Natürlich heucheln sie nun alle, wie zufrieden sie mit dem Urteil des Verfassungsgerichtes zur Klage gegen den Lissabon-Vertrag sind. Erinnert sich noch jemand daran, wie Horst Köhler angegriffen wurde, als er die Unterschrift unter den Vertrag verweigerte? Nie geschehen scheint das zu sein - dabei hatten alle Kritiker nach Ansicht des Verfassungsgerichts völlig recht mit ihrer Annahme, dass die Übertragung von Entscheidungsrechten aus der Hochheit der gewählten Volksvertreter im Bundestag an die nach ganz anderen Regeln gewählten Vertreter der Staaten in Brüssel verfassungswidrig wäre.
Zur normalen Routine in einem Land, das Wahrheiten immer öfter wegen ihrer unkalkulierbaren Auswirkungen lieber nicht ausspricht, gehört es, nun erfreut zu tun und sich dankbar für die wertvollen Hinweise der Verfassungsrichter zu geben. Ein bisschen sei der Vertrag ja schon in Ordnung, nur ein bisschen nachgebessert müsse werden, die Kläger hätten schließlich auch nur einen Teilerfolg errungen.
Dass aber die Forderung der Richter nach einem "echten Mitspracherecht der deutschen Parlamentarier" bei europäischen Entscheidungen nichts anderes bedeutet, als dass der Bundesstaat Europa, wie er bisher gedacht war, begraben werden muss, das erzählen schon ein paar Zitate aus dem Urteil: Von "strukturellen Demokratiedefiziten" ist da die Rede und davon, dass die EU derzeit wie ein Staatenbund funktioneire, der sich bemühe, sich wie ein Einzelstaat zu regieren. Es gebe aber eben kein "europäisches Staatsvolk", das seinen Willen mehrheitsgerecht artikulieren könne - zum Glück, denn gebe es das, "wäre in Deutschland eine Verfassungsneuschöpfüng" notwendig. Dem Europäischen Parlament hingegen bescheinigen die höchsten deutschen Richter, es sei "hinreichend gerüstet, politische Leitentscheidungen zu treffen". Nun wird nachgebessert werden. Und auch was dann kommt, wird, bei diesen Vorgaben, wieder ein bisschen verfassungsfeindlich sein.
Die Ratifikationsurkunde der Bundesrepublik Deutschland zum Vertrag von Lissabon darf solange nicht hinterlegt werden, wie die von Verfassungs wegen erforderliche gesetzliche Ausgestaltung der parlamentarischen Beteiligungsrechte nicht in Kraft getreten ist. Der Umfang politischer Gestaltungsmacht der Union ist - nicht zuletzt durch den Vertrag von Lissabon - stetig und erheblich gewachsen, so dass inzwischen in einigen Politikbereichen die Europäische Union einem Bundesstaat entsprechend - staatsanalog - ausgestaltet ist. Demgegenüber bleiben die internen Entscheidungs- und Ernennungsverfahren überwiegend völkerrechtsanalog dem Muster einer internationalen Organisation verpflichtet; die Europäische Union ist weiterhin im Wesentlichen nach dem Grundsatz der Staatengleichheit aufgebaut.
Solange im Rahmen einer europäischen Bundesstaatsgründung nicht ein einheitliches europäisches Volk als Legitimationssubjekt seinen Mehrheitswillen gleichheitsgerecht politisch wirksam formulieren kann, bleiben die in den Mitgliedstaaten verfassten Völker der Europäischen Union die maßgeblichen Träger der öffentlichen Gewalt, einschließlich der Unionsgewalt.
Für den Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat wäre in Deutschland eine Verfassungsneuschöpfung notwendig, mit der ein erklärter Verzicht auf die vom Grundgesetz gesicherte souveräne Staatlichkeit einherginge. Ein solcher Akt liegt hier nicht vor. Die Europäische Union stellt weiterhin einen völkerrechtlich begründeten Herrschaftsverband dar, der dauerhaft vom Vertragswillen souverän bleibender Staaten getragen wird. Die primäre Integrationsverantwortung
liegt in der Hand der für die Völker handelnden nationalen Verfassungsorgane.
Bei wachsenden Kompetenzen und einer weiteren Verselbständigung der Unionsorgane sind Schritt haltende Sicherungen erforderlich, um das tragende Prinzip der begrenzten und von den Mitgliedstaaten kontrollierten Einzelermächtigung zu wahren. Auch sind eigene für die Entfaltung der demokratischen Willensbildung wesentliche Gestaltungsräume der Mitgliedstaaten bei fortschreitender Integration zu erhalten. Insbesondere ist zu gewährleisten, dass die Integrationsverantwortung durch die staatlichen Vertretungsorgane der Völker wahrgenommen werden kann.
Das Europäische Parlament ist weder in seiner Zusammensetzung noch im europäischen Kompetenzgefüge dafür hinreichend gerüstet, repräsentative und zurechenbare Mehrheitsentscheidungen als einheitliche politische Leitentscheidungen zu treffen.
Angesichts dieses strukturellen, im Staatenverbund nicht auflösbaren Demokratiedefizits dürfen weitere Integrationsschritte über den bisherigen Stand hinaus weder die politische Gestaltungsfähigkeit der Staaten noch das Prinzip der
begrenzten Einzelermächtigung aushöhlen. Die mit dem Vertrag von Lissabon noch einmal verstärkte Übertragung von Zuständigkeiten und die Verselbständigung der
Entscheidungsverfahren setzt deshalb eine wirksame Ultra-vires-Kontrolle und eine Identitätskontrolle von Rechtsakten europäischen Ursprungs im Anwendungsbereich der Bundesrepublik Deutschland voraus.
Macht ein bißchen mehr Arbeit, muß von ein paar Nasen zusätzlich abgenickt werden.
AntwortenLöschenAber abgenickt wird von den Mitgliederen der Volkskammer alles was die vorgesetzten Organe wünschen.
Die "Unabhängigen" in Karlsruhe haben ihren Herren schon rechtzeitig gesagt, dass Sie in dieser Wahlperiode noch etwas abnicken lassen müssen, und siehe da, schnell ist ein Termin zur Verabschiedung des Gesetzes verfügbar.
"Die Opposition" soll frühzeitig eingebunden werden." Lach ....
Welche Opposition denn? Die meinen nicht etwa Herr Gauweiler? Nein die meinen FDPDIELINKENGRÜNINNEN, die sowieso für alles stimmen was jetzt vorgetragen wird.
Ziemlich komisch dabei agieren immer
AntwortenLöschenwieder auch Meinungsmacher der Medien. Die übergehen oft auch recht
selbstherrlich alle anderen.
Freilich: es gibt auch eine Medien-
krise. "US Zeitungen verlieren",
usw., ein bisschen serven mein
Vorschlag, ...,es gibt sie die Medienkrise. Manchmal, ganz am Ende
stellt sich doch raus dass auch
nette kleine Arbeiten ihren Wert
haben, am längeren Ast sitzen.