Kinder unter 14 sind in Deutschland nicht strafmündig, ihre Daten dürfen auch nicht in den diversen Datenbanken von Polizei und Verfassungsschutz gespeichert werden, weil nach Ansicht des Gesetzgebers jüngere Menschen die Folgen ihrer Handlungen noch nicht überblicken. Kinder müssen daher nicht die Verantwortung übernehmen, wenn sie Diebstähle begehen, rauben, schlagen oder morden.
Auch in Sachsen-Anhalt gilt das. Ausgenommen, ein 11-Jähriger im westlichsten der Ost-Bundesländer malt etwa ein Hakenkreuz an eine Schulmauer oder sein Hausaufgabenheft. Dann gilt für ihn kein Recht und kein Gesetz mehr: Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalts speichert schon seit zwei Jahren auch alle Daten von Tätern unter 14, um künftige Staatsfeinde von Anfang an im Auge zu behalten. "Probehalber", wie es hieß, um den Gesetzesbruch der Gesetzeshüter wenigstens ein bisschen zu tarnen.
Holger Hövelmann, ehemals NVA-Offiziersanwärter und heute als Innenminister des Landes verantwortlich für die gesetzwidrigen Speichermaßnahmen, ist eigentlich der Ansicht: „die Arbeit des Verfassungsschutzes darf keinen Zweifel daran entstehen lassen, dass diese Behörde ihren gesetzlichen Auftrag unter genauester Einhaltung der vom Gesetzgeber vorgegeben Grenzen erfüllt.”
Natürlich hat der Geheimdienst mit der illegalen Speicherung der Kinder-Daten genau das Gegenteil getan und das Verfassungsschutzgesetz, das eigentlich seine Arbeit regeln sollte, insgeheim ganz offen gebrochen. Der ertappte Hövelmann hat unterdessen angewiesen, dass alle illegal elektronisch gespeicherten Kinder-Daten zu löschen sind. Die Datenbestände werden nun zuvor ausgedruckt und in Papierakten abgelegt. Das ist gesetzeskonform. Und gibt den Behörden später auch die Möglichkeit, unter Stellenbewerbern Kandidaten auszusieben, die mit elf oder 13 Jahren staatsfeindliche Tendenzen haben erkennen lassen.
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