Für riesige Erleichterung bei 200.000 Ein-Euro-Jobbern in Deutschland hat ein Urteil des Landgerichtes Magdeburg gesorgt. In dem Musterverfahren wurde ein ehemaliger Reinigungsunternehmer aus Magdeburg zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt, weil er seinen Angestellten zum Teil Stundenlöhne von weniger als einem Euro gezahlt hatte. Viele Angestellte des aus der ehemaligen Sowjetunion stammenden Mannes bekamen mit 1,79 pro Stunde nur 79 Prozent mehr Gehalt als für Ein-Euro-Jobber üblicherweise gezahlt wird. Das Landgericht Magdeburg bewertete dieses Unterschreiten des allgemein verbindlichen Mindestlohns allerdings nicht wegen der geringen Lohnhöhe, sondern deshalb als Straftat, weil der 57-Jährige nicht nur den vorgeschriebenen Lohn von 7,68 Euro nicht gezahlt, sondern den Sozialversicherungen durch die Billiglohnlösung Beiträge vorenthalten habe.
"Egal wie man es betrachtet: Ein Stundenlohn von einem Euro ist als sittenwidrig anzusehen", sagte Richterin Claudia Methling, die damit zur Hoffnungsträgerin einer ganzen Generation von staatlich beschäftigten Minilohn-Jobbern wird, die beauflagt sind, sogenannte " Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung" zu ergreifen. Hier hatte sich der Gesetzgeber der Sittenwidrigkeit entziehen wollen, indem er festlegte, dass Ein-Euro-Jobs keine "reguläre Arbeitsverhältnisse" seien und der gezahlte Lohn kein Arbeitsentgelt, sondern nur eine "Entschädigung" darstelle. Gleichzeitig aber verschwinden Ein-Euro-Jobber aus der Arbeitslosenstatistik, als wären sie ein Arbeitsverhältnis eingegangen.
Egal, wie man es betrachtet - da sind deutschlandweit zahllose Prozesse im Anrollen. Gehen sie verloren, schöpft auch der in Magdeburg angeklagte Ex-Firmenchef, der heute als selbst als Mini-Jobber arbeitet, wieder Hoffnung. Der Mann, der seinen Toilettenfrauen 60 bis 300 Euro im Monat in einem festen Arbeitsverhältnis gezahlt hatte, durch das Strafverfahren in die Pleite schlitterte und jetzt einen 400 Euro-Job hat, wird bald wieder neu anfangen können: Seine Mitarbeiter könnte er dann als gewerbetreibende Selbständige beschäftigen, anstelle von Lohn oder Gehalt wird eine einfache Mehraufwandsentschädigung gezahlt.
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