Am Montag kommender Woche findet in der Messe Frankfurt die Auslosung der Plätze beim NSU-Prozess in München statt. Ex-Innenminister Wolfgang Schäuble und der Vorsitzende der türkischen Beobachtergruppe fungieren bei dem langerwarteten Großereignis, das vom Ereignissender Phoenix live übertragen wird, als Glücksfeen. Die ganze Welt wird Zeuge, wie Schäuble und Topmodel Adriana Karembeu zuerst die Vertreter der Medien ziehen, die eine Gruppe bilden, aus der dann die einzelnen Prozessbeobachter gelost werden.
Das Gericht hat für den am 6. Mai beginnenden Prozess keine Zeitungen gesetzt, aber drei Gruppen nominiert, denen jeweils eine bestimmte Anzahl an Plätzen zugelost wird. Lediglich Gastgeber Deutschland, die Türkei und Griechenland stehen bereits vorab als offizielle Beobachternationen fest.
Bei der Verlosungs-Show, die kurzfristig anberaumt werden musste, nachdem die erste Vergabe der begehrten Plätze vom Verfassungsgericht gestoppt worden war, werden 600 Gäste erwartet, unter denen sich neben Medienvertretern auch Gerichtspräsident Götzl und – wahrscheinlich vor der Tür – etliche Politiker als Live-Kommentatoren befinden werden. Medienvertreter aus fünf Kontinenten werden bei der Auslosung live berichten, da es zuvor keine Beschränkung der Platzvergabe für die Veranstaltung zur Platzvergabe gab. Moderator des Abends ist ZDF-Reporterlegende Karel Arbeck. Die eigentliche Auslosung wird von der Gerichtsschreiberin Vera Werisanow moderiert. Während der Ziehung wird auch das offizielle Verfahrenslogo vorgestellt. Als musikalisches Highlight der Show soll ein Streicherquartett für Einstimmung sorgen, Aussteiger aus der rechten Szene werden als Experten aus dem Foyer zugeschaltet. Der Verhandlungssaal 101 wird voll sein: Fünf Angeklagte, rund ein Dutzend Verteidiger, fünf Berufsrichter und zwei Schöffen, zwei Berufsrichter und zwei Schöffen als Reserve, bis zu fünf Vertreter der Bundesanwaltschaft als Ankläger, zehn Verteidiger, 64 Nebenkläger und 46 Nebenklagevertreter, drei Sachverständige und zwei Dolmetscher werden anwesend sein, 700 Ordnern müssen außerdem untergebracht werden.
Für die insgesamt 50 Reporterplätze gibt es drei verschiedene Lostöpfe: Aus Topf Eins werden insgesamt fünf in- und ausländische Nachrichtenagenturen einen Platz bekommen. Aus Topf zwei werden zehn Plätze für deutschsprachige Medien mit Sitz im Ausland sowie fremdsprachige Medien gezogen. Vier dieser sechs Plätze sind auf jeden Fall für türkische Medien reserviert, jeweils einer geht definitiv an ein griechisches und ein auf persisch berichtendes Medium. Aus dem dritten Topf werden 35 Plätze für deutsche Fernseh- und Radiosender sowie Tageszeitungen und wöchentliche Publikationen gezogen. Hier sollen alle gleiche Chancen bekommen, allerdings, warnen Kritiker, könnte es durch unkontrolliertes Ziehen dazu kommen, dass die Rechtspostille "Junge Freiheit" einen Platz im Saal zugesprochen bekommt. Das aber sei den Opfern nicht zuzumuten. Hier sind erneute Klagen möglich.
Freie Journalisten, die zuletzt sieben der 50 Plätze okkupiert hatten, sollen diesmal offenbar nicht berücksichtigt werden. Ebenso findet sich in den bekanntgewordenen Plänen des Gerichts keine Quotenregelung für Online-Medien und Hobby-Journalisten wie Oliver Preuss vom Solidarkommando Lothar König.
Die Medien sowie alle anderen Bürger, die sich für freie Journalisten halten oder einfach Interesse am Prozess haben und sich deshalb freier Journalist nennen wollen, haben bis kommenden Dienstag 24 Uhr Zeit, ihre Akkreditierung für die Plätze einzureichen. Da das Gericht nicht angegeben hat, ob 24 Uhr deutscher Zeit gemeint ist, werden am Mittwochmorgen die ersten Klagen gegen die Vergabe erwartet. Ab Mittwochnachmittag wollen Wiederverkäufer dann die ersten Platzkarten beim Onlineauktionshaus Ebay anbieten.
Das Gericht hat für den am 6. Mai beginnenden Prozess keine Zeitungen gesetzt, aber drei Gruppen nominiert, denen jeweils eine bestimmte Anzahl an Plätzen zugelost wird. Lediglich Gastgeber Deutschland, die Türkei und Griechenland stehen bereits vorab als offizielle Beobachternationen fest.
Bei der Verlosungs-Show, die kurzfristig anberaumt werden musste, nachdem die erste Vergabe der begehrten Plätze vom Verfassungsgericht gestoppt worden war, werden 600 Gäste erwartet, unter denen sich neben Medienvertretern auch Gerichtspräsident Götzl und – wahrscheinlich vor der Tür – etliche Politiker als Live-Kommentatoren befinden werden. Medienvertreter aus fünf Kontinenten werden bei der Auslosung live berichten, da es zuvor keine Beschränkung der Platzvergabe für die Veranstaltung zur Platzvergabe gab. Moderator des Abends ist ZDF-Reporterlegende Karel Arbeck. Die eigentliche Auslosung wird von der Gerichtsschreiberin Vera Werisanow moderiert. Während der Ziehung wird auch das offizielle Verfahrenslogo vorgestellt. Als musikalisches Highlight der Show soll ein Streicherquartett für Einstimmung sorgen, Aussteiger aus der rechten Szene werden als Experten aus dem Foyer zugeschaltet. Der Verhandlungssaal 101 wird voll sein: Fünf Angeklagte, rund ein Dutzend Verteidiger, fünf Berufsrichter und zwei Schöffen, zwei Berufsrichter und zwei Schöffen als Reserve, bis zu fünf Vertreter der Bundesanwaltschaft als Ankläger, zehn Verteidiger, 64 Nebenkläger und 46 Nebenklagevertreter, drei Sachverständige und zwei Dolmetscher werden anwesend sein, 700 Ordnern müssen außerdem untergebracht werden.
Für die insgesamt 50 Reporterplätze gibt es drei verschiedene Lostöpfe: Aus Topf Eins werden insgesamt fünf in- und ausländische Nachrichtenagenturen einen Platz bekommen. Aus Topf zwei werden zehn Plätze für deutschsprachige Medien mit Sitz im Ausland sowie fremdsprachige Medien gezogen. Vier dieser sechs Plätze sind auf jeden Fall für türkische Medien reserviert, jeweils einer geht definitiv an ein griechisches und ein auf persisch berichtendes Medium. Aus dem dritten Topf werden 35 Plätze für deutsche Fernseh- und Radiosender sowie Tageszeitungen und wöchentliche Publikationen gezogen. Hier sollen alle gleiche Chancen bekommen, allerdings, warnen Kritiker, könnte es durch unkontrolliertes Ziehen dazu kommen, dass die Rechtspostille "Junge Freiheit" einen Platz im Saal zugesprochen bekommt. Das aber sei den Opfern nicht zuzumuten. Hier sind erneute Klagen möglich.
Freie Journalisten, die zuletzt sieben der 50 Plätze okkupiert hatten, sollen diesmal offenbar nicht berücksichtigt werden. Ebenso findet sich in den bekanntgewordenen Plänen des Gerichts keine Quotenregelung für Online-Medien und Hobby-Journalisten wie Oliver Preuss vom Solidarkommando Lothar König.
Die Medien sowie alle anderen Bürger, die sich für freie Journalisten halten oder einfach Interesse am Prozess haben und sich deshalb freier Journalist nennen wollen, haben bis kommenden Dienstag 24 Uhr Zeit, ihre Akkreditierung für die Plätze einzureichen. Da das Gericht nicht angegeben hat, ob 24 Uhr deutscher Zeit gemeint ist, werden am Mittwochmorgen die ersten Klagen gegen die Vergabe erwartet. Ab Mittwochnachmittag wollen Wiederverkäufer dann die ersten Platzkarten beim Onlineauktionshaus Ebay anbieten.
Das ist ja ganz in Ordnung.
AntwortenLöschenAber gibt es schon eine juristisch wasserdichte Regelung für die Vergabe der Zuschauerplätze bei der Verlosung?
Werden die nach dem Windhundverfahren vergeben?
Oder gibt es eine Rassequote?
Wenn ja, wie viele Plätze sind für die Angehörigen des deutschen Untermenschentums, wie viele für die ausländische Herrenrasse vorgesehen?
Sicher gibt es da erst mal einige Verwirrung. Aber das wird sich klären.
Das Bundesverfassungsgericht wird auch zu dieser Frage eine rassekorrekte Entscheidung fällen.
VS
Ich bin ja mal gespannt, wieviele der heißbegehrten Plätze über die Monate fremdländisch besetzt bleiben werden.
AntwortenLöschenAber darüber wird dann wahrscheinlich nicht mehr berichtet.
Genau wie bei der Verlosung der Fifa, wo die Paarungen auch schon vorabgemacht wurden, so auch hier. Je grösser die Show desto mehr vorher alles abgemacht. Willkommen in der Soap. Ich denke auch das Urteil ist schon abgemacht, aber die Show must go on. Damit man mit dem Prozess noch Geld generieren kann, wird er sicher 1 Jahr dauern, für die Spesenritter Politiker, Journalisten etc.
AntwortenLöschenNebenbei.
AntwortenLöschenHier (André E.)
http://www.mdr.de/thueringen/zwickauer-trio478.html
und hier (Holger G.)
http://www.mdr.de/themen/nsu/zwickauer-trio464_zc-8b10b4c1_zs-cdfad334.html
kann man sich beim MDR die Beschlüsse des BGH herunterladen.
Wie der Journalist Förster spricht der BGH nur von (mind.) drei Banküberfällen; der erste erfolgreiche erst im September Jahre 2011.
Ich nehme an, daß klar ist, was das heißt.:-))
Gibt es bei den Verurteilungen dann auch eine Tombola, d. h., dürfen sich die Angeklagten ihr Urteil aus der Lostrommel ziehen?
AntwortenLöschenDas wäre doch eine geniale Show, und mindestens zwei der Angeklagten sollten eine Teilnahme am Dschungelcamp ziehen, damit der Spaß noch weiter geht.
Dieser sog. Prozess ist der seit langem heiss herbeigesehnte Fokussierer auf einen immer wieder aufgeplasenen (und zu oft geplatzten) Popanz, um von dem desaströsen Misthaufen abzulenken, den die Hosenanzugs-Clique, ihre Atlaten, ihre Gehülfen und Sprachrohre aufgetürmt haben.
AntwortenLöschenDenn wird der Bundes- Hornochs_In wieder verschärft in seine Schuldkult-Tretmühle gestopft, die Büsser-Mantras wieder lauter und öfters intoniert, das hysterische Krakeele von der ubiquitären Nazi-Verseuchung noch penetranter angestimmt, merkt Hornochs_In nicht mehr, was ihm für Zehohzwei/€uro/Energiewende/FrauInnen-Quoten/AIDS-Knöppe an die Backe genäht werden.
Die Diskurshoheiten und Dressureliten werden wieder aufatmen können, wie willig und demütig das Rindvieh ihm über jedes Stöckchen springen wird.
@ eulenfurz: Nix Tombola, das Urteil steht fest. Da wird nicht mehr dran gerüttelt. Das ist alternativlos. Es muß nur noch amtlich für Recht erkannt werden. Die BRD ist schließlich ein Rechtsstaat.
AntwortenLöschenAußerdem soll die Urteilsbegründung zukünftigen Generationen als Nachschlagewerk dienen, wie es wirklich gewesen war. Deshalb dieser Aufwand.
"... das Urteil steht fest."
AntwortenLöschenLaßt doch erst einmal den Prozeß beginnen. ;-)
Allein die Posse, gg. E. und G. vor einem OLG ein Urteil zu führen, nachdem der Bundesgerichtshof einen anderen Beschluß gefällt hat, bedarf schon einiger Kreativität in der Berichterstattung eines etwaigen Prozesses.
"Laßt doch erst einmal den Prozeß beginnen. ;-)"
AntwortenLöschenMonatelang dachte ich, die würden das Problem mit einem Todesfall aus der Welt schaffen. Mit dieser Vermutung lag ich offenbar falsch. Immerhin ist das Regime so anständig, dass es vor einem Mord zurückschreckt.
Das zurückschrecken fällt denen aber leicht, weil die eine Methode gefunden haben, mit der die das angestrebte Ziel auch erreichen: Zuscheißen.
75 Nebenkläger mit 55 Nebenklägeranwälten – das ist der Stoff, aus dem Jahrhundertprozesse gemacht werden. Bis jeder sein Eingangsstatement verlesen hat, sind schon mal ein paar Monate weg. Und zu jedem Popelkram in der Beweisaufnahme hat jeder der 55 einen Kommentar oder eine Frage oder einen Nachfolgebeweisantrag abzusondern.
Dazu noch der Witz mit Holger und Andre. Das hat schon seinen Sinn, dass beide in den gleichen Saal geladen werden. Damit kann man die Angelegenheit noch mehr zerfasern.
Oh my god.
AntwortenLöschenGerade sehe ich, dass Genosse Calimero mitliest.
Da gibt es nur eins: Zurückrudern.
Ich nehme hiermit alles zurück und behaupte das Gegenteil. Keine Ahnung welcher Teufel mich geritten hat auch nur zu vermuten, Calimeros heißgeliebter Genosse Merkel oder gar sein heißgeliebte Genossin Gauck könnten die Ermordung von Zschäpe auch nur in Erwägung gezogen haben.
Noch schlimmer die Unterstellung, der extrem hohen und total unabhängigen Justiz läge nicht die Erforschung der Wahrheit am Herzen, sondern die würde im Staatsauftrag einen Schauprozess aufziehen. Diese Unterstellung ist nicht nur impertinent, sie ist sogar … wahr.
Lieber Genosse Calimero, es tut mir leid dass ich Dir diese Seelenpein bereitet habe. Um diese Qualen fürderhin zu vermeiden, schlage ich vor dass Du dich an einen sicheren Ort zurückziehst, wo Zweifel an der Schönheit des Staates und der Unfehlbarkeit der Justiz, wo Äußerungen gegen den Rechtsstaat gar nicht erst zugelassen werden.
Wie wäre es mit Zettels KZ?