Wenn Erich Mielke das noch hätte erleben dürfen! Ein quälend langsames öffentliches Sterben lang musste sich der erste Tschekist aller Tschekisten und letzte Führer des DDR-Staatssicherheitsdienstes nachsagen lassen, Recht gebeugt, Menschen bespitzelt und mit Hilfe von frei interpretierbaren Gummiparagraphen schikaniert und verhaftet zu haben. Zum Jubiläum der Auflösung seines Ministeriums aber wird der greise Kommunist nun mit einer besonderen Aktion der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe geehrt: In Halle an der Saale ließ die Behörde endlich mal wieder einen mutmaßlichen Spion wegen des Verdachts der "geheimdienstlichen Agententätigkeit" festnehmen - ein Tatvorwurf, der Eingeweihten als subtile Verbeugung vor dem gleichlautenden Paragraphen im DDR-Strafgesetzbuch gilt.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft hat der 45-Jährige von April bis Mai 2010 in Deutschland lebende libysche Oppositionelle "ausgespäht" für den libyschen Geheimdienst, wie die staatliche Agentur dpa dunkel dräuend berichtet. Nach allem, was bisher vom deutschen Strafrecht bekanntgeworden ist, sei das Sammeln von Informationen über andere - seien sie Nachbarn, Freunde, Fremde oder Oppositionelle - in Deutschland zwar nicht verboten, wenn es sich nicht "gegen die Bundesrepublik Deutschland" richtet, wie es im Gesetz heißt. Da der vom Bundeskriminalamt festgenommene Omar K. seine Erkenntnisse jedoch an den libyschen Geheimdienst weitergegeben habe, kommt auf jeden Fall eine Verurteilung wegen "illegaler Kontaktaufnahme" infrage, wie sie Erich Mielke in seinen großen Tagen noch gegen jeden ostdeutschen "Spiegel"-Leser durchsetzen konnte.
Schon am 1. September 2010 hatte die Bundesanwaltschaft vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin Anklage gegen zwei weitere mutmaßliche libysche Spione erhoben, die weder Staatsgeheimnisse gestohlen noch Industriespionage betrieben hatten. Vielmehr habe einer von ihnen als Führungsoffizier ein Netz "informeller Mitarbeiter" geleitet, das "Informationen aus Kreisen von in Deutschland und Westeuropa lebenden Oppositionellen beschafft" hatte. Solche Informationen sind in Deutschland durch einen momentan noch wenig bekannten Grundgesetzparagraphen besonders geschützt. Sie dürfen nicht kopiert, elektronisch gespeichert, telefonisch an Dritte weitergegeben, in toten Briefkästen deponiert und ins Ausland gebracht werden.
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