Nur wenige Monate nach dem rücksichtslosen Brutalo-Übergriff eines renitenten Rauchers auf mehrere Bundesbeamte, die nur versucht hatten, unsere Kinder und unsere Gesellschaft zu schützen, hat erneut ein Bahnfahrer die Einrichtungen der Deutschen Bahn benutzt, um Grundregeln des gesellschaftlichen Miteinanders zu missachten.
Der Täter nutzte ein Abteil der 1. Klasse eines hochmodernen IC-Zuges zusammen mit seinem Schäferhund, aber ohne gültigen Fahrausweis. Einem Zugbegleiter des penibel geführten Unternehmens gegenüber wollte er sich nicht ausweisen, so dass der Bahnbeamte die Bundespolizei zu Hilfe rief. Eine herbeigeeilte Streife konnte beim Täter jedoch keinerlei Ausweispapiere finden, so dass die Beamten beschlossen, den Verdächtigen zur weiteren Bearbeitung in die Dienststelle der Bundespolizei zu verbringen.
Ein fataler Fehler, wie das Polizeiprotokoll vermerkt: "Als der 37-Jährige sich von seinem Sitz erhob, entdeckten die beiden Bundespolizisten eine Waffe auf dem Polster, die griffbereit da lag". Zwar stellte sich im Zuge der weiteren Ermittlungen heraus, dass es sich bei der Pistole um eine Spielzeugwaffe handelte. Doch das öffentliche Führen einer solchen Anscheinswaffe stellt in Deutschland aus historischen Gründen einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar, so dass der Eigentümer der Spielzeugwaffe nun neben der Anzeige wegen einer Schwarzfahrt mit Hund auch ein Verfahren wegen Benutzung einer Kinderknarre zu erwarten hat.
Mehr Verbote der Woche
Der Täter nutzte ein Abteil der 1. Klasse eines hochmodernen IC-Zuges zusammen mit seinem Schäferhund, aber ohne gültigen Fahrausweis. Einem Zugbegleiter des penibel geführten Unternehmens gegenüber wollte er sich nicht ausweisen, so dass der Bahnbeamte die Bundespolizei zu Hilfe rief. Eine herbeigeeilte Streife konnte beim Täter jedoch keinerlei Ausweispapiere finden, so dass die Beamten beschlossen, den Verdächtigen zur weiteren Bearbeitung in die Dienststelle der Bundespolizei zu verbringen.
Ein fataler Fehler, wie das Polizeiprotokoll vermerkt: "Als der 37-Jährige sich von seinem Sitz erhob, entdeckten die beiden Bundespolizisten eine Waffe auf dem Polster, die griffbereit da lag". Zwar stellte sich im Zuge der weiteren Ermittlungen heraus, dass es sich bei der Pistole um eine Spielzeugwaffe handelte. Doch das öffentliche Führen einer solchen Anscheinswaffe stellt in Deutschland aus historischen Gründen einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar, so dass der Eigentümer der Spielzeugwaffe nun neben der Anzeige wegen einer Schwarzfahrt mit Hund auch ein Verfahren wegen Benutzung einer Kinderknarre zu erwarten hat.
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„Und jener Erlass aus dem Jahr 1982, der Kennesaw berühmt macht – in Georgia, in den Vereinigten Staaten, weltweit. Er verpflichtet jeden Bürger, eine Waffe zu besitzen.“
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„und auch in absoluten Zahlen ist die Kriminalität in Kennesaw in den vergangenen 25 Jahren kaum angestiegen, obwohl die Einwohnerzahl von 5000 im Jahr 1982 auf mehr als 30.000 gewachsen ist. Die niedrige Verbrechensrate lockt vor allem Familien nach Kennesaw.“
http://www.welt.de/politik/article778636/Die-Stadt-in-der-Waffenbesitz-Pflicht-ist.html
Man muss fairerweise anfügen, dass in dieser Stadt sicher keine linken Aktivisten hausen. Sonst sähe es dort auch anders aus.
Wasserpistolen sind ja neuerdings als harmlos einzustufen, seit selbst eine Befüllung mit Rheinwasser niemandem mehr Angst einjagen kann.
AntwortenLöschenhat er ja Glück gehabt,hätte auch SBC bekommen können.
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