Endlich wird wieder ein wenig Platz im Netz. Dank der vorwärtsweisenden Wege zum Jugendschutz im Internet, die der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag weist, hat mit dem VZlog.de ein erstes "größeres Web-Angebot" (heise.de) Konsequenzen gezogen. Man werde die Seite schließen, um nicht mit den ab Januar geltenden klugen neuen Jugendschutzregelungen in Konflikt zu kommen. Auch der Berliner IT-Experte Kristian Köhntopp, so berichtet Heise, habe angekündigt, seinen Blog wegen der Auswirkungen von Regelungen im Jugendmedienschutzstaatsvertrag zu schließen. "Meine bisherigen Inhalte nehme ich morgen offline, und falls ich noch einmal irgendwas mache, dann für ein Land, das Zukunft hat. Nicht Deutschland", wird der Blogschreiber zitiert, der mit einer größeren Sicherheit, wie sie durch PPQ seit Jahren beim Blogampelamt in Warin angemahnt wird, offenbar nicht zu leben bereit ist.
Für alle verbliebenen Blogs, die nichts zu verbergen haben, ergibt sich dadurch eine Vielzahl an Handlungsmöglichkeiten. Es werden Leser frei, weil auch viele große Medienhäuser ihre Angebote werden schließen müssen, sobald ihre derzeit noch wirksame Tarnung platzt, sie böten "allgemein interessierende Themen" an.
Denn immerhin sieht die inzwischen auch von den bisher widerborstigen Grünen begrüsste Novellierung des Jugendmediendienste-Staatsvertrages vor, dass künftig jeder Anbieter seine Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen lassen muss - für ein großes Blog wie etwa "Spiegel Online", das aller paar Minuten aktualisiert wird, kaum zu leisten.
"Es fehlt einfach an erfahrenen Zensoren", fürchtet ein Mitarbeiter des Bundesblogampelamtes in Mecklenburg. Diese müssen nach den gesetzlichen Vorgaben jeden einzelnen Text, jeden Film und jedes Bild klassifizieren und je nach Ergebnis umgehend Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen. Dazu können von den im Blogampelamt angestellten Experten Klassifizierungsstufen wie ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahre vergeben werden, auf die dann jeweils nur Zugriff hat, wer sich mit seinem elektronischen Personalausweis korrekt identifiziert.
Wahlweise können Seitenbetreiber aber auch eine "Sendezeitbeschränkung" einführen, nach der dann nicht jugendfreie Beiträge, politische Artikel oder Kritik an der Bundesregierung erst nach Mitternacht ausgestrahlt wird. Dabei müssen Seitenbetreiber sicherstellen, dass ihre Beiträge von niemandem gelesen werden. Nach Auskunft des Blogampelamtes, das die deutsche Netzzensur federführend begleitet, muss sich weltweit jeder Betreiber einer Internetseite der neuen Zertifizierung stellen, die nach dem Vorbild der Einstufungsordnung aus der DDR-Popmusik entworfen wurde.
Wer Inhalte verbreite, die nicht von der Behörde abgenommen worden seien oder sich der Pflicht zur Altersbeschränkung etwa bei der Präsentation von Oben-ohne-Bildern der Kanzlerin entziehe, müsse mit Bußgeldern für jeden Verstoß rechnen. Ausländische Anbieter werden dabei per Rechtshilfeersuchen durch die jeweiligen Ordnungsämter vor Ort ermittelt, sie können die fällig werdenden Geldstrafen jedoch in der jeweiligen Landeswährung abstottern.
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