Die "Frankfurter Rundschau" weiß es zumindest im Augenblick ganz genau. "Auch künftig kann niemand einfach nach Deutschland kommen, hier seinen Wohnsitz anmelden und prompt Hartz IV kassieren", schreibt das Blatt. Wer etwas anderes behaupte, handele verantwortungslos. denn schließlich, das schreibt die FR nicht, hat die Bundesregierung ja erst vor 14 Monaten veranlasst, dass die rechtlichen Voraussetzungen, die eine verstärkte Zuwanderung von Arbeitslosen aus den Krisenländern Südeuropas hätten begünstigen gönnen, gekippt worden waren.
Über die "Geschäftsanweisung SGB II Nr. 8", die das Bundesarbeitsministerium der Bundesagentur für Arbeit vor ziemlich genau zwei Jahren unauffällig zugeleitet hatte, berichtete die FR seinerzeit noch selbst, später allerdings ging das Wissen darum aus heute vergessenen Gründen verloren. War ja auch nicht wichtig, hatte das Ministerium seine Anweisung verteidigt, Zuwanderern aus EU-Ländern, die auf der Suche nach einer Arbeitsstelle nach Deutschland kommen, keine Hartz-IV-Leistungen mehr zu zahlen, reine Formsache sei das.
Intensiv bemühten sich die Leitmedien postwendend, das Thema gar nicht erst zu erwähnen. Hatte das Ministerium doch versichert, dass es keineswegs um die Verhinderung von Zuzug aus Europas Krisenländern in die deutschen Sozialsysteme gehe. Diesen gebe es nicht, wie sich daran zeige, dass die Anzahl der Hartz-IV-Anträge von Neuzuwanderer aus EU-Staaten unterhalb der Wahrnehmungsgrenze läge. "Das bewegt sich im Promillebereich, wir sehen da keinen Handlungsbedarf", behauptete eine Sprecherin im Frühjahr. Und wo ohnehin niemand komme, müsse natürlich auch niemandem das Kommen erschwert werden.
Seit Oktober 2010, als das Bundessozialgericht der Klage eines Franzosen auf Hartz-IV-Leistungen stattgegeben hatte, konnte jedermann nach Deutschland umziehen und sofort Arbeitslosengeld II beziehen, auch wenn er nie hier gearbeitet hatte, sondern nur auf Arbeitssuche war. Als die Krisenwogen dann aber hochschwappten, muss der Bundesregierung klargeworden sein, welche Einladung darin für junge Spanier, Portugiesen oder Griechen liegt: Besser als zu Hause arbeitslos zu sein!
Die rechtlichen Voraussetzungen waren hervorragend. Nach dem seit 1953 geltenden Europäischen Fürsorgeabgekommen (EFA) mussten die Unterzeichnerstaaten ihre Sozialleistungen auch den Angehörigen der anderen Vertragsländer zahlen. In Deutschland galt das jahrelang für Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, erst die Hartz-IV-Gesetze änderten diese Praxis. Bis das Bundessozialgericht der Klage jenes Franzosen auf Hartz-IV-Leistungen unter Hinweis auf das europäische Abkommen stattgab.
Von da an mussten die Jobcenter Hartz IV II an Bürger der EFA-Staaten zahlen, auch wenn die ausschließlich zur Arbeitssuche nach Deutschland gekommen waren - viele waren das nicht, ein Thema war es auch nicht, weder für die Medien noch für die Politik. Als aber die große Krise ausbrach und die Zahlen der Zuwanderer aus den Krisenstaaten stiegen - 2011 kamen rund 50 Prozent mehr Menschen aus Griechenland, Spanien und Portugal nach Deutschland als im Jahr zuvor - sah sich die Bundesregierung zu Handeln gezwungen: Ganz ohne vorherige breite Diskussion, also so, wie wirklich wichtige Entscheidungen immer fallen, veranlasste sie die Aussetzung der Zahlungspflicht beim Arbeitslosengeld II, indem sie einen " Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen" erklärte.
Rechtlich gesehen, das hatte der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags zuvor erforscht, ist ein solcher Vorbehalt nicht wirksam möglich, denn kein deutsche Gericht wird nach dem Vorbehalt urteilen, wenn das zugrundeliegende Abkommen weiter gilt. der Deutsche Anwaltverein nannte den Vorbehalt denn auch völkerrechtswidrig, wer gegen seinen Vollzug klagte, bekam immer recht. Die von der Bundesregeirung angekündigte Klarstellung der Sach- und Rechtslage mit Hilfe eines Papiers namens „Ausschlusstatbestandes Ausländer“, geplant bis Ende März 2012, fand nie statt.
Und nun ist es soweit, auch die gefühlte Geltung des als Signal an mögliche Zuwanderer gedachten "Vorbehalts" nähert sich ihrem Ende: Schon ab 23. Februar haben Bürger aus 16 europäischen Partnerstaaten, darunter die Türkei, Griechenland, Portugal und Spanien wieder das unumschränkte Recht, bei der Gewährung von Sozialleistungen in Deutschland behandelt zu werden wie Deutsche.
Über die "Geschäftsanweisung SGB II Nr. 8", die das Bundesarbeitsministerium der Bundesagentur für Arbeit vor ziemlich genau zwei Jahren unauffällig zugeleitet hatte, berichtete die FR seinerzeit noch selbst, später allerdings ging das Wissen darum aus heute vergessenen Gründen verloren. War ja auch nicht wichtig, hatte das Ministerium seine Anweisung verteidigt, Zuwanderern aus EU-Ländern, die auf der Suche nach einer Arbeitsstelle nach Deutschland kommen, keine Hartz-IV-Leistungen mehr zu zahlen, reine Formsache sei das.
Intensiv bemühten sich die Leitmedien postwendend, das Thema gar nicht erst zu erwähnen. Hatte das Ministerium doch versichert, dass es keineswegs um die Verhinderung von Zuzug aus Europas Krisenländern in die deutschen Sozialsysteme gehe. Diesen gebe es nicht, wie sich daran zeige, dass die Anzahl der Hartz-IV-Anträge von Neuzuwanderer aus EU-Staaten unterhalb der Wahrnehmungsgrenze läge. "Das bewegt sich im Promillebereich, wir sehen da keinen Handlungsbedarf", behauptete eine Sprecherin im Frühjahr. Und wo ohnehin niemand komme, müsse natürlich auch niemandem das Kommen erschwert werden.
Seit Oktober 2010, als das Bundessozialgericht der Klage eines Franzosen auf Hartz-IV-Leistungen stattgegeben hatte, konnte jedermann nach Deutschland umziehen und sofort Arbeitslosengeld II beziehen, auch wenn er nie hier gearbeitet hatte, sondern nur auf Arbeitssuche war. Als die Krisenwogen dann aber hochschwappten, muss der Bundesregierung klargeworden sein, welche Einladung darin für junge Spanier, Portugiesen oder Griechen liegt: Besser als zu Hause arbeitslos zu sein!
Die rechtlichen Voraussetzungen waren hervorragend. Nach dem seit 1953 geltenden Europäischen Fürsorgeabgekommen (EFA) mussten die Unterzeichnerstaaten ihre Sozialleistungen auch den Angehörigen der anderen Vertragsländer zahlen. In Deutschland galt das jahrelang für Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, erst die Hartz-IV-Gesetze änderten diese Praxis. Bis das Bundessozialgericht der Klage jenes Franzosen auf Hartz-IV-Leistungen unter Hinweis auf das europäische Abkommen stattgab.
Von da an mussten die Jobcenter Hartz IV II an Bürger der EFA-Staaten zahlen, auch wenn die ausschließlich zur Arbeitssuche nach Deutschland gekommen waren - viele waren das nicht, ein Thema war es auch nicht, weder für die Medien noch für die Politik. Als aber die große Krise ausbrach und die Zahlen der Zuwanderer aus den Krisenstaaten stiegen - 2011 kamen rund 50 Prozent mehr Menschen aus Griechenland, Spanien und Portugal nach Deutschland als im Jahr zuvor - sah sich die Bundesregierung zu Handeln gezwungen: Ganz ohne vorherige breite Diskussion, also so, wie wirklich wichtige Entscheidungen immer fallen, veranlasste sie die Aussetzung der Zahlungspflicht beim Arbeitslosengeld II, indem sie einen " Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen" erklärte.
Rechtlich gesehen, das hatte der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags zuvor erforscht, ist ein solcher Vorbehalt nicht wirksam möglich, denn kein deutsche Gericht wird nach dem Vorbehalt urteilen, wenn das zugrundeliegende Abkommen weiter gilt. der Deutsche Anwaltverein nannte den Vorbehalt denn auch völkerrechtswidrig, wer gegen seinen Vollzug klagte, bekam immer recht. Die von der Bundesregeirung angekündigte Klarstellung der Sach- und Rechtslage mit Hilfe eines Papiers namens „Ausschlusstatbestandes Ausländer“, geplant bis Ende März 2012, fand nie statt.
Und nun ist es soweit, auch die gefühlte Geltung des als Signal an mögliche Zuwanderer gedachten "Vorbehalts" nähert sich ihrem Ende: Schon ab 23. Februar haben Bürger aus 16 europäischen Partnerstaaten, darunter die Türkei, Griechenland, Portugal und Spanien wieder das unumschränkte Recht, bei der Gewährung von Sozialleistungen in Deutschland behandelt zu werden wie Deutsche.
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