Angeblich steht die katholische Kirche kurz vor einem Abkommen mit der US-Handelskommission. Laut einem "Spiegel"-Abschreiber aus dem "Wall Street Journal" ist der Betreiber des Social Network Katholizismus bereit, sich gegenüber der US-Regierung zu etwas datenschutzfreundlicherem Gebaren zu verpflichten.
Jahrzehntelang hatte die Kirche selbstbewusst mit damit geworben, dass Gott alles wisse, über ein sogenanntes „Beichtgeheimnis“ war es Amtsträgern sogar gelungen, den staatlich geltenden Schutz für intime Daten im Diesseits auszuhebeln. Doch bei der nächsten fundamentalen Aufweichung der Datenschutz-Bedingungen wird die Kirche nun womöglich die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer des Dienstes einholen müssen, wie das „Wall Street Journal“ berichtet. Dieses Detail sei Teil eines umfassenden Deals zwischen dem Vatikan und der US-Regierung. Die Kirche will sich demnach für die kommenden 20 Jahre der Überprüfung durch eine unabhängige Datenschutz-Kommission stellen. Einen ähnlichen Vertrag hatte vor kurzem Google mit der FTC geschlossen.
Auslöser der Verhandlungen zwischen der Handelskommission und dem führenden christlichen Netzwerk war eine Beschwerde mehrerer Datenschutz-Organisationen. Sie hatten kritisiert, dass die Kirche Ende 2009 ihre Datenschutzeinstellungen standardmäßig radikal aufweichte, ohne eine Zustimmung der Nutzer einzuholen.
Damals erklärte die Kirche einige personenbezogen Informationen zu Gemeingut. Konkret sind das: Name, Profilbild, Geschlecht, Wohnort, Zugehörigkeit zu christlichen Netzwerken und Geburtsdatum. Die behandelt die Kirche als "öffentlich zugängliche Informationen", die der Staat, aber auch private Interessenten einsehen können. Kirchen-Mitgliedern, die sich bei Gottesdiensten sehen lassen, können nun nicht mehr verhindern, von anderen gesehen zu werden.
Bei anderen Details überlässt die Kirche den Nutzern die Wahl - empfiehlt als Standardeinstellung aber einen sehr freizügigen Umgang. Zum Beispiel sollen Nutzer ihre Kirchenzugehörigkeit beim Finanzamt standardmäßig zugeben. Auch Arbeitgebern und Gemeindeverwaltungen ist diese Information standardmäßig freigegeben. Die Kirche weist selbst vage darauf hin, was das bedeutet: Der Nutzer wird kirchensteuerpflichtig.
Dagegen, dass diese Zusatzdienste bei der Kirche standardmäßig für alle Nutzer aktiviert sind, wehrt sich der Hamburgische Beauftragte für den Datenschutz Johannes Caspar. Der Vatikan weigert sich, auf die automatische Überweisung von Abgaben der Nutzer zu verzichten. Datenschützer drohen der Kirche deshalb nun mit rechtlichen Schritten. was im Internet gelte, müsse auch im richtigen Leben gültig sein, hieß es in Hamburg.
Jahrzehntelang hatte die Kirche selbstbewusst mit damit geworben, dass Gott alles wisse, über ein sogenanntes „Beichtgeheimnis“ war es Amtsträgern sogar gelungen, den staatlich geltenden Schutz für intime Daten im Diesseits auszuhebeln. Doch bei der nächsten fundamentalen Aufweichung der Datenschutz-Bedingungen wird die Kirche nun womöglich die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer des Dienstes einholen müssen, wie das „Wall Street Journal“ berichtet. Dieses Detail sei Teil eines umfassenden Deals zwischen dem Vatikan und der US-Regierung. Die Kirche will sich demnach für die kommenden 20 Jahre der Überprüfung durch eine unabhängige Datenschutz-Kommission stellen. Einen ähnlichen Vertrag hatte vor kurzem Google mit der FTC geschlossen.
Auslöser der Verhandlungen zwischen der Handelskommission und dem führenden christlichen Netzwerk war eine Beschwerde mehrerer Datenschutz-Organisationen. Sie hatten kritisiert, dass die Kirche Ende 2009 ihre Datenschutzeinstellungen standardmäßig radikal aufweichte, ohne eine Zustimmung der Nutzer einzuholen.
Damals erklärte die Kirche einige personenbezogen Informationen zu Gemeingut. Konkret sind das: Name, Profilbild, Geschlecht, Wohnort, Zugehörigkeit zu christlichen Netzwerken und Geburtsdatum. Die behandelt die Kirche als "öffentlich zugängliche Informationen", die der Staat, aber auch private Interessenten einsehen können. Kirchen-Mitgliedern, die sich bei Gottesdiensten sehen lassen, können nun nicht mehr verhindern, von anderen gesehen zu werden.
Bei anderen Details überlässt die Kirche den Nutzern die Wahl - empfiehlt als Standardeinstellung aber einen sehr freizügigen Umgang. Zum Beispiel sollen Nutzer ihre Kirchenzugehörigkeit beim Finanzamt standardmäßig zugeben. Auch Arbeitgebern und Gemeindeverwaltungen ist diese Information standardmäßig freigegeben. Die Kirche weist selbst vage darauf hin, was das bedeutet: Der Nutzer wird kirchensteuerpflichtig.
Dagegen, dass diese Zusatzdienste bei der Kirche standardmäßig für alle Nutzer aktiviert sind, wehrt sich der Hamburgische Beauftragte für den Datenschutz Johannes Caspar. Der Vatikan weigert sich, auf die automatische Überweisung von Abgaben der Nutzer zu verzichten. Datenschützer drohen der Kirche deshalb nun mit rechtlichen Schritten. was im Internet gelte, müsse auch im richtigen Leben gültig sein, hieß es in Hamburg.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Richtlinien für Lesermeinungen: Werte Nutzer, bitte beachten Sie bei ihren Einträgen stets die Maasregeln und die hier geltende Anettekette. Alle anderen Einträge werden nach den Vorgaben der aktuellen Meinungsfreiheitsschutzgesetze entschädigungslos gelöscht. Danke.