Dienstag, 11. Juni 2013

Im Selbstlauf nach Europa


Nun ist es wieder soweit, ein deutsches Gericht entscheidet über die Zukunft Europas. Doch Angst muss niemand haben, künftig nicht mehr von germanischen Geldkriegern gerettet zu werden: Schon damals vor zwanzig Jahren, beim legendären Maastricht-Urteil, bewies das Bundesverfassungsgericht Weitsicht, als es allen Bedenken widersprach, eine Abschaffung der D-Mark könne Deutschland auf Gedeih und Verderb an andere Länder kettet, so dass es am Ende gezwungen wäre, diese aus selbstverschuldeter finanzieller Not zu retten, nur um seine eigene Währung zu schützen.

Genau so ist es gekommen, obwohl es genauso nach dem weisen Ratschlag der obersten Richter niemals hatte kommen können. Die – heute vielbelachte - Bail-out-Verbot, so das Gericht, werde zu verhindern wissen, dass Schulden der einen automatisch zu Schulden der anderen würden. „Die Bundesrepublik Deutschland”, hieß es in der Urteilsbegründung,, „unterwirft sich mit der Ratifikation des Unions-Vertrags nicht einem unüberschaubaren, in seinem Selbstlauf nicht mehr steuerbaren Automatismus zu einer Währungsunion“. Und niemals und nimmerdar müsse befürchtet werden, dass dieser nicht vorhandene Automatismus in einer Fiskal- und Transferunion münde.

Genauso ist es dann auch gekommen. Die Teilnahme an einer supranationalen Unionverstößt bis heute noch “nicht grundsätzlich gegen das Demokratieprinzip, weil innerhalb der Union selbst demokratische Prinzipien gewahrt“ bleiben – so wählen von niemandem gewählte Kungelrunden Vertreter, die wiederum Leute wie Jeroen Dijsselbloem zu europäischen Finanzministern wählen. Voraussetzung der Mitgliedschaft bleibt dabei, „dass eine vom Volk ausgehende Legitimation und Einflußnahme auch innerhalb eines Staatenverbundes gesichert ist.“

Siehste!

5 Kommentare:

  1. Inzwischen dürfen wir uns stolz, zwar noch nicht Räte - , aber Richterrepublik nennen. Und eine Richterdemokratie. Zumindest im Verfassungsgericht wird die noch ausgeübt, wenn die Richter über ihre Entscheidungen abstimmen. Daß die Richter nur der Parteienwahl unterliegen, das ist nun einmal gelenkte Demokratie, die wir immer mal wieder den Russen vorhalten müssen, um sie daran zu erinnern, was westliche Werte sind.

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  2. Ab wann wirkt eigentlich der §20 GG? Oder gilt der auch nicht mehr so richtig?

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  3. "...aber Richterrepublik nennen. Und eine Richterdemokratie. Zumindest im Verfassungsgericht wird die noch ausgeübt, wenn die Richter über ihre Entscheidungen abstimmen. Daß die Richter nur der Parteienwahl unterliegen..."

    Ist das noch notwendig ? Oder wissen unsere Richter nicht auch ganz ohne Parteibuch, was sie zu tun haben ?

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  4. Unsere Richter richten streng nach ihrem Gewissen, so eines vorhanden. Und natürlich immer unparteilich.

    §20 GG gilt schon, nur muß die amtierende Regierung und der Bundestag feststellen, daß der Fall eingetreten ist, sonst könnte ja jeder kommen.

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  5. Oh weh, wir sind verloren!

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