Sie wissen seit Jahrzehnten immer schon im frühen Nachmittag eines Wahltages, wie die Wahlen um 18 Uhr ausgegangen sein werden. Obwohl die Veröffentlichung von Wahlergebnissen von Schließung der Wahllokale unter Strafe steht, erfahren sämtliche Parteizentralen in Deutschland traditionell durch die sogenannten Exit-Polls der Wahlforscher, was das gewöhnliche Wahl-Fußvolk erst kurz nach 18 Uhr erfahren darf. Illegal sei das nicht, so heißt es, weil die Parteien ja nicht die Wahlergebnisse, sondern hochgerechnete Zahlen zum mutmaßlichen Ergebnis bekämen, um sich Ausreden und Jubelsprüche ausdenken zu können.
Doch das Volk draußen soll dieses Recht trotzdem nicht haben. "Es wäre der GAU, wenn die Wählerbefragungen vor Schließung der Wahllokale öffentlich bekannt würden", klagt Bundeswahlleiter Roderich Egeler im "Spiegel". Via Internet könnten dann Unentschlossene mobilisiert werden, doch noch zur Wahl zu gehen, andere könnten gerade davon abgeschreckt werden, weil sie glaubten, ihre Stimme bringe sowieso nichts mehr.
Dass sich beides vermutlich aufheben würde, spielt in der Diskussion der Internetausdrucker und Verbotsfetischisten keine Rolle. Nach einer Anfechtung des Ergebnisses müsste die Wahl womöglich wiederholt werden, orgelt der "Spiegel" - und natürlich hält es der SPD-Innenexperte Dieter "Trallafiti" Wiefelspütz sofort für angebracht, über "ein Verbot der Wählerbefragungen nachzudenken".
Dorothee Bär, eine stellvertretende CSU-Generalsekretärin, die ihrer Partei bislang eher unerkannt als "medienpolitische Sprecherin" diente, fordert hingegen, alle Eingeweihten auf einen "Kodex des Stillschweigens zu verpflichten": Niemand dürfe twittern, was er wisse, keiner Bloggen, was als Herrschaftswissen in den Parteizentralen bleiben soll.
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