Mit einer Klage hat die frühere TV-Moderatorin Eva Herman eine weitgehende Einschränkung der bisher in deutschland geltenden Pressefreiheit durchgesetzt. Die Autorin des Buches "Das Eva-Prinzip" setzte vor dem Oberlandesgericht Köln durch, dass der Springer-Verlag tatsächlich von ihr gemachte Äußerungen nicht mehr gefühlvoll so verändern darf, dass dem Leser eine Wertschätzung der Autorin für den Nationalsozialismus vermittelt wird.
Auch Herman, die sich seinerzeit in einer lustigen Kabarett-Sendung mit dem Beckmann-Doppelgänger Kerner geweigert hatte, das Wort "Autobahn" nicht mehr auszusprechen und seitdem unter Nazi-Verdacht stand, dürfe nicht einfach falsch zitiert werden, nur um sie sagen zu lassen, dass sie den Nationalsozialismus in Teilen gutheiße, entschied das OLG, das dem "Kampf gegen rechts" (Angela Merkel) damit einen schweren Schlag versetzt.
Obwohl die ehemalige NDR-Moderatorin und selbsternannte Mutterrechtlerin schon lange "umstritten" (Der Spiegel) war, hatte sie sich bloß wegen eines erfundenen Zitat als Sympathisantin der NS-Familienpolitik verunglimpft gesehen. Der Springer-Verlag muss ihr nun eine Entschädigung von 25.000 Euro zahlen und das wörtliche Zitat der Äußerungen von Herman bei einer Pressekonferenz 2007 in Berlin nachreichen. So es sich denn irgendwo unter all den erfundenen noch findet.
Man muß als Wessi hinzufügen, warum "Autobahn" überhaupt "skandalisiert" wurde: Seit den 70igern(?) meinte "die Aufklärung" die angeblich tiefsitzende Begeisterung der Deuschen für das III. Reich dadurch entlarven zu können, weil diese sagten "... aber dafür wurden unter "ihm" Autobahnen gebaut ..."
AntwortenLöschenAbgesehen davon, daß Apologeten und aficionados andere vermeintiche Bestleistungen zitiert hätten, kann ich mich nicht daran erinnern, dieses Argument jemals gehört zu haben.
Hätte "Autobahn" nicht (trotz mangelnder Relevanz) als "Entlarvungs-Formel" die eigene "Aufklärungsarbeit" rechtfertigen sollen, wäre ein Zusammenhang aus der Erinnerung verschwunden.
sehr schön erklärt
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