Mittwoch, 11. März 2009

Lehrer sind Künstler

Ein Schüler stellt Video-Aufnahmen seiner Lehrerin ins Netz. Weswegen geht die Staatsgewalt jetzt gegen den 17-Jährigen vor? Richtig: wegen "eines Vergehens gegen das Kunsturhebergesetz". Hätte man drauf kommen können.

3 Kommentare:

  1. Gilt das eigentlich auch, wenn man von der Polizei geblitzt wird?

    AntwortenLöschen
  2. Ich wäre sofort darauf gekommen. Ist ja auch der Haupt§ des Persönlichkeitsrecht, der hier greift.

    @tom
    Nur, wenn jemand die Blitzerfotos ohne dein Einfairständnis veröffentlicht, z.B. die Bildzeitung: "Dieser Kerl fuhr mit 180 km/h über den Parkplatz. Bild sprach mit den Leichen." Obwohl es in einem solch krassen Fall, vielleicht mit mehreren Toten, wieder ein öffentliches Interesse an in der Öffentlichkeit gemachten Fotos und der darauf abgebildeten relativen Person der Zeitgeschichte geben könnte.

    Fällt bei der Lehrerin alles weg.

    AntwortenLöschen
  3. Was schreib isch fiel Stift, guggsdu hier:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
    http://de.wikipedia.org/wiki/Person_der_Zeitgeschichte

    AntwortenLöschen

Richtlinien für Lesermeinungen: Werte Nutzer, bitte beachten Sie bei ihren Einträgen stets die Maasregeln und die hier geltende Anettekette. Alle anderen Einträge werden nach den Vorgaben der aktuellen Meinungsfreiheitsschutzgesetze entschädigungslos gelöscht. Danke.