Mittwoch, 27. Januar 2010

Nur Steuerzahler dürfen Steuern sparen

Eine neue, unglaublich ungerechte Gerechtigkeitslücke konnte die "Berliner Zeitung" aufdecken. Nach Recherchen des Blattes sind die angekündigten zusätzlichen Beiträge der Krankenversicherungen in Höhe von 96 Euro im Jahr als Sonderabgabe von der Steuer absetzbar. Empörend daran: Wer keine oder nur wenig Steuern zahlt, bleibe auf den Mehrausgaben sitzen.

Während Großverdiener die 96 Euro Zusatzbeitrag von ihrer Steuerschuld abziehen können, was bei einem Jahreseinkommen von eine Ersparnis von mehr als 20 Euro ausmacht, müssen Menschen mit geringem Einkommen und Hartz-IV-Empfänger nach dem Bürgerentlastungsgesetz zwar ebenso zahlen, können aber mangels Steuerschuld keine Steuerschuld durch die Zahlung minimieren.

Dabei gilt: Je höher das Einkommen, desto größer die Ersparnis. Schon wer nur eine halbe Million Euro im Jahr verdient, mindert seine Steuerschuld infolge der Zusatzbeiträge von rund 181.677 Euro auf nur noch 181.631 Euro - und spart damit fast die Hälfte des zusätzlichen Krankenkassenbeitrages wieder ein.

8 Kommentare:

  1. Die soziale Kälte bringt uns noch alle um!

    AntwortenLöschen
  2. wenn es nicht die richtige kälte tut. man hört diesmal wenig warnungen. war uns daisy warnung genug?

    AntwortenLöschen
  3. Ich bin empört und schockiert und betroffen!

    Es sollte mit der Gleichstellung von Allem begonnen werden: http://wp.me/pqGTs-HG

    AntwortenLöschen
  4. ja, lasst uns zusammenstehen. es stimmt mich hoffnungsfroh, wenn alle einer meinung sind

    AntwortenLöschen
  5. Ja, mich stimmt es auch immer hoffnungsfroh, wenn alle meiner Meinung sind.

    AntwortenLöschen
  6. Gott sei dank gibt es noch investigative Journalisten die derartige Misstände aufdecken...

    Fraggel

    AntwortenLöschen
  7. wobei nie in frage stand, dass sich das so verhalten wird: aufwendungen sind ja aufwendungen, punkt.

    andererseits gibt es immer noch eine obergrenze für die absetzbarkeit, durch die das ganze rechenbeispiel schwachsinnig wird, weil jeder, der eine normale krankenversicherung bezahlt, die oberste anrechnungsgrenze für vorsorgeaufwendungen sowieso erreicht, so dass er die zusatzbeiträge gar nicht mehr geltend machen kann.

    aber das wird der "spiegel" sicherlich nächste woche oder übernächste als neueste himmelschreiende ungerechtigkeit enthüllen

    AntwortenLöschen

Richtlinien für Lesermeinungen: Werte Nutzer, bitte beachten Sie bei ihren Einträgen stets die Maasregeln und die hier geltende Anettekette. Alle anderen Einträge werden nach den Vorgaben der aktuellen Meinungsfreiheitsschutzgesetze entschädigungslos gelöscht. Danke.