Jetzt wird es eng für führende Repräsentanten der Bundesregierung im Fall Edathy. Nach dem Geständnis des SPD-Vorsitzenden Siegmar Gabriel, seit Oktober über anstehende Ermittlungen gegen den früheren Vorsitzenden des NSU-Untersuchungsausschusses informiert gewesen zu sein, droht eine Ausweitung des Skandals auch auf die CDU: Nach Angaben von Gabriel hatte der damalige Innenminister Hans-Peter Friedrich Gabriel darauf hingewiesen, „dass im Rahmen von Ermittlungen im Ausland der Name von Sebastian Edathy aufgetaucht sei“. Friedrich verfügte über diese Informationen als Dienstherr der Polizei – unter Verletzung des Dienstgeheimnisses und seiner besonderen Geheimhaltungspflicht gab er sie weiter, um die bereits als künftiger Koalitionspartner feststehende SPD vor Schaden zu schützen, der zweifellos entstanden wäre, hätte Gabriel den SPD-Shootingstar Edathy etwa für eine Ministerposten nominiert.
Das geschah dank Friedrichs Warnung nicht – und das macht aus der möglichen Verfehlung des niedersächsischen Abgeordneten eine Staatsaffäre. Denn der Fall Edathy (dpa) offenbart in aller Deutlichkeit, dass im Rechtsstaat Deutschland, in dem Parteien und Parteifunktionäre keinerlei Sonderrechte genießen, eben nicht alle gleich sind: Unter Verwendung von geschützten Informationen aus noch nicht einmal laufenden Ermittlungsverfahren kungelt das Spitzenpersonal der Republik parteiübergreifend um Posten und Karrieren. Denn natürlich ist naheliegend: Ehe Friedrich Gabriel informierte, wurde die Kanzlerin ins Bild gesetzt.
Hier aber sind Recht und Gesetz in Form von Paragraf 353b StGB davor. „Wer ein Geheimnis, das ihm als Amtsträger, für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder als Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt, anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es da. Im Fall Friedrich kommt erschwerend hinzu, dass der ehemalige Innenminister durch seine Mitteilung an die SPD-Spitze ein ihm „von einer anderen amtlichen Stelle unter Hinweis auf die Strafbarkeit der Verletzung der Geheimhaltungspflicht“ mitgeteiltes Amtsgeheimnis letztöffentlich bekannt gemacht hat.
Der Bundestagspräsident wäre am Zuge, er müsste der Staatsanwaltschaft laut Gesetz die „Ermächtigung“ erteilen, gegen Friedrich zu ermitteln. Es wird spannend sein zu sehen, wann das geschieht.
Das geschah dank Friedrichs Warnung nicht – und das macht aus der möglichen Verfehlung des niedersächsischen Abgeordneten eine Staatsaffäre. Denn der Fall Edathy (dpa) offenbart in aller Deutlichkeit, dass im Rechtsstaat Deutschland, in dem Parteien und Parteifunktionäre keinerlei Sonderrechte genießen, eben nicht alle gleich sind: Unter Verwendung von geschützten Informationen aus noch nicht einmal laufenden Ermittlungsverfahren kungelt das Spitzenpersonal der Republik parteiübergreifend um Posten und Karrieren. Denn natürlich ist naheliegend: Ehe Friedrich Gabriel informierte, wurde die Kanzlerin ins Bild gesetzt.
Hier aber sind Recht und Gesetz in Form von Paragraf 353b StGB davor. „Wer ein Geheimnis, das ihm als Amtsträger, für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder als Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt, anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es da. Im Fall Friedrich kommt erschwerend hinzu, dass der ehemalige Innenminister durch seine Mitteilung an die SPD-Spitze ein ihm „von einer anderen amtlichen Stelle unter Hinweis auf die Strafbarkeit der Verletzung der Geheimhaltungspflicht“ mitgeteiltes Amtsgeheimnis letztöffentlich bekannt gemacht hat.
Der Bundestagspräsident wäre am Zuge, er müsste der Staatsanwaltschaft laut Gesetz die „Ermächtigung“ erteilen, gegen Friedrich zu ermitteln. Es wird spannend sein zu sehen, wann das geschieht.
PPQ, Meister der Satire, als ob dort etwas "passiert" ;-(
AntwortenLöschen;-)
AntwortenLöschenich freue mich jedenfalls auf die begründung, warum nicht
Der Spiegel zeigt, wo es lang geht.
AntwortenLöschenhttp://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-der-fall-edathy-eine-staatsaffaere/9478510.html
AntwortenLöschenbah, jetzt schreibt das handelsblatt schon hier ab
Großartig! Was für ein ein Geschmeiß. Stalin hätte seine helle Freude an diesen kleinen Funktionärskriminellen gehabt. Und sie alle drei Jahre weggesäubert.
AntwortenLöschenWenn ich also "teise" und "helepolis" richtig verstehe, dann ist E. völlig unschuldig und Opfer einer Verschwörung rechtsradikaler/-populistischer/ Kreise.
AntwortenLöschenUnd F. sollte in das Gefängnis, weil er den unschuldigen E. gedeckt hat.
Eilmeldung :
AntwortenLöschenich habe einen Gottesbeweis .
am 13.2 : schwere und schwerste Regenfälle in England , Schneesturm in den usa .
und es wird noch schlimmer .
noch nie war der Wetterbericht so unterhaltsam wie heute .
gez zeigt primitive Engländer in den Fluten .
ich sitze in meiner Komfortplatte und genieße die Vorstellung .
die ganz große Oper .
Der Sepp .
"ich freue mich jedenfalls auf die begründung, warum nicht"
AntwortenLöschenIch denke das nehme ich PPQ nicht ab. Aber gut weil Sie es sind. Da wurde etwas falsch kommunziert, man muß da die Bevölkerung mitnehmen "derherold" bring auch noch einige Argumente, das ist wahrscheinlich die nächste NSU Verschwörung, denn Frau Z. lebt ja noch und auch das Sie im Gewahrsam ist, ändert ja nichts an Ihrer Gefährlichkeit.
Herr Friedrichs, wurden diese Informationen nicht über offizieller Seite zugetragen, sondern das fand man auf eine der "gekauften" Steuer-CDs"
Sie bekommen die Idee?
Vielleicht würden Edathy ein paar schmissige Passagen aus V. Becks „Pädosexuellem Komplex“ retten.
AntwortenLöschenLaut Wiki tituliert als Der pädosexuelle Komplex – Handbuch für Betroffene und ihre Gegner ist es doch wie auf den Fall zugeschitten.