Nicht nur strafen, sondern erziehen, nicht nur bekämpfen, sondern bessern - nach diesem bewährten Grundsatz des deutschen Strafrechts will die Bundesregierung nach dem erfolgreichen Rettungspaket für Banken und Autohäuser nun auch ein Bündel von Maßnahmen beschließen, die somalischen Seeräubern eine Perspektive im zivilen Leben bieten. Danach können Piraten, die von deutschen Einsatzkräften gestellt und festgenommen werden, im Zuge des folgenden Strafverfahrens in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen. Nach ihrer Überführung zum Prozess und der Verbüßung einer symbolischen Haftstrafe würde der Asylantrag zwar abgelehnt, eine Abschiebung nach Somalia aber würde wegen der dort herrschenden bpürgerkriegsähnlichen Zustände nicht infrage kommen.
Die Bundesregierung verspricht sich von diesem Vorgehen langfristig ein Austrocknen des "Piratensumpfes" (dpa) am Horn von Afrika. Je mehr ehemalige Seeräuber Aufnahme in Deutschland fänden umso knapper werde die Personaldecke für die Piratenkapitäne vor Ort. Außerdem werde sich mancher Flibustier die Frage stellen, warum er überhaupt noch unter Lebensgefahr Schiffe überfallen solle, wenn er stattdessen auch direkt zu einem Kutter der deutschen Kriegsmarine fahren, sich als Pirat stellen und einen Asylantrag einreichen könne.
Ja, ein Dilemma. Aber keines, in dem unsere Regierung nicht mit sicherer Hand die mögliche Fehlentscheidung treffen würde, Deutschland mit Piraten zu überschwemmen. So viele brauchen die Störtebeckerfestspiele nun auch nicht, als Likedeelerberater.
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