellengruppen, die die Sicherheit seiner Staatsbürger gefährdeten. "Intervention auf Einladung" heißt das in der Fachsprache. Wie andere Staatenvertreter sieht auch Verteidigungsministerin vond er Leyen de Maizière sogar ein VN-Mandat gegeben.
Wenn ein Konflikt ein den Frieden in der Region gefährdendes Ausmaß erreicht, so ruft dies regelmäßig den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf den Plan. Dieser ist exklusiv befugt, weitere Maßnahmen zu beschließen, um die Situation notfalls militärisch zu befrieden. So auch im Fall der Ukraine.
Allerdings hat Russland für seine Unterstützungsmission auf der Krim keine Freigabe des Sicherheitsrates beantragt. Das sei nicht nötig, weil mit dem Nato-Einsatz im Kosovo ein präzendenzfall vorliege, der zeige, dass es keines Mandat des Sicherheitsrates bedürfe, um in fremden Ländern militärisch tätig zu werden. Die russischen Truppen sollten die regionale Regierung nur dabei unterstützen, der drohenden Ukrainisierung des Landes Herr zu werden, hieß es in Moskau. Alle Staaten seien dazu aufgerufen, Soldaten für den Einsatz zu stellen, so auch die EU. Erfolgen werde der Einsatz unter der Ägide Russlands.
Mit anderen Worten: Russland kommt nur der Rang eines Helfershelfers zu. Gegenwärtig sichern Putins Streitkräfte aber allein die Siedlungen russischer Staatbürger in der Ukraine. Selbst wenn der Sicherheitsrat eine offizielle Friedensmission beschließen würde, ist nicht zu erwarten, dass sich die russische Armee in Zukunft unter deren Kommando stellen wird. Wie Frankreich, dass sich bei seinem Mali-Einsatz "Opération Serval" im vergangenen Jahr, der das Ziel hatte, französische Staatsbürger in dem afrikanischen Land zu schützen und die Rohstoffversorgung der EU zu sicher, fällt Russland also aus der Rolle, die ihm der Sicherheitsrat zugewiesen hat: Den alleinigen Waffengang eines europäischen Staates sieht die Resolution nicht vor.
Allerdings versichert die russische Regionalregierung der Krim, dass die russischen Truppen durchaus willkommene Gäste sind. Dies jedoch nur, bis die Maidan-Rebellen, unter die sich zuletzt Nationalisten, Antisemiten und Nazis gemischt hatten, geschlagen sind. Niemand, weder die Krim-Regierung noch der aus eigener Sicht noch immer im Amt befindliche Präsident Janukowitsch, hat Interesse an einer Neo-Sowjetisierung des Landes. Der Einsatz militärischer Gewalt ist als Ultima Ratio vom Völkerrecht gedeckt, weil der UN-Sicherheitsrat seiner Hauptverantwortung - für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu sorgen - im Fall der Krim nicht gerecht wurde. Nur wer sage, die humanitäre Intervention sei noch kein Institut des Völkerrechts, könne eine Völkerrechtswidrigkeit erkennen, die jedoch nicht gegeben sei, weil natürlich kein Land mit dem Schutz seiner Staatsbürger warten kann, bis ausreichend viele von ihnen massakriert wurden, um eine Intervention rechtlich abzusichern.
Russland beteuert denn auch, nur auf Einladung der regionalen Behörden und die - aus Sicht Moskaus - nach wie vor im Amt befindlichen - gewählten Präsidenten zu handeln. In Kiew gebe es keine rechtmäßige Regierung, das Parlament habe zudem als eine der ersten Maßnahmen nach dem Sturz des pro-russischen Janukowitsch Russisch als zweite Amtssprache suspendiert. Zwar wurde diese Entscheidung wieder aufgehoben und die so genannte Intervention auf Einladung, bei der eine fremde Macht zugunsten der Regierung in einen Bürgerkrieg eingreift, ist unter Experten des Völkerrechts umstritten, weil sie missbrauchsanfällig sei. Um Kritiker zu beruhigen, wird meist zur Voraussetzung gemacht, dass eine "legitimierte" Regierung im Vorhinein in den Einsatz einwilligt.
Doch wann ist eine Regierung ausreichend legitimiert? In Mali gab es keine rechtmäßig gewählte, so dass sich Frankreich von einem zuvor eigens eingesetztem Marionettenregime zu Hilfe rufen ließ. Russland nutzt nun eine regionale Regierung - fraglich ist hier wie da, ob eine Regierung, die in einem Bürgerkrieg steht, überhaupt ausreichend legitimiert sein? Ein Bürgerkrieg zeichnet sich ja gerade dadurch aus, dass nicht mehr sicher ist, ob die Regierung noch das gesamte Volk oder nur noch einen Teil davon repräsentiert.
Fest steht jedoch, dass die Krim-Regierung nicht gegen ihr eigenes Volk kämpft, weshalb sich die Legitimationsfrage gar nicht stellt. Nach dem internationalen Recht ist sie Regierung als Vertreter der mit Doppelpässen ausgestatteten russischen Mehrheitsbevölkerung ausreichend legitimiert, wie die Legal Tribune analysiert.
Daran ändert auch nichts, dass es in den letzten Jahren vier Wechsel an der Regierungsspitze in Kiew gegeben hat, bei denen sich jeweils westlich- und russisch orientierte Machtkonglomerate beim Zugriff auf die wirtschaftliche Basis des Landes abwechselten. Auch wenn die ukrainische Zivilbevölkerung derzeit überhaupt keinen Einfluss auf die Regierungsbildung nehmen kann, steht sie doch hinter ihrer Regierung - im Westen hinter der aus der Opposition gebildeten, im Osten hinter der ehemals rechtmäßig gewählten, die die Anbindung an Russland verkörpert. Die Russen auf der Krim befürworten das Ersuchen ihrer Regierungsvertreter, ausländische Soldaten ins Land zu holen. Dies hätte auch bei einer eingehenden rechtlichen Prüfung Bestand. Der Einsatz der russischen Truppen ist also in der Tat "vom Völkerrecht gedeckt."
Die sowjetischen Genossen haben Erfahrungen mit Einladungsschreiben. Putin wird sich schon zu helfen wissen.
AntwortenLöschenWie, werden wir noch erfahren. Aber die Krim wird er nicht aufgeben. Niemals!
Die westlichen Kriegstreiber scheinen nun ihre Söldner zum Einsatz zu bringen:
AntwortenLöschenhttp://www.dasgelbeforum.de.org/forum_entry.php?id=309095