Mit dem Rücktritt von Matthias Platzeck schließt sich ein Kreis, es vollenden sich postdemokratische Zustände und ein Erbefolgemodell tritt in die zweite Generation. Platzeck war einst Ziehsohn des brandenburgischen Ministerpräsidenten Manfred Stolpe gewesen – als dieser amtsmüde wurde, ernannte er den agilen Umwelthygieniker ohne DDR-Altlasten zu seinem Nachfolger. Damals noch recht ungewöhnlich, seitdem aber die übliche Art, in dem herrschende Parteien in Deutschland versuchen, Einfluss und Pfründe auch über regierende Personen hinaus zu sichern. Inzwischen aber ist es Routine, so zu verfahren.
War es früher noch sehr unüblich, dass demokratisch gewählte Politiker nach langer Amtszeit ihre eigenen Nachfolger kürten, ist es im Zeitalter der Postdemokratie guter Brauch geworden. Nicht nur Platzeck, sondern auch der ehemalige baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus, der noch amtierende Chef der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern Erwin Sellering, der dann später in Niedersachsen gescheiterte David McAllister, die nach wie vor im Saarland herrschende Annegret Kramp-Karrenbauer, die thüringische Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht, die in Rheinland-Pfalz unangefochteten Malu Dreyer und der in Sachsen maßgelbliche Stanislaw Tillich bekamen ihre Ämter nicht wie ursprünglich von den Verfassungsvätern geplant vom Wähler zugewiesen, sondern per Thronfolgeorder des scheidenden Amtsinhabers verliehen.
Derzeit regieren in mehr deutschen Flächenstaaten solche direkt ernannten Ziehsöhne und Lieblingstöchter ehemaliger Potentaten als Männer und Frauen als Ministerpräsidentenposten von parteiinternen Putschisten oder Wahlkampfsiegern anderer Koalitionen besetzt werden. Die Länder sind längst Beute, Beute von Führungsfiguren, die dem freien Spiel der Kräfte misstrauen und eine pharaonenhafte Demokratiedurchführung für sicherer halten. Scheidet der König aus, bleibt ihm als letztes ungeschriebenes Recht die Ernennung des Nachfolgers, die Partei, Landtag und letztlich auch der Wähler meist in genau dieser Reihenfolge abzunicken haben.
In den meisten Fällen gelingt das, wie Dreyer, Platzeck, Lieberknecht oder Sellering zeigen. Manchmal geht es schief, wie bei McAllister, der inthronisiert wurde, vom Wähler aber dann trotz dieses Startvorteils den Laufpass bekam. Matthias Platzeck erweist sich im Moment seines Abschieds nach langem Leiden als perfekter Schüler der postdemokratischen Schule: Mit seinem Innenminister Dietmar Woidke hat er gerade mitten in der laufenden Amtszeit seinen eigenen Nachfolger bestimmt. Macht sich die rot-rote Landtagsmehrheit diesen Vorschlag zu eigen, wie es guter Brauch ist in Potsdam, dann hat Brandenburg in 23 Jahren als deutsches Bundesland noch immer nur einen einzigen Ministerpräsidenten gehabt, der nicht als Amtsinhaber in eine Wahl gegangen ist.
War es früher noch sehr unüblich, dass demokratisch gewählte Politiker nach langer Amtszeit ihre eigenen Nachfolger kürten, ist es im Zeitalter der Postdemokratie guter Brauch geworden. Nicht nur Platzeck, sondern auch der ehemalige baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus, der noch amtierende Chef der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern Erwin Sellering, der dann später in Niedersachsen gescheiterte David McAllister, die nach wie vor im Saarland herrschende Annegret Kramp-Karrenbauer, die thüringische Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht, die in Rheinland-Pfalz unangefochteten Malu Dreyer und der in Sachsen maßgelbliche Stanislaw Tillich bekamen ihre Ämter nicht wie ursprünglich von den Verfassungsvätern geplant vom Wähler zugewiesen, sondern per Thronfolgeorder des scheidenden Amtsinhabers verliehen.
Derzeit regieren in mehr deutschen Flächenstaaten solche direkt ernannten Ziehsöhne und Lieblingstöchter ehemaliger Potentaten als Männer und Frauen als Ministerpräsidentenposten von parteiinternen Putschisten oder Wahlkampfsiegern anderer Koalitionen besetzt werden. Die Länder sind längst Beute, Beute von Führungsfiguren, die dem freien Spiel der Kräfte misstrauen und eine pharaonenhafte Demokratiedurchführung für sicherer halten. Scheidet der König aus, bleibt ihm als letztes ungeschriebenes Recht die Ernennung des Nachfolgers, die Partei, Landtag und letztlich auch der Wähler meist in genau dieser Reihenfolge abzunicken haben.
In den meisten Fällen gelingt das, wie Dreyer, Platzeck, Lieberknecht oder Sellering zeigen. Manchmal geht es schief, wie bei McAllister, der inthronisiert wurde, vom Wähler aber dann trotz dieses Startvorteils den Laufpass bekam. Matthias Platzeck erweist sich im Moment seines Abschieds nach langem Leiden als perfekter Schüler der postdemokratischen Schule: Mit seinem Innenminister Dietmar Woidke hat er gerade mitten in der laufenden Amtszeit seinen eigenen Nachfolger bestimmt. Macht sich die rot-rote Landtagsmehrheit diesen Vorschlag zu eigen, wie es guter Brauch ist in Potsdam, dann hat Brandenburg in 23 Jahren als deutsches Bundesland noch immer nur einen einzigen Ministerpräsidenten gehabt, der nicht als Amtsinhaber in eine Wahl gegangen ist.
So sympathisch wie dieser Minister dreinschaut, könnte es allerdings etwas mit der Abwahl werden. Ansonsten: Kerndeutsches Inennministergesicht. Als Bildungsminister hätte er sicherlich zu den Befürwortern der Prügelstrafe gehört.
AntwortenLöschen> bekamen ihre Ämter nicht wie
AntwortenLöschen> ursprünglich von den
> Verfassungsvätern geplant vom
> Wähler zugewiesen
Sorry, aber das ist ziemlicher Unsinn.
In keinem deutschen Bundesland haben die jeweiligen Verfassungsväter dem Wähler zugewiesen, den Ministerpräsident zu bestimmen. Der Wähler wählt das Parlament.
Und in diesem Parlament finden dann alte oder neue MP-Kandidaten eine Mehrheit oder nicht. Mit Empfehlung des Vorgängers oder ohne diese. Zum Start der Legislaturperiode oder irgendwann mitten drin.
Wie das auf Landesebene immer so war (es hat eigentlich noch nie Neuwahlen gegeben, nur weil ein MP zurückgetreten ist), wie das auch auf Bundesebene so ist, wie das auch in der ältesten Demokratie in England immer so war.
mit verlaub: es geht hier um die unsitte, dass MPs die "ernennung" des eigenen nachfolgers nicht mehr als ausnahme betrachten, sondern als teil ihrer dienstpflicht.
AntwortenLöschenerinnere dich an kiesinger: filbinger setzte sich erst in einer sondersitzung gegen einen gegenkandidaten als nachfolger durch. vergleichbare fälle heute?
was der scheidende chef sagt, wird durchgewunken
das einzige, was mir einfällt, um diese ademokratische praxis zu beenden, wären eben neuwahlen im rücktrittsfall - auch, weil die MP häufig die gesichter ihrer partei im land sind, die leute also eigentlich dem MP wählen, wenn sei ihre stimme abgeben