Donnerstag, 15. April 2010

Stuttgarter Gericht löst Kurdistan auf

Der Duden, einst die Bibel der deutschen Sprache, ist widerlegt. Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart trifft die bislang amtliche Definition des Begriffs "Volksstamm" als "größere Gruppe von Menschen, die sich besonderen im Hinblick auf Sprache, Kultur, Wirtschaft oder andere Gemeinsamkeiten oder durch ein gemeinsames Siedlungsgebiet von anderen Gruppen unterscheidet" nicht mehr zu. Ostdeutsche etwa seien kein eigener Volksstamm und könnten sich im Fall einer mit Hinweis auf ihre Herkunft abgelehnten Bewerbung nicht auf das Gleichbehandlungsrecht berufen, urteilte das Gericht.

„Unter ethnischer Herkunft ist mehr zu verstehen als nur regionale Herkunft“, sagte der Vorsitzende Richter zur Begründung. Die Ablehnung mit der Begündung "Ossi" könne zwar als diskriminierend verstanden werden, falle aber nicht unter die gesetzlich verbotene Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft, weil sich die Gemeinsamkeit ethnischer Herkunft üblicherweise in Tradition, Sprache, Religion, Kleidung oder in gleichartiger Ernährung ausdrücke. Ossis jedoch könnten außer der Zuordnung zum ehemaligen DDR-Territorium keines dieser Merkmale erfüllen, sie trügen weder einheitlich Kopftuch noch sprächen sie alle sächsisch oder fänden die Puhdys gut

Ein harter Schlag für Ostdeutschland, ein vernichtender Treffer für das Deutschland der Regionen, die sich durchweg uniform in H&M kleiden, bei Burger King und an der Dönerbude nebenan essen und ihren althergebrachten Religionen wegen der zunehmenden Mißbrauchsskandale mehr und mehr zugunsten der großkapitalistischen Konsumkirche entsagen.

Als aufgelöst betrachtet werden müssen nunmehr auch der bayerische Volksstamm, die uralten Ethnien der Thüringer und der Franken, das Geschlecht der hanseatischen Pfeffersäcke und das des gemeinen Österreichers. Sie alle könnten außer der Zuordnung zu ihrem jeweiligen Territorium keines der Merkmale nachweisen, das echte Volksstämme aufwiesen: Eine eigene Sprache, eine besondere Religion, wunderliche Kleidungsriten oder übelriechende Speisen, wie sie das Gericht in England nachweisen konnte. Zu den Ländern, die nach Ansicht der Richter vorerst noch von eigenen Völkern bewohnt werden, gehören daneben einstweilen noch China, die Mongolei und Papua Neuguinea, wo ausreichend eigenständige Sitten und Gebräuche vorhanden seien, um von "Volksstämmen" sprechen zu können.

Nicht mehr dabei hingegen sind die Ungarn, die durchweg ähnliche Kleidung trügen wie viele Dänen, Deutsche und Italiener, dasselbe äßen wie viele Franzosen und dieselben Vokabeln benutze wie die Finnen. Auch Spanien file durchs Sieb, weil es seine Religion ebenso mit Argentinien und Chile teile wie seine Sprache. Aus demselben Grund habe man den Portugiesen das Recht auf eine eigene Ethnie aberkennen müssen, hieß es in Stuttgart. Hier spiele eine Rolle, dass Brasilien vom selben Volksstamm bewohnt werde.

Die Türkei wurde ausdrücklich in ihrem Bemühen unterstützt, gemäß den Vorgaben von Kemal Attatürk die Herstellung eines weltweit gültigen Gesamttürken anzustreben. Ein kurdischer Staat, so das Gericht, habe noch weniger lange existiert als die DDR, es könne deshalb also nicht davon ausgegangen werden, dass es Kurden wirklich gebe.

7 Kommentare:

  1. Es gibt sie also doch noch, die Sieben Schwaben, die mit einer großen Lanze das Ungeheuer(einen Hasen) erlegen.

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  2. Das eröffnet der Diskriminierung völlig neue Möglichkeiten: http://wp.me/sqGTs-ossis

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  3. na klar gibt es kurden
    was ist das für ein blöder artikel -.-

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  4. aber sie sind keine eigene ethnie, ätsch

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  5. Doch sie sind eine ethnie , nur weil es kurdistan für eine sehr kurze zeit gab heißt das nicht , dass nicht dass es kein kurdisches volk gibt.

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  6. Doch sie sind eine ethnie , nur weil es kurdistan für eine sehr kurze zeit gab heißt das nicht , dass nicht dass es kein kurdisches volk gibt.

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