Von wegen, es gibt keinen Fortschritt. Immer wieder und zunehmend öfter gelingt es mutigen und neuen Ideen aufgeschlossen gegenüberstehenden Politikern, den Rechtsstaat auf eine moderne Weise umzubauen und dabei alte Zöpfe entschieden abzuschneiden. Hatte die Bundesjustizministerin Leuthäuser-Schnarrenberger eben noch gezeigt, dass ein verzeihender Justizapparat sogar bereit sein kann, vermutlich nicht ganz unschuldigen Menschen einen Teil ihres Eigentums ohne langen Prozess zurückzuerstatten, geht ihr bayrischer Amtskollege Winfried Bausback nun sogar noch weiter. Der CSU-Mann, der früher im Landtagsausschuss für Verfassung und Recht mitarbeitete, hat jetzt vorgeschlagen, den Rechtsstaat überhaupt nurmehr rückwirkend in oder außer Kraft zu setzen.
Im Fall der von der Augsburger Staatsanwaltschaft mutmaßlich ohne jede Rechtsgrundlage beschlagnahmten Bilder des Münchner Kunstsammlers Cornelius Gurlitt plädiert der studierte Jurist für eine Aufhebung des antiquierten Rückwirkungsverbotes , nachdem ein Bürger, der von den Auswirkungen eines Gesetz betroffen ist, sich auf die Geltung der Vorschrift, die er einzuhalten hat, verlassen können muss. Bei Gurlitt war eine Verjährung möglicher Rückgabeforderungen für Bilder seiner Sammlung Anfang der 90er Jahre eingetreten, weil es Bundesregierung und Parlament binnen 40 Jahren nicht geschafft hatten, ein Gesetz zu beschließen, dass diese drohende Verjährung von Alteigentümerrechten im Vorhinein ausschloss.
Bausback will die eingetretene Verjährung nun im Nachhinein aufheben und dazu das Rechtsstaatsprinzip nach Artikel 20 Absätze 1 und 3 des Grundgesetzes außer Kraft setzen. "Es wäre für mich schwer erträglich", begründete Bausback seine Absicht, die Verfassung zu brechen, "wenn man Rückgabeforderungen der Eigentümer nun entgegenhalten würde, dass ihre Ansprüche verjährt sind." Vor die Wahl gestellt, Gesetze einzuhalten, auch wenn sie einem nicht gefallen, oder den größtmöglichen Gesetzesbruch zu begehen, um jenseits des Legalitätsprinzips tagesaktuelle Befindlichkeiten zu befriedigen, entscheidet sich Winfried Bausback für Letzteres: Der Rechtsstaat tritt rückwirkend außer Kraft. Heute noch für Gurlitt, morgen schon für jedermann.
Im Fall der von der Augsburger Staatsanwaltschaft mutmaßlich ohne jede Rechtsgrundlage beschlagnahmten Bilder des Münchner Kunstsammlers Cornelius Gurlitt plädiert der studierte Jurist für eine Aufhebung des antiquierten Rückwirkungsverbotes , nachdem ein Bürger, der von den Auswirkungen eines Gesetz betroffen ist, sich auf die Geltung der Vorschrift, die er einzuhalten hat, verlassen können muss. Bei Gurlitt war eine Verjährung möglicher Rückgabeforderungen für Bilder seiner Sammlung Anfang der 90er Jahre eingetreten, weil es Bundesregierung und Parlament binnen 40 Jahren nicht geschafft hatten, ein Gesetz zu beschließen, dass diese drohende Verjährung von Alteigentümerrechten im Vorhinein ausschloss.
Bausback will die eingetretene Verjährung nun im Nachhinein aufheben und dazu das Rechtsstaatsprinzip nach Artikel 20 Absätze 1 und 3 des Grundgesetzes außer Kraft setzen. "Es wäre für mich schwer erträglich", begründete Bausback seine Absicht, die Verfassung zu brechen, "wenn man Rückgabeforderungen der Eigentümer nun entgegenhalten würde, dass ihre Ansprüche verjährt sind." Vor die Wahl gestellt, Gesetze einzuhalten, auch wenn sie einem nicht gefallen, oder den größtmöglichen Gesetzesbruch zu begehen, um jenseits des Legalitätsprinzips tagesaktuelle Befindlichkeiten zu befriedigen, entscheidet sich Winfried Bausback für Letzteres: Der Rechtsstaat tritt rückwirkend außer Kraft. Heute noch für Gurlitt, morgen schon für jedermann.
Nach einem Ausflug in die Elendsjournaille der Bumsrepublik fällt auf, daß lediglich gelernte DDR- Bürger durchschauen,was so abgeht: vom Regen in die Traufe.
AntwortenLöschenMit Fug und Recht darf man mittlerweile den Rückwirkungsparagraphen als die wichtigste Generalklausel demokratischer Staatskunst ansehen: damit werden wir auch bald für das Wohl der EUSSR geplündert werden. Es empfielt sich sehr genau zu beobachten, welche Scharaden im Falle Gurlitt ausgepackt werden- ein deja- vu ist unvermeidlich. Ein Hoch auf die "soziale Gerechtigkeit"!
Wir werden weiterkassieren,
AntwortenLöschenwenn alles in Scherben fällt,
denn heute enteignen wir Guuurrrrlitt
und morgen die ganze W…
Oh, tut mir leid, da habe ich wohl was durcheinandergebracht.
Das klingt zwar ziemlich anmaßend, wenn ich hier AgitProp-Affe als Synonym für Professor verwende. Aber die Praxis bestätigt leider immer wieder, dass jedes andere Urteil über dieses Gesockse fehl geht.
AntwortenLöschenBausback ist so ein hervorragendes Exemplar dieser sympathischen Spezies. Jeder normale Mensch hat schon mal was von Rückwirkungsverbot gehört. Bausback noch nicht.
Und das ist logisch. Denn wer in Deutschland nur einen Hauch von Verstand oder gar Anstand zeigt, wird für ein Hochschulleeramt nicht zugelassen.
Das Rückwirkungsverbot aufheben ist ja schon länger immer wieder mal im Gespräch. Zuletzt hörte ich bei unseren Politkern davon im Zusammenhang mit Hochwasserfolgen und Versicherungen gegen Naturkatastrofen.
AntwortenLöschenAuf den ersten Blick sind die Unterschiede gewaltig.
AntwortenLöschenAber das sind sie nicht.
Im NSU-Fall haben die Behörden ungefähr ein Jahr nach der rechtskräftigen Verurteilung mit der Einleitung der Ermittlungen begonnen. So richtig vorangekommen sind die noch nicht. Und man fragt sich nicht nur, auf welchen Tatsachen die Verurteilung beruht, sondern auch womit die eigentlich die nachgeschobene Anklage begründen. Aus meiner Laiensicht sind Motorraddiebstahl und schief gucken jedenfalls keine Beweis für Mord und Bankraub.
Ähnlich steht die Frage im Gurlitt-Fall. Auf Basis welcher Sach- und Rechtslage hat der freilaufende Nemetz nicht nur ein Verfahren eröffnet, sondern gleich mal Gegenstände im Wert von einer Milliarde geraubt?
Wenn das wahnsinnige Bausback jetzt die Verjährungsfristen ändern will, heißt das ja, dass mit der aktuellen Rechtslage gegen Gurlitt nicht nur nichts vorliegt, sondern nichts vorliegen kann. Nemetz kann von Glück reden, dass wir nicht im Rechtsstaat, sondern in Deutschland leben. Andernfalls könnte der sich auf eine Verurteilung wegen Verfolgung Unschuldiger vorbereiten.
Da sich niemand aus gleichgestellten Kreisen empörend oder gar widersprechend gemeldet hat, ist davon auszugehen, daß die justitiable Auffassung Konsens ist, also das, was eh alle in dieser Regierungscharge denken und auf dessen Grundlage sie auch handeln. Mithin, das Recht ist nur ein Vehikel, das bei der Ge- und Umgestaltung des eigenen Lebensumfeldes hinderlich ist, also kann es auch großzügig umgangen werden. Wenn Nemetz den Bausback wegen verfassungsfeindicher Einrede nicht strafvervolgt, dann sagt der auch nichts wegen des Milliardenraubes im Amte.
AntwortenLöschenRein hypothetisch, auch wenn es nichts bringt. Wäre Wulff ein Staatsbürger Bayerns, es wäre nie zu einer Anklage gekommen.
Die einzige real existierende "Rächts-Grundlage" ist hier der Furor, der erschröcklichen Natsieh-Hydra ihre 1000 Köpfe abzuschlagen.
AntwortenLöschenAlle irgendwann in (seltenen)temporären Anwandlungen von Vernunft etablierten Rechte werden schon von irgendwelchen blutleeeren Apparstschiks mit entsprchend schwurbeligem Dummfug in Grund und Boden zersalbatert werden.
Denn irgendeine Phrase oder ein "Prinzip" wird sich schon finden, dass dem theutschen Arschkriecher-Hornvieh reingewürgt wird, das dann als neues Paradigma zu gelten hat und mit dem die perfidesten Sauereien "begründet" werden, und das das Claqeur-Gehirnwasch-Dummvieh auch noch bejubeln wird.
"Wenn das wahnsinnige Bausback jetzt die Verjährungsfristen ändern will, heißt das ja, dass mit der aktuellen Rechtslage gegen Gurlitt nicht nur nichts vorliegt, sondern nichts vorliegen kann."
AntwortenLöschenJetzt hat das auch die FAZ bemerkt:
Wenn aber alle denkbaren Straftaten, die die Bilder selbst betreffen, verjährt sind, dann gibt es keinen tragfähigen Grund zur Beschlagnahme.
Jau, Volker. David Irving hat auch in der Ostmark ein wenig gesiebte Luft geschnuppert, eben wegen "rückwirkend". Anything goes.
AntwortenLöschen-Hildesvin-