Das Bundesverfassungsgericht macht den Opfern des Anschlages auf den Passauer Polizeidirektor Alois Mannichl neue Hoffnung darauf, dass der Täter bald gefunden werden kann. In einer Präzedenzentscheidung hat das Gericht heute die Beschwerde zweier Kläger gegen die Operation Mikado abgelehnt, mit der die Betroffenen nachträglich hatten verhindern wollen, dass Ermittlungsbehörden ohne konkreten Tatverdacht auf Daten zugreifen können, um Tatverdächtige ausfindig zu machen. Im konkreten Fall hatten die Banken auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Halle die Zahlungsdaten von rund 22 Millionen Kunden durchkämmt, um mögliche Zahlungen an einen professionellen Vertrieb von Kinderpornos auf den Philippinen ausfindig zu machen. Die Rückmeldungen der Kreditkartenfirmen, die nur die Suchtreffer umfassten, führten zu Ermittlungsverfahren gegen 322 Beschuldigte.
Das Verfassungsgericht gab nun grünes Licht für solche Rasterfahndungen, solange sie nicht direkt von Ermittlern, sondern von Firmenmitarbeitern durchgeführt werden. Die Daten des Klägers seien nicht an die Staatsanwaltschaft übermittelt worden. Die Daten seien "anonym und spurenlos aus dem Suchlauf ausgeschieden". Die Fahndung erfolgte nach Ansicht des Gerichts nicht ins Blaue hinein, sondern es wurde "gezielt nach Personen gesucht, die eine genau bezeichnete, nach dem damaligen Ermittlungsstand mit hinreichender Wahrscheinlichkeit strafbare Handlung vorgenommen haben: das Zahlen eines bestimmten Betrages per Kreditkarte an einen bestimmten Empfänger innerhalb eines bestimmten Zeitraums".
Für den Fall Mannichl, der auch nach fast fünf Monaten noch ungelöst ist, bieten sich so neue Fahndungsmöglichkeiten. Wie Experten hier im Sherlock-Holmes-Fanblog PPQ bereits vor längerer Zeit vorgeschlagen hatten, würde es völlig ausreichen, sämtliche deutsche Handyverbindungsdaten daraufhin zu überprüfen, ob der Anschlußinhaber mit seinem Handy zur Tatzeit in einer Funkzelle in der Umgebung von Mannichls Lebkuchenhaus eingeloggt war. Zirka 99,9 Prozent der deutschen Handybesitzer könnten so als Tatverdächtige ausgeschlossen werden, der Rest müsste von der inzwischen nicht mehr 50-köpfigen, aber immer noch Sonderkommisson wiederholt gründlich befragt werden.
Rechtlich möglich ist das endlich, zumindest so lange nicht die Ermittlungsbehörden, sondern subalterne Telekommitarbeiter in völligem Einklang mit dem grundgesetzlich garantierten Recht auf informationelle Selbstbestimmung überprüfen, wer sich wann in welchem Abstand vom Tatort aufgehalten hat.
...die Zahl 322 Verdächtige passt doch hervorragend in die Kabala.
AntwortenLöschen322 - die Zahl von Skull & Bones - Zufall ?