Wolfgang Schäuble hat gesprochen. Und wie. „Die letzte Entscheidung in dieser rechtlichen Frage hat Karlsruhe“, sagte der Bundesfinanzminister, „nur wir haben es selber auch geprüft. Deswegen bin ich sehr zuversichtlich, dass die Prüfung auch durch das Bundesverfassungsgericht das Ergebnis bestätigen wird, das wir, der Bundestag und der Bundesrat gemeinsam gefunden haben“. Schäuble schwört: "Wir würden doch niemals eine Entscheidung treffen, von der wir nicht sicher sind, dass sie das Grundgesetz nicht verletzt."
Es geht um den dauerhaften Eurorettungsschirm, von dem Schäuble glaubt, dass er verfassungskonform ist. Weil die Bundesregierung schließlich alle mit ihm zusammenhängenden Rechtsfragen geprüft und ihn für verfassungskonform befunden habe.
Die Expertise der Experten der Exekutive in diesen Bereich ist nun wirklich unumstritten. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht dem Kabinett erst im Juni beschieden, dass die späte Information des Parlament über den Vertragstext permanenten Euro-Rettungsschirm ESM nicht vom Grundgesetz gedeckt wird. Eine Entscheidung, die in einer großen Tradition steht, denn die Regierung Merkel hat schon in ihrer rot-schwarzen Phase ein völlig neues zeitalter einläutet: Nie zuvor haben Regierende in der Bundesrepublik Deutschland sich so oft und mit soviel Nachdruck selbstgemachte Gesetze von den Verfassungrichtern um die Ohren schlagen lassen müssen.
„Erst schwören sie darauf. Und dann pfeifen sie drauf“, nannte PPQ das seinerzeit im Wahlrechtsstreit, als die gesamte politische Klasse sich weigerte, Deutschland ein Wahlrecht zu geben, das den Vorgaben der Verfassung Genüge tut. Aber es macht ja nichts, denn machen kann ja niemand etwas. Der ehemalige Kanzleramtsminister Frank Steinmeier verweigerte verfassungswidrig die Herausgabe von Unterlagen an den BND-Untersuchungsausschuss. Na und?
Der Bundestag verabschiedete ein verfassungswidriges Gesetz, das es erlaubt, Menschen einzusperren, weil Experten vermuten, dass sie in Freiheit Straftaten begehen könnten. Nach einem Urteil aus Karlsruhe musste es zurückgeholt werden. Auch die Vorratsdatenspeicherung, von Regierung, Bundestag und Bundesrat geprüft und für verfassungskonform gehalten, war es nicht: Das Verfassungsgericht bescheinigte den Müttern und Vätern des Gesetzes – insgesamt 366 Abgeordnete - , dass ihr Baby das Grundgesetz bricht.
Die Liste ist damit aber längst nicht beendet. Auch die Abschaffung der Pendlerpauschale war verfassungswidrig, ebenso das Begleitgesetz zum Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon, das kein „echtes Mitspracherecht der deutschen Parlamentarier" bei europäischen Entscheidungen vorsehe und damit "strukturelle Demokratiedefiziten" den Weg bereite, wie das Verfassungsgericht befand. Man kann es rechnen, wie man will, aber keine andere Gruppe, Institution oder Organisation hat in den zurückliegenden acht Jahren so häufig versucht, die Verfassung auszuhebeln, ihre Grenzen zu überschreiten oder sie auszuhöhlen wie die Verfassungsorgane Bundesregierung, Parlament und Bundesrat.
Alles bestens also, keine Angst vor Verfassungsfeinden mit Gesetzgebungskompetenz. In Wirklichkeit sind sie Verfassungsschützer! Oder wie Wolfgang Schäuble sagen würde: "Schauen Sie, das Bundesverfassungsgericht hat in seinen bisherigen Urteilen jede europäische Entscheidung nicht für verfassungswidrig gehalten."
Es geht um den dauerhaften Eurorettungsschirm, von dem Schäuble glaubt, dass er verfassungskonform ist. Weil die Bundesregierung schließlich alle mit ihm zusammenhängenden Rechtsfragen geprüft und ihn für verfassungskonform befunden habe.
Die Expertise der Experten der Exekutive in diesen Bereich ist nun wirklich unumstritten. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht dem Kabinett erst im Juni beschieden, dass die späte Information des Parlament über den Vertragstext permanenten Euro-Rettungsschirm ESM nicht vom Grundgesetz gedeckt wird. Eine Entscheidung, die in einer großen Tradition steht, denn die Regierung Merkel hat schon in ihrer rot-schwarzen Phase ein völlig neues zeitalter einläutet: Nie zuvor haben Regierende in der Bundesrepublik Deutschland sich so oft und mit soviel Nachdruck selbstgemachte Gesetze von den Verfassungrichtern um die Ohren schlagen lassen müssen.
„Erst schwören sie darauf. Und dann pfeifen sie drauf“, nannte PPQ das seinerzeit im Wahlrechtsstreit, als die gesamte politische Klasse sich weigerte, Deutschland ein Wahlrecht zu geben, das den Vorgaben der Verfassung Genüge tut. Aber es macht ja nichts, denn machen kann ja niemand etwas. Der ehemalige Kanzleramtsminister Frank Steinmeier verweigerte verfassungswidrig die Herausgabe von Unterlagen an den BND-Untersuchungsausschuss. Na und?
Der Bundestag verabschiedete ein verfassungswidriges Gesetz, das es erlaubt, Menschen einzusperren, weil Experten vermuten, dass sie in Freiheit Straftaten begehen könnten. Nach einem Urteil aus Karlsruhe musste es zurückgeholt werden. Auch die Vorratsdatenspeicherung, von Regierung, Bundestag und Bundesrat geprüft und für verfassungskonform gehalten, war es nicht: Das Verfassungsgericht bescheinigte den Müttern und Vätern des Gesetzes – insgesamt 366 Abgeordnete - , dass ihr Baby das Grundgesetz bricht.
Die Liste ist damit aber längst nicht beendet. Auch die Abschaffung der Pendlerpauschale war verfassungswidrig, ebenso das Begleitgesetz zum Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon, das kein „echtes Mitspracherecht der deutschen Parlamentarier" bei europäischen Entscheidungen vorsehe und damit "strukturelle Demokratiedefiziten" den Weg bereite, wie das Verfassungsgericht befand. Man kann es rechnen, wie man will, aber keine andere Gruppe, Institution oder Organisation hat in den zurückliegenden acht Jahren so häufig versucht, die Verfassung auszuhebeln, ihre Grenzen zu überschreiten oder sie auszuhöhlen wie die Verfassungsorgane Bundesregierung, Parlament und Bundesrat.
Alles bestens also, keine Angst vor Verfassungsfeinden mit Gesetzgebungskompetenz. In Wirklichkeit sind sie Verfassungsschützer! Oder wie Wolfgang Schäuble sagen würde: "Schauen Sie, das Bundesverfassungsgericht hat in seinen bisherigen Urteilen jede europäische Entscheidung nicht für verfassungswidrig gehalten."
Wir sind mehrfach verratzt. Politiker die Gesetze einhalten wie sie wollen, aber anderen mit dem Gewaltmonopol einbuchten
AntwortenLöschenDie Massenvernichtungswaffe Zahlungsmittel in der Hand des Staates auch dahinter mal wieder das Gewaltmonopol
Dazu eine Bevölkerung die sich an Gesetzen, sozialen Wohlaten und Umverteilung aufgeilt. (Sieh dazu auch:
http://www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de/2012/07/45750/
Ethikkommissionen für technische Fragen, Eingriffe in das Eigentum bis zur "lockeren" Enteignung und last but not least das "kaputtsparen". Dazu (auch von heute: http://www.ortneronline.at/?p=18000)
Es ist nicht mehr nur blöd es ist einfach nur noch erbärmlich...
"Nie zuvor haben Regierende in der Bundesrepublik Deutschland sich so oft und mit soviel Nachdruck selbstgemachte Gesetze von den Verfassungrichtern um die Ohren schlagen lassen müssen."
AntwortenLöschenKlarer Fall für den Verfassungsschutz! Für die Zukunft heißt das, die V-Leute aus irgendwelchen Säufergruppen abzuziehen und in den Bundestag einzuschleusen!
Der Bundestag sollte verboten werden. Falls er aber tatsächlich von Verfassungsschutzleuten unterlaufen ist, wird das Bundesverfassungsgericht ein solches Verbot verbieten.
AntwortenLöschenLieber PPQ,
AntwortenLöschenzum Thema Ende des Rechtsstaates und was bin ich, der Schreiber dieser Zeilen, doch für ein schlaues Kerlchen. Am vergangenen Dienstagabend sitze ich mit einer Millionärstochter (43) vom Tegernsee beim frugalen Salatmahl in einer westdeutschen Großstadt. Ihre Eltern kommen aus sehr, sehr, sehr einfachen Verhältnissen und haben beide geackert wie die Blöden. Sie selber arbeitet hart, ist unverheiratet, hat keine Kinder und ist Alleinerbin. Sie gibt in Steuerklasse 1 jeden Monat die Hälfte ihres Einkommens zum Weiterverteilen an Andrea Nahles, Wolfgang Schäuble, Herman van Rompuy etc her. Also an Menschen mit bestimmten Qualifikationen. Brav. Die Tegernseerin fragt mich also an diesem Abend wohin anlagemässig mit der flüssigen Kohle aus laufendem Resteinkommen und Verkauf eines kleinen Eigentumsappartments. Sie traut mir, dank meiner Ausbildung und meines Berufs eine gewisse analytische Kompetenz in diesen Dingen zu. Nun ja...
Mein Monolog gipfelte in der Aussage: „Mir kommen die Zeiten und das Polit- und Medienpersonal so vor wie eine Auswahl aus den Jahren 1914, 1933, 1943 oder DDR 1949 bis 1989. Ehrlich gesagt fällt mir anlagemässig deshalb nichts ein. Sie werden Dir in den nächsten 20 Jahren scheibchenweise alles wegnehmen, bis auf einen symbolischen Rest. Von Dir, Deiner Arbeit und dieser Zivilisation wird nicht viel übrigbleiben. “ „Aber das können die doch gar nicht.“ „Warum nicht?“ „Es gibt doch Gesetze!“ – Wie entzückend naiv nicht wahr? Man stellt sich die abendlichen Diskussionen in ehelichen Schlafzimmern in Deutschland 1938 vor („Krieg wäre ja der reine Wahnsinn, das wagen die nicht.“) oder Anfang August 1961 in der DDR: „Niemals werden die eine Mauer bauen!“
Das war am Dienstagabend. Am Mittwoch lese ich, dass das gewerkschaftsnahe DIW Zwangsanleihen für „Reiche“ empfiehlt. Ich denke für dieses Prognose-Timing habe ich hundert Punkte verdient.
zweifellos. wobei allein die tatsache, dass die frau besitz besitzt, in ein paar jahren sowas wie kinderschänderei sein dürfte. das tut man einfach nicht! das ist unmoralisch und unanständig
AntwortenLöschensobald die betroffenen das selbst auch glauben, relativiert sich das alles wieder. viele werden dann froh sein, die last abwerfen zu können
"Sie gibt in Steuerklasse 1 jeden Monat die Hälfte ihres Einkommens zum Weiterverteilen"
AntwortenLöschenDas muss endlich aufhören, mit der Umverteilung von unten nach oben.