Freitag, 23. August 2013

XKeyscore: Grundrechte nur im Inland

Da musste nun erst PPQ kommen, ehe auffiel, dass die Abhöraktivitäten des Bundesnachrichtendiensts (BND) in Afghanistan verfassungswidrig sind. Wie die taz berichtet, wird der Frankfurter Richter Bertold Huber, seit 1997 Mitglied der G-10-Kommission des Bundestags, demnächst in einem Aufsatz in der Fachzeitschrift Neuen Juristischen Wochenschrift nachweisen, dass der grundgesetzliche Schutz für private Kommunikation nicht an den deutschen Außengrenzen halt macht. Damit wären Opfer der Überwachungspraxis des BND, der derzeit jeden Monat mehr als 500 Millionen Daten aus der Telekommunikationsüberwachung in Afghanistan speichert und an den US-Dienst NSA weitergibt, in der Lage, Klage gegen den Dienst und die verantwortliche Bundesregierung einzureichen.

Bisher hatten alle Parteien vermieden, die rechtlichen Implikationen der Auslandsüberwachung des BND in der Diskussion um die NSA-Ausspähaffäre zu erwähnen. Aufregung herrschte, so lange die Opposition und der „Spiegel“ davon ausgingen, dass die aufgezeichneten und abgehörten 500 Millionen Verbindungen im Inland angefallen waren. Als sich herausstellte, dass nicht die Daten deutscher, sondern nur die afghanischer Bürger überwacht worden waren, erlahmte das Interesse am Thema sofort.

Nach Hubers Analyse findet die Auslandsüberwachung allerdings „außerhalb des verfassungsrechtlich zulässigen Rahmens“ statt. „Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich“, heißt es in Artikel 10 des Grundgesetzes. Das Fernmeldegeheimnis stehe laut Grundgesetz also nicht nur Deutschen in Deutschland zu, betont Huber. Der Wortlaut des Grundgesetzartikels kennt keine regionale Einschränkung.

Damit gilt die Fernmeldefreiheit also auch für Afghanen, die von der deutschen Staatsgewalt in Afghanistan abgehört werden – wobei die Bundesregierung den Paragraphen anders liest. „Sachverhalte, denen Anknüpfungspunkte zur Bundesrepublik fehlen, da insbesondere keine deutschen Staatsangehörigen betroffen sind, unterfallen nach Auffassung der Bundesregierung nicht dem Geltungsbereich des Art. 10 des Grundgesetzes“, so ein Sprecher des Innenministeriums auf eine Anfrage der taz.

Nach Auffassung der Bundesregierung darf sich der BND damit auf die Rechte berufen, auf die sich die NSA bei der Bespitzelung des deutschen Datenverkehrs beruft: Nur die eigenen Staatsbürger seien grundrechtlich vor Überwachung durch eigene Dienste geschützt, Ausländer im Ausland dagegen können und müssen überwacht werden.

3 Kommentare:

  1. Das das GG seit 1990 keinen Geltungsbereich (ehemaliger [!!!] Art. 23) mehr hat , scheint es überall und gleichzeitig nirgendwo zu gelten, und das natööörlich alternativlos.

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  2. Urlaubszeit - Einbruchszeit.

    "wääbung bittä ..."

    "ja , wer ist denn da ? "

    "wääbung bittä ..."

    "hab ` ich schon verstanden , was wollen sie , wer sind sie ? "

    "wääbung bittää"

    "NEIN - ich lasse sie nicht ins Haus "

    "wääbung bittää aschloch"

    " Moment , ich komme ... "

    ...Knüppel aus dem Sack .

    der Sepp

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  3. Wie bitte? Ausländer sind deklassiert? Das ist doch Ausländerfeindlichkeit pur! Verfassungsschutz, bitte übernehmen sie!

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