Der Verbandsrat der deutschen Honigfreunde (VRDH) hat seine Prüfung des Sortimentsangebots der Honigfabrik Gebührenhausen im Rahmen des sogenannten Drei-Stufen-Tests abgeschlossen. Im Zuge des 12. Süßspeisenangebotsänderungsstaatsvertrages waren Imker und Honiganbieter in Deutschland verpflichtet worden, bis zum 31. August 2010 ihre Angebote daraufhin zu prüfen, ob sie "den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen", "in welchem Umfang die Angebote "in qualitativer Hinsicht zum Wettbewerb im Süßregal beitragen", und "welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist".
Der Verband der Honigfreunde, in dem Bienen, Imker und Honighersteller sich zusammengeschlossen haben, ist in diesem Zusammenhang oberste Kontrollbehörde für das Honig-Angebot der eigenen Mitgliedsunternehmen. Ein vom federführenden VRDH-Präsidenten sich selbst vorgelegtes Honigkonzept, so urteilten die Prüfer jetzt überraschend, sei vom gesellschaftlichen Auftrag gedeckt und erfülle die Anforderungen des Süßspeisenangebotsänderungsstaatsvertrages.
Dennoch müssten Bienen, Imker und Honighersteller künftig bestimmte Maßgaben beachten. So müsse etwa das beantragte Regalverweildauerkonzept mit Blick auf Kleinpackungen geändert werden, insbesondere bei sogenannten Kunsthonigen. Stünden diese zu lange im Regal, werde der vergleichsweise junge Markt der maschinell gefertigten chemischen Honige negativ beeinflusst. Zudem fordert der Verbandsrat die Festschreibung klarer Rahmenbedingungen für den Verkauf von Überbeständen in fremden Läden oder Online-Shops und eine stetige Information über Kostenüberschreitungen bei der Herstellung von Honig und anderen Leckereien. Das Gremium könne so bei gravierenden Veränderungen einen neuen Drei-Stufen-Test anstoßen und anschließend noch einmal dasselbe fordern.
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