Noch ist unklar, ob es sie wirklich gibt, inzwischen steht sogar fest, dass es für den Staat besser wäre, es gäbe sie nicht. Denn beim Kauf der Schweizer Bankdaten-CD haben der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen offenbar selbst massiv gegen Zoll- und Steuergesetze verstoßen. "Die Lieferung der CD hätte in jedem Fall beim Passieren der Grenze beim Zoll angemeldet werden müssen", beschreibt der Zollrechtsprofessor Hans-Michael Wolffgang in der 'Financial Times Deutschland'.
Habe der Verkäufer die CD selbst nach Deutschland gebracht, sei er strafbar geworden, wüssten die Behörden davon, müsse auch gegen sie ermittelt werden. Noch schlimmer wäre es, sollte ein Staatsbeamter die CD über die Grenze gebracht haben. "Dann wäre dieser Beamte der Schuldner und die Tat seiner Behörde zuzurechnen", erklärte Wolffgang.
Die ist kein Bagatelldelikt: Beim Import wertvoller Güter aus Nicht-EU-Staaten verlangen der deutsche wie auch der französische Zoll rund 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer. Im Fall der Steuersünder-CD wären das immerhin rund 500000 Euro, die sich der Staat selbst an Umsatzsteuer hinterzogen hätte.
Gegacker ohne Wirkung.
AntwortenLöschenAm Ende kneifen die Schweizer sowieso immer den Schwanz ein.
ja, logisch. aber schön verlogen, denn die sachlage ist klar. da hat jemand einen gegenstand mit dem handelswert von 2,5 mio nach deutschland eingeführt, ohne ihn an der grenze als solches zu deklarieren, damit hat er den fälligen zoll hinterzogen, und das alles mit der begründung, das ding sei ja "für den staat". das sind aber taschenrechner fürs bundestreuamtamt, flatscreens für die aschebehörde und webcams für das bundesverbotsministerium auch. alle die die einführen, sind also jetzt von der einfuhrsteuer befreit? na dann jute fuhre, wie sie in berlin sagen
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