Noch mehr Arbeit für die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Sachsen, Thüringen und dem Bundestag sowie die Bund-Länder-Expertengruppe, die sich seit Monaten mit der Frage beschäftigen, warum die Terrorgruppe NSU mehr als zehn Jahre lang im Untergrund unbehelligt operieren konnte. Nachdem bisher feststand, dass alle Behörden versagt haben, weil Spuren in Richtung zur braunen Bande einfach nicht verfolgt wurden, hat der Bundesgerichtshof jetzt festgestellt, dass selbst ein Mitwisser und langjähriger Helfer der zwei tödlichen Drei Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe etwas von den Mordtaten der Rechtsterroristen wusste. Holger G. war am 13. November 2011 im Raum Hannover festgenommen worden, weil er als Kurier eine Pistole an die NSU übergeben und den sich untergetaucht wähnenden Kämpfern mit Papieren und Versicherungskarten geholfen hatte.
Dennoch, so der BGH, liege kein dringender Tatverdacht vor, weil es keine "tragfähigen Anhaltspunkte dafür“ gebe, „dass die Übergabe der Pistole die Taten des NSU objektiv in irgendeiner Weise erleichtert oder gefördert hat", begründet das Gericht die verfügte Haftentlassung von G., der in der Hochphase der NSU-Berichterstattung als eine Art brauner Pate durch Medienland gespenstert hatte. Grundlos: Das Terrortrio habe „nach außen streng abgeschottet“ gearbeitet und gemordet und über mehr als zehn Jahre davon abgesehen, sich zu seinen Taten zu bekennen. G. habe erklärt, nichts von den Mordanschlägen gewusst zu haben, sowas habe er dem "Trio" auch nicht zugetraut. Die von ihm an die NSU übergebene Waffe sei zudem bei keiner der Taten verwendet worden – ganz im Gegensatz zu den Ergebnissen der medialen Schnellermittlungen im vergangenen November, die verdeutlicht hatten, dass die NSU nicht nur alle neun Opfer der von Medien "Döner-Morde" genannten Tatserie mit derselben Waffe erschossen hatte, sondern sechs von ihnen zusätzlich auch noch mit der von G. gelieferten Pistole.
Nach der Freilassung des Westarms der Terrortruppe sitzen nun neben dem Herzen der NSU, Beate Zschäpe, noch vier weitere mutmaßliche Unterstützer in Haft. Vorgeworfen wird ihnen durchweg dasselbe wie Holger G., durchweg bestreiten alle vier eine Kenntnis von Mordplänen oder gar Mordtaten. Neben der spannenden Frage, wann die Haftprüfung auch bei diesem Quartett ergeben wird, dass die bisherigen Vorwürfe zur „Behilfe zum Mord“ es unter diesen Voraussetzungen kaum bis in eine Anklageschrift schaffen, geschweige denn vor Gericht Bestand haben werden, schleicht sich langsam auch wieder die Frage an, wie Ermittlungsbehörden hätten wissen können, was nicht einmal selbsternannte Mitkämpfer und Freunde wussten. Wo doch nach Ablauf der Verjährung der einzigen Straftaten, wegen derer die NSU-Mitglieder anfangs gesucht worden waren – Sprengstoffbesitz und Nichtantritt einer Haftstrafe – nicht einmal mehr ein Grund bestand, überhaupt nach ihnen zu suchen.
Ein Land schreibt einen Thriller:
NSU: Rufmord an den Opfern
NSU: Heiße Spur ins Juwelendiebmilieu
NSU: Eine Muh, eine Mäh, eine Zschäperättätä
NSU: Von der Zelle in die Zelle
NSU: Die Spur der Schweine
NSU: Gewaltbrücke zu den Sternsingern
NSU: Gebührenwahnsinn beim Meldeamt
NSU: Nun auch auf dem linken Auge blind
NSU: Die Welt ist klein
NSU: Verdacht auf Verjährung
NSU: Weniger hats schwer
NSU: Terrorwochen abgebrochen
NSU: Rechts, wo kein Herz schlägt
NSU: Was steckt dahitler?
NSU: Neue Spuren ins Nichts
NSU: Tanz den Trinitrotoluol
NSU: Der Fall Braun
NSU: Honeckers rechte Rache
NSU: Die Mundart-Mörder
NSU-Todeslisten: Sie hatten noch viel vor
NSU: Was wusste Google?
NSU: Kommando späte Reue
NSU: Die tödliche Bilanz des braunen Terror
NSU: Mit Hasskappen gegen den Heimsieg
NSU: Mordspur nach Möhlau
Dennoch, so der BGH, liege kein dringender Tatverdacht vor, weil es keine "tragfähigen Anhaltspunkte dafür“ gebe, „dass die Übergabe der Pistole die Taten des NSU objektiv in irgendeiner Weise erleichtert oder gefördert hat", begründet das Gericht die verfügte Haftentlassung von G., der in der Hochphase der NSU-Berichterstattung als eine Art brauner Pate durch Medienland gespenstert hatte. Grundlos: Das Terrortrio habe „nach außen streng abgeschottet“ gearbeitet und gemordet und über mehr als zehn Jahre davon abgesehen, sich zu seinen Taten zu bekennen. G. habe erklärt, nichts von den Mordanschlägen gewusst zu haben, sowas habe er dem "Trio" auch nicht zugetraut. Die von ihm an die NSU übergebene Waffe sei zudem bei keiner der Taten verwendet worden – ganz im Gegensatz zu den Ergebnissen der medialen Schnellermittlungen im vergangenen November, die verdeutlicht hatten, dass die NSU nicht nur alle neun Opfer der von Medien "Döner-Morde" genannten Tatserie mit derselben Waffe erschossen hatte, sondern sechs von ihnen zusätzlich auch noch mit der von G. gelieferten Pistole.
Nach der Freilassung des Westarms der Terrortruppe sitzen nun neben dem Herzen der NSU, Beate Zschäpe, noch vier weitere mutmaßliche Unterstützer in Haft. Vorgeworfen wird ihnen durchweg dasselbe wie Holger G., durchweg bestreiten alle vier eine Kenntnis von Mordplänen oder gar Mordtaten. Neben der spannenden Frage, wann die Haftprüfung auch bei diesem Quartett ergeben wird, dass die bisherigen Vorwürfe zur „Behilfe zum Mord“ es unter diesen Voraussetzungen kaum bis in eine Anklageschrift schaffen, geschweige denn vor Gericht Bestand haben werden, schleicht sich langsam auch wieder die Frage an, wie Ermittlungsbehörden hätten wissen können, was nicht einmal selbsternannte Mitkämpfer und Freunde wussten. Wo doch nach Ablauf der Verjährung der einzigen Straftaten, wegen derer die NSU-Mitglieder anfangs gesucht worden waren – Sprengstoffbesitz und Nichtantritt einer Haftstrafe – nicht einmal mehr ein Grund bestand, überhaupt nach ihnen zu suchen.
Ein Land schreibt einen Thriller:
NSU: Rufmord an den Opfern
NSU: Heiße Spur ins Juwelendiebmilieu
NSU: Eine Muh, eine Mäh, eine Zschäperättätä
NSU: Von der Zelle in die Zelle
NSU: Die Spur der Schweine
NSU: Gewaltbrücke zu den Sternsingern
NSU: Gebührenwahnsinn beim Meldeamt
NSU: Nun auch auf dem linken Auge blind
NSU: Die Welt ist klein
NSU: Verdacht auf Verjährung
NSU: Weniger hats schwer
NSU: Terrorwochen abgebrochen
NSU: Rechts, wo kein Herz schlägt
NSU: Was steckt dahitler?
NSU: Neue Spuren ins Nichts
NSU: Tanz den Trinitrotoluol
NSU: Der Fall Braun
NSU: Honeckers rechte Rache
NSU: Die Mundart-Mörder
NSU-Todeslisten: Sie hatten noch viel vor
NSU: Was wusste Google?
NSU: Kommando späte Reue
NSU: Die tödliche Bilanz des braunen Terror
NSU: Mit Hasskappen gegen den Heimsieg
NSU: Mordspur nach Möhlau
Wahrscheinlich haben die drei selbst noch nicht einmal gewußt, daß sie mordende Rechtsterroristen sind - wenn man sich deren Internetsurfverhalten und Freizeitbeschäftigungen betrachtet.
AntwortenLöschenAber hatte nicht angeblich einer von den nichtwissenden Unterstützern das bis zur Terrorzellenverkokelung unbekannte Bekennervideo erstellt?
Ein André Z. oder so, von dem ein Multimedia-Werbeflyer in der vollständig ausgebrannten Terrorbude auslag?
Wer ein Faible für Realsatire hat, dem sie die haarsträubende "Begründung" der BGH-Fuzzies zur Lektüre empfohlen.
AntwortenLöschenEin schönes "Wasch mit den Pelz aber mach mich nicht naß"
ich habe den begriff "psychische beihilfe" neu gelernt
AntwortenLöschenfrüher war das ein tatbestand, bei dem der beihelfende den haupttäter "im Tatplan, im Tatentschluss oder im Tatausführungswillen bestärken und so dessen tatbestandsmäßiges Handeln erleichtern oder fördern" musste. heute reicht es staatsanwälten, wenn derjenige einfach nur irgendwie mit dem täter bekannt ist
Mein Lieblingsabschnitt ist dieser:
AntwortenLöschen"Den Boden für den angestrebten Systemwechsel wollten sie dadurch bereiten, dass sie durch Mordanschläge auf "Feinde des deutschen Volkes", worunter sie in erster Linie türkischstämmige Einwohner der Bundesrepublik Deutschland sowie Repräsentanten der staatlichen Ordnung wie etwa Polizeibeamte verstanden, ein Klima der Verunsicherung schufen."
"Terror ohne Angst und Schrecken" haben bisher die Kritiker der Posse gesagt. Nun sieht es der BGH genauso.
Mal sehen welchen Stuss die uns als nächstes auftischen werden.
Da es wie in Deutschland üblich, wieder mal nur um die Täter geht, hier mal die Opfer:
AntwortenLöschenEnver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Yunus Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Michele Kiesewetter, Halit Yozgat
RIP
Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.
AntwortenLöschenKinderficker RIP, wir danken Dir.
AntwortenLöschen@RIP
AntwortenLöschenVon was diese Männer die Opfer sind , ist klar.
Könntest Du noch dazu schreiben, von wem sie die Opfer sind? Ich meine, wessen Opfer sind sind sie - erwiesenermaßen - ???
Meine Oma sagte immer: "Wenn das Wörtchen wenn nicht wär, wär mein Vater Millionär."
Also bitte Kurt, was soll denn das?
AntwortenLöschenKinderficker RIP ist viel zu dumm als dass er diese Frage verstehen könnte. Wie soll dieses Schwein die beantworten?
Eben, das geht gar nicht.
Vielleicht hat er sich vertippt. Statt RIP wollte er HEP schreiben...was mache ich heute wieder Riches.
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