Diese Lösung hat Zukunftspotential. Der Chaos Computer Club hat den Vertragsentwurf zur Regelung der künftigen Internetzensur in Deutschland veröffentlicht, mit dem Familienministerin von der Leyen die Internet-Service-Providern verpflichtet, ihren Kunden den Zugang zu bestimmten Internetseiten zu verwehren. Die Liste der betroffenen Domains, die vom BKA zusammengestellt wird, soll danach vor der Öffentlichkeit geheimgehalten werden, damit gar niemand erst weiß, was er nicht wissen sollen darf.
Der Chaos Computer Club sieht im geplanten Vorgehen, das mit einem angeblich wunderbar funktionierenden Blockade-Modell in Skandinavien begründet wird, eine "Vorzensur ohne gesetzliche Grundlage". Das Thema Kinderpornographie werde instrumentalisiert, um eine Zensurautomatik für Internetseiten einzuführen. Der Vertragsentwurf mache deutlich, dass das Bundesinnenministerium offenbar überhaupt kein Interesse an einer Strafverfolgung gegen die Täter hat, sondern eine geheime Infrastruktur für das Zensieren von Internetseiten plant", sagte CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn.
So wird das funktionieren: Sobald das BKA festgestellt hat, dass eine Seite kinderpornographische Schriften im Sinne von § 184b des Strafgesetzbuches (StGB) beinhaltet oder auch nur zu einer anderen verlinke, die solche Inhalte habe, meldet die Behörde das an alle Zugangsianbieter. Die müssen die betreffende Seite dann innerhalb von sechs Stunden sperren. Ein Einspruchverfahren oder eine unabhängige Prüpfung ist nicht vorgesehen. Eebensowenig eine Strafverfolgung der Anbieter. "Es wird deutlich, dass das Bundesinnenministerium mit dem Thema Kinderpornographie und der Flankierung durch Familienministerin von der Leyen offenbar einen Bereich herausgesucht wurde, mit dem am ehesten gesellschaftliche Akzeptanz für Sperrmaßnahmen erreicht werden kann. Wenn aber eine solche Infrastruktur erst einmal vorhanden ist, wird eine Ausweitung auf andere Themenbereiche ein Leichtes sein", glaubt Müller-Maguhn.
Weil die Planung ganz offenkundig verfassungswidrig ist, soll sie nicht über ein reguläres Gesetzgebungsverfahren umgesetzte werden, sondern durch freiwillige Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der ISPs. Die werden per Vertrag auch noch verpflichtet, dem BKA die Anzahl der Zugriffsversuche auf die gesperrte Seiten mitzuteilen. Die Identität der Personen, von denen Zugriffsversuch durchgeführt wurde, lässt sich auf der Grundlage der beschlossenen Vorratsdatenspeicherung dann sehr schnell lüften.
Die Anmerkung macht übrigens gerade darauf aufmerksam, dass die meisten in Skandinavien gesperrten Internetseiten auf Servern in Deutschland liegen. Wusste Frau von der Leyen gar nicht. Tja. Experten eben.
Is doch nett. Die Unterschrift wird den Providern mit Geld für Netzausbau (bzw. gesenkte Durchleitungsentgelte) abgekauft, wodurch sich die Regierigen die Blamage vor dem Verfassungsgericht ersparen. Ich frag mich nur, was der Preis von Art.1GG im Vergleich zu Art.5GG ist.
AntwortenLöschenSchweinebacken, Huren, Kinderpornographen, Politikergesindel...
AntwortenLöschenHei Stasi 2.0: Feigling , der diese Seiten durchstöbert, Du durchgeknalltes Kleinhirn:
WIR SIND DAS VOLK !